Bruttolohn (inkl. vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber übernimmt!)
% Lohnsteuer
% Kirchensteuer (z. B. 9 % v. d. Lohnsteuer)
% Solidaritätszuschlag (z. B. 5,5 v. d. Lohnsteuer)
% Krankenversicherung (z. B. 50 % von 14,9 % - da die Hälfte Arbeitgeber trägt)
% Pflegeversicherung (auch nur 50 % von x %)
% Rentenversicherung (auch nur 50 % von x %)
% Arbeitslosenversicherung (auch nur 50 % von x%)
= Nettogehalt
Nettogehalt + VL-Sparvertrag (Anteil des Arbeitnehmers)
= Auszahlungsbetrag
Die %-Sätze müssen angegeben sein, da sie meist tendieren. - Es kann höchstens sein, dass Du bei der Lohnsteuer den Satz aus einer Tabelle nach entsprechender Lohnsteuerklasse suchen musst.