Orginal Text der IHK :
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (gilt nur für Auszubildende)
Gemäß Â§40 BBiG in Verbindung mit §9 Absatz 1 unserer z. Zt. geltenden Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistung dies rechtfertigen.
Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistung sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu berücksichtigen.
Auch in der Beurteilung durch die Berufsschule ist davon auszugehen, dass wesentlich über dem Durchschnitt liegende Leistungen Voraussetzung für eine vorzeitige Zulassung sind.
Eine entsprechende Leistung liegt vor, wenn - bezogen auf die Fächer (Lernfelder) des berufsbezogenen Bereiches in der Berufsschule - im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote "gut" erreicht wird.
Über den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kann in der Regel frühestens 6 Monate vor Beginn der Prüfung entschieden werden.
Wir bitten daher alle Interessierten sich frühzeitig - s. nachfolgende Terminplanung - mit uns in Verbindung zu setzen.
Sommerprüfung: September
Winterprüfung : März
Der Antrag kann formlos oder per E-Mail gestellt werden.