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Tobi_8

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Beiträge von Tobi_8

  1. Meine mündliche Prüfung war wie die schriftliche Prüfung aufgebaut. Es gab drei Prüfer.

    Der erste hat mich nach dem Technischen Teil befragt (Was ist objektorientierte Programmierung? Ist JS objektorientiert? Unterschied zwischen JSON und XML? Was ist Vererbung?) -> GA1

    Der zweite hat IT-Allgemeinwissen abgefragt; sehr oberflächlich (Cloud, SaaS, UML, Datenschutz) -> GA2

    Der dritte Prüfer war dann der Sozi- und Wirtschaftstyp (Wie heißt unser Bundespräsi? Unterschied Gewährleistung/Garantie? In welchem Gesetz ist die Urlaubsregelung niedergeschrieben?, etc)

  2. vor 25 Minuten schrieb MrTrick2w6:

    Vielleicht denke ich nur falsch und stelle alles schlecht da und bekomme am Ende 70 Punkte für die Projektarbeit :D Das war auch bei der schriftlichen so, da habe ich niemals gedacht dass meine Prüfungen mit einer 2 benotet werden. Aber die IHK ist anscheinend strenger bei der Bewertung etc. darum mache ich mir ein wenig Sorgen.

    Bitte was? 

    Fassen wir zusammen: Du hast gedacht du bekommst 100 Punkte in der schriftlichen und hast stattdessen nur 87+ Punkte. Jetzt hast du bei der Doku Angst weniger als 30 Punkte zu bekommen, weil die 100-Punkte Dokus ausm Internet so viel besser sind? :D 

    Kein Stress... habe sogar das Gefühl, dass deine Doku 80+ Punkte erhält. Ich kenne dich zwar nicht, aber dafür einige Leute die eine ähnliche Persönlichkeit besitzen^^

  3. Also die Dame am Telefon meinte, dass man einfach nur einen Nachweis einreichen muss, bei dem erkenntlich ist, dass man sich um einen Studienplatz bemüht. Deshalb würde ich auch bei ALG1 noch Kindergeld erhalten, bei max. 20h/Woche ebenso. Naja, hoffentlich stimmt das und ich habe alles richtig aufgefasst...

    Letzten Endes habe ich mich übrigens für eine befristete Weiterbeschäftigung entschieden (genauso wie bei @TooMuchCoffeeMan). 20h/Woche, 2.880 Brutto (umgerechnet auf 40h/Woche).

    Danke für die vielen Vorschläge und eure Zeit! :)

    Jetzt muss ich nur noch die Abschlussprüfung bestehen!

     

  4. vor 52 Minuten schrieb Rienne:

    Nein, wenn du dich arbeitssuchend meldest, bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr für dich, da dabei ja nicht davon ausgegangen werden kann, dass du dich eigentlich nur in der Übergangszeit zum Studium befindest, und du das 21. LJ bereits hinter dir hast.

    Wenn ich einen Nachweis versende bei dem erkenntlich ist, dass ich mich um einen Studienplatz bemühe, dann sollten meine Eltern doch Kindergeld erhalten. Oder sehe ich des etwa falsch? Ich glaube ich rufe später einfach nochmal bei der Kinderkasse an um des zu klären^^

    vor 52 Minuten schrieb Rienne:

    Allerdings spricht doch auch nichts dagegen, mehr als 20 Stunden/Woche zu arbeiten, sofern du das denn möchtest, und die zwei Monate auf das Kindergeld zu verzichten, oder? Letzten Endes hast du (und deine Eltern) davon wesentlich mehr.

    Monetär habe ich dadurch die größten Vorteile, stimmt. Die aktuellen Aufgaben im Betrieb sind aber derzeit eher träge, sodass ich keine Lust auf Vollzeit habe. Lieber nutze ich die Zeit, um wieder etwas mehr mit Freunden zu unternehmen, Sport zu treiben und mich privat weiterzubilden. 

    Und wenn ich nicht Vollzeit arbeite, dann lohnen sich 32h oder 24h wahrscheinlich gegenüber den 20h + Kindergeld eher nicht. 

  5. Erstmal vielen Dank für die Antworten!

    Eine wichtige Info hatte ich vergessen: zum Zeitpunkt des Ausbildungsendes bin ich 21. 

    Zum Kindergeld: 

    Spoiler

    2) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

    1.
    noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist oder
    2.
    noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
    a)
    für einen Beruf ausgebildet wird oder
    b)
    sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder
    c)
    eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
    d)
    ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2018/1475 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU (ABl. L 250 vom 4.10.2018, S. 1) oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 5 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Förderleitlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Januar 2016 oder einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. Mai 2018 (GMBl S. 545) oder einen Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes leistet oder
    3.
    wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

    Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.

    Ich habe hier mal im Kindegeldgesetz die Bereiche markiert, die auf mich zutreffen. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/BJNR137800995.html

    Mein Gedankengang: Da ich über 21 bin aber das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet habe und mich nach der Ausbildung in einer Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinde und ich nicht Vollzeit arbeite sollte ich Kindergeld erhalten. Stimmt ihr zu?

    vor 47 Minuten schrieb Rienne:

    Zum Thema Kindergeld mal eine Gegenfrage: Was bringt letzten Endes in der Summe mehr? Wenn du arbeitest und 184€ davon deinen Eltern geben würdest oder du arbeitslos gemeldet bist und in der Zeit Kindergeld bekämst (Bis zur Vollendung des 21.Lebensjahrs möglich, siehe hier unter "Ihr Kind sucht Arbeit")?

    20h/Woche: 219,00 € (Kindergeld) + 1000€ (nicht fest ->  in Google finde ich Einstiegsgehälter von FIAE bei 2400€ deswegen hab ich davon einfach mal die Hälfte genommen und in Brutto Netto Rechner rein)  = 1219,00 € 

    Arbeitslos: 219,00 € + 540,00 € (0,6 * 900) = 759,00 € (+165,00 € Freibetrag, sollte ich nen Job finden)

     

    Edit: Ich bin etwas verwirrt, da ich mir sicher war, dass ich bei Erhalt von ALG 1 kein Kindergeld erhalte, allerdings -  beim erneuten Lesen des Kindergeldgesetzes- müsste ich es eigentlich erhalten, oder?

  6. Hallo zusammen,

    Mitte Juni schließe ich (hoffentlich) meine Ausbildung ab. Weiter geht es dann (vermutlich) mit einem Studium Anfang WS 21/22. Zu der Zeit dazwischen hätte ich noch ein paar Fragen bzw. würde gerne Vorschläge hören:

    Mein derzeitiger Arbeitgeber würde mir einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Juli ausstellen . Nun stellt sich mir die Frage, ob dies das Kindergeld beeinträchtigen könnte, welches meine Eltern derzeit erhalten. Prinzipiell würde dies ja bei unter 20 h/Woche weiter gezahlt werden, soweit ich weiß. Oder gibt es da ein Cap bei einem Gewissen Gehalt?

    Außerdem möchte ich sicher gehen, dass meine Eltern das Kindergeld in meinem Studium erhalten. Das befristete Arbeitsverhältnis sollte da kein Problem sein, oder? HR von uns meint, dass man da aufpassen muss, weil ab einem bestimmten Betrag kein Kindergeld mehr - nach einem Arbeitsverhältnis - gezahlt wird. Im Internet habe ich hierzu nichts gefunden, die Dame am Telefon hat auch nicht viel geholfen...

    Bei Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld 1 steht mit ja grundsätzlich für  6 Monate zur Verfügung. In der Zeit würden meine Eltern auch kein Kindergeld erhalten und ich müsste mich dort erstmal abmelden (oder so?). Ich könnte einen 165 € Job annehmen und hätte in etwa mein Azubi-Gehalt für sehr wenig Arbeitszeit. Dieses würde ich dann wrschl bis zur Immatrikulation/Einschreibung bekommen.  

    Hat es zudem eine Auswirkung auf meinen Lebenslauf, ob ich da jetzt noch etwas weitergearbeitet habe oder interessiert des keine Sau?

    OT: Ein Zulassungsangebot in der Koordinierungsphase ist noch kein sicherer Nachweis, dass man den Studienplatz erwirbt, oder?

    (Bitte korrigiert mich falls ich bei irgendetwas falsch liege!)

    Fragen beantworte ich natürlich sehr gerne :)

    Gruß

    Tobi

  7. vor 11 Minuten schrieb Brapchu:

    Für Fragen ist das Fachgespräch da.

    Und für mich ist es eher unhöflich in einer laufenden Präsentation Fragen zu stellen sofern keine gigantisch groben Schnitzer erzählt werden.

    Schon klar, aber willst du dem Prüfer dann während der Prüfung eines Besseren belehren und eine Strafpredigt halten?^^

    Mir geht es darum, was man sagen könnte, ohne die Stimmung im Raum zu kippen/ohne unhöflich zu sein.

  8. vor 11 Stunden schrieb charmanta:

    30 Min vorher da sein, Präsi und FG gehen ineinander über. Dringender Tipp: Fragen erst nach der Präsi zulassen

    Wie verhindert man Fragen ohne schlecht dazustehen? 

    "Fragen kläre ich später gerne auf." oder "Fragen bitte erst am Ende der Präsi stellen"? Dem Prüfer Fragen zu verwehren kommt mir eher unhöflich vor, oder geht das so in Ordnung?

  9. vor 13 Minuten schrieb FISI Tony:

    Ich habe mein Berichtsheft über die 3 Jahre auch immer sehr sorgfältig geführt und gepflegt.

    Und für was genau nochmal? Dafür, dass sich am Tag der schriftlichen Prüfung kein Mensch dafür interessiert hat.

    Hab auch die Aufsicht darauf angesprochen und gefragt, was denn mit dem Berichtsheft ist, ob man das vlt. irgendwo abgeben muss usw. - Ihre Antwort war nur "neneee, ist nicht nötig"..

    die Ausbildungsnachweise sollte man ja auch nur zur mündlichen Prüfung mitnehmen... jedenfalls stand das bei mir (IHK Muc/Obb) so auf dem Zettel

  10. vor 25 Minuten schrieb concorde5757:

    Ist es bei euch absehbar ? Also laut Post von der IHK bekommen wir frühstens am 04.06 ab 16:00 Uhr die Ergebnisse. Da am Donnerstag ein Feiertag ist gehe ich mal davon aus das es noch bis nächsten Montag dauern wird.

    IHK Muc/Obb dauert noch a weng: "Die [vorläufigen Ergebnisse der] IT-Berufe werden in der Zeit von 16.06.2021 bis 23.07.2021 online gestellt."

  11. vor 5 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Warum? Der WC3 der 750€ kostet (was im vgl. zu anderen "Industrie" Zertifikaten immer noch billig ist) nimmt am Ende nur die Basics von JavaScript durch.

    Also lohnt sich der Kurs für Privatpersonen eigentlich gar nicht, oder? 750€ für 170h und das Zert. ist nicht viel wert... da rentiert sich w3schools, codebootcamp, youtube etc. um einiges mehr

     

    vor 12 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Werd dir erstmal im Klaren, was du machen willst. Du willst ein Kurs in dem du die Basics + Javascript lernst und redest dann schon von PHP und von React. Es gibt Leute die nach Jahren immer noch nicht richtig JS können. Du nimmst Kurse die nichts halbes und nichts ganzes sind.

    Es geht ja um den Einstieg in die Web-Entwicklung. Meines Erachtens ist da ein "Komplett"-Kurs sinnvoller als ein spezialisierter Kurs... Wenn mir die Web-Entwicklung taugt und ich da weitermachen will, kann ich mich ja immer noch vertieft damit befassen...

     

    vor 14 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Imo: Nimm dir nen Kurs in dem du erstmal richtig JS lernst. Dann einen Kurs für JS Framework XY. Sobald du eins kannst solltest  du selbst ein anderes lernen können (z.B. von React auf Vue umsteigen usw). Dann kannst du auch Node.js lernen und mit Datenbanken anfangen.

    Erstmal danke für den Tipp. 

    Siehe oben. Ein JS-Kurs wäre dann der nächste Schritt nach dem Komplettkurs, dann JS-Framework XY usw.

     

    vor 17 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Die Kurse die du verlinkt hast decken viel in wenig Zeit ab. 39 Minuten Node.js? Was soll das jetzt aussagen?

    39 Minuten Node.js vermitteln mir hoffentlich, was Node.js genau ist, macht und was es ausmacht...

     

    vor 19 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Dir ist aber schon klar, dass der Sinn solcher Kurse nicht ist, dass du 40€ ausgibst...oder den Wisch bekommst...sondern die IBM Cloud nutzt ;) 

    Solange ich am Ende was über die JS-Frameworks lerne kann mir das doch eigentlich egal sein, oder?

  12. vor 9 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Inwiefern teuer?

    https://www.edx.org/professional-certificate/harvardx-computer-science-for-web-programming ca. 300 €

    https://www.edx.org/course/developing-cloud-applications-with-nodejs-and-react ca. 40 €

    https://www.edx.org/professional-certificate/w3cx-front-end-web-developer ca. 750 €

    Ich nehme mal an das die Professional Certificates tatsächlich einen Mehrwert haben, die normalen Kurse auf edX allerdings nicht.

    vor 12 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Du machst das ganze aus den falschen Gründen. Du sollst einen Kurs machen um was zu lernen, nicht um einen Wisch in der Hand zu haben. Du kannst in jeder Bewerbung dann angeben, dass du "Skillz" in JavaScript und Framework XYZ hast...überprüfen können die es eh nicht.

    Wenn ich solche Kurse nur wegen nen Wisch machen wollte, dann würde ich nicht über einen Kurs bei Udemy nachdenken ;) Aber es reizt einen natürlich schon, dass, wenn man einige Zeit (und etwas Geld) in einen Kurs reinsteckt man tatsächlich etwas in der Hand hält...

    vor 7 Minuten schrieb Ma Lte:

    Schau am besten, ob da irgendwelche Teaser dabei sind, oder du als Beispiel andere Beiträge des Dozenten auf youtube findest. Wenn dir die Stimme auf den Keks geht, oder du mit einem evtl. schrägen Akzent nicht klar kommst, dann kann einem da sehr schnell die Motivation verloren gehen, oder zumindest das Zuhören wird auf Dauer deutlich schwerer.

    Da bin ich momentan am überlegen. Ein Webentwicklungs Kurs (https://www.udemy.com/course/the-web-developer-bootcamp/) beinhaltet sehr moderne Technologien und größere Projekte, lässt allerdings viele ältere Sachen raus wie PHP oder React, welche ich als noch ziemlich präsent betrachte und gerne lernen würde... eine anderer Kurs (https://www.udemy.com/course/the-complete-web-development-bootcamp/) deckt die oberen Punkte ab, ist aber nicht so modern wie der erste Kurs...

    Beide Stimmen und Personen sagen mir zu und die Bewertung, sowie die Anzahl an Käufen, sind beides spitze... Was meint ihr?

  13. Hey Leute,

    wie steht ihr eigentlich zu e-Learning-Plattformen? Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht? Welche Plattformen nutzt ihr?

    Momentan gibt es auf Udemy Rabatt auf die Kurse und ich bin am überlegen, ob ich mir den Webentwicklungs-Kurs hole. Kann man solch einen vollendeten Kurs in der Bewerbung erwähnen? Wenn ja, wo? Imo sieht Udemy nicht gerade professionell aus und hat keinerlei Auswirkungen auf die Karriere etc. ist aber wrschl ein netter Einstieg.

    Wie sieht es aber mit anderen Kurs-Plattformen wie edX aus? Von Professoren erstellte Kurse mit teureren Zertifikaten... Ist das wirklich das Geld wert oder eher nicht?

    Würde mich mal interessieren :) 

    Gruß

    Tobi

  14. Hallo zusammen,

    ich bin gerade am Schreiben meiner Projektdoku und hänge bzw. zerbreche mir gerade den Kopf über den Implementierungsteil...

    Kurz zusammengefasst: Mein Implementierungsteil besteht aus Datenbank, prozeduraler Programmierung und visuelle Gestaltung der Oberfläche (low Code). 

    Meine größtes Problem ist, dass ich nicht genau weiß, was ich da wirklich reinschreiben soll. Momentan wirkt der Implementierungsteil von mir eher wie eine Entwicklerdokumentation. Ich erkläre also gerade, was der Code im Detail macht und wie er funktioniert. Dies mache ich (beidem Prozeduralen Teil) Pseudocode-Artig (Fließtext mit Unterpunkten). Im Datenbank-Teil erkläre ich die einzelnen Tabellen. Bei der Gestaltung der Oberfläche weise ich auf das erstellte Mockup hin.

    Jetzt habe ich dennoch des Öfteren gelesen, dass in die Doku das WARUM und im Anhang das WIE reinkommt. Nun überlege ich, den "Pseudocode" in den Anhang zu schieben, was schreibe ich aber dann in die Doku? 

    Bei Beispieldokumentationen habe ich des Öfteren gesehen, dass Code-Snippets erklärt werden. Bzw. Klassen und Methoden erläutert werden.

    Da die IHK Minga Obb maximal 20 Seiten vorgibt habe ich keinen Platz für Code-Snippets oder Screenshots von der Oberfläche.

    Gruß

    Tobi

  15. FIAE hier

     

    GA1 war durchschnittlich, vielleicht sogar etwas einfacher

    1. Anwendungsfalldiagramm: Wie zu Hölle soll man hier 25 Punkte vergeben? Hab ich gestrichen weil ich mir sehr unsicher war... (und ich hasse Use-Cases)

    2. Pseudocode: kurzer Text, dafür mit nem Zeiger (etwas kniffliger als mit nem Array finde ich)

    3. OOP: Klassendiagramm, Pseudocode (objektorientiert) und Sequenzdiagramm (uh...) war aber einfacher als andere OOPs...

    4: Tabellenmodell: stichpunktartiger Text, relativ normal

    5: SQL-Anweisungen: mittelmäßig, machbare SQL, habe mich etwas übernommen und sehr viel Käse geschrieben

     

    GA2 hab ich ziemlich schnell verdrängt: 

    1. Wirtschaftszeug (hab ich gestrichen)

    2 oder 3 VLAN,...

    2 oder 3 viele Rechnungen (Speichermenge etc.) 

    4 Anwendungsentwickler Teil: einfaches Use-Case Diagramm (ich hasse es trotzdem), Pseudocode und noch was

    5. Datenschutz und Verschlüsselung

     

    Wiso: Wiso halt, einige geschenkte Fragen, einige die sich wiederholt haben und ein paar knifflige

     

    Overall: Einfacher als die 2019er und 20er Prüfungen, auf gleichen Niveau wie die 2018er und davor

    Persönlich: Bin im objektorientierten Programmieren sehr unsicher, musste aber wegen dem Use-Case darauf ausweichen... Sequenzdiagramme liegen mir auch nicht so dolle... waren dafür jedoch relativ einfache Aufgaben. Ein paar Leichtsinnsfehler sind mir im nachhinein schon aufgefallen

     

    wird wohl nicht ganz so gut wie erhofft... naja, hoffentlich können die Prüfer meine Sauklaue lesen... dann sollte es wrschl ne 3 werden^^

  16. vor 14 Minuten schrieb Rienne:

    Doch klar! Wenn nach Patienten gefragt wird, die im Februar anwesend waren, müssen auch die berücksichtigt werden, die vor Februar kamen und nach Februar gingen.

    Erstellen Sie eine SQL-Anweisung, mit der Sie die Zimmerbelegungen für den Zeitraum Februar 2020 nach folgender Ergebnistabelle auflisten:

    vor 14 Minuten schrieb Rienne:

    Die Abfrage ist damit falsch. Zumal man, meine ich, bei Datumsfeldern nicht mit LIKE abfragen kann.

    Stimmt, des mit LIKE würde nicht funktionieren. Ist Schwachsinn und kann ich gerne löschen... my bad. Ich meine nur es mal in einer Lösung der IHK gesehen zu haben und hab es seitdem auch teilweise genutzt... wird glaub ich auch nicht als falsch bewertet soweit ich mich entsinne... werde es mir aber abgewöhnen :D 

     

    Würde 

    vor 2 Stunden schrieb Tobi_8:

    WHERE NOT Entlassdatum < '01.02.2020' AND NOT Anfangsdatum >= '01.03.2020'

    deiner Meinung nach nun funktionieren oder nicht? (Wenn man davon ausgeht es ist DATE)

     

    Edit:

    nvm man kanns nicht mehr löschen... dann wird es wohl aus didaktischen Gründen erhalten bleiben :D 

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