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Computerfuzzi

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Beiträge von Computerfuzzi

  1. Da is nix dran *******e gebaut,er hat das Passw auch raus gegeben, er MUSS die daten zuhause haben da er u.a. per vpn arbeitet und halt auch kram so auf der HD liegen hat. Seine Unschuld wurde bewiesen,jedoch ging is mir grundsätzlich darum, das die Behörde im Prinzip machen kann was sie will.

    Also, dann soll er sich keinen Kopf machen. Ne Behörde kann mit Sicherheit nicht machen was sie will. Da muss schon ein ausreichender Verdacht bestehen, damit ein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellt und der Rechner dann mitgenommen wird. Das passiert mit Sicherheit nicht einfach so. Und das Passwort muss nicht preisgegeben werden, weil man sich als Beschuldigter nicht belasten muss, aber fragen können die Ermittlungsbehörden ja trotzdem und hier hätte es ja dazu beigetragen die Vorwürfe zu entkräften.

    Die Einzige der hier dann Unsinnig gehandelt hat ist die Firma, weil sie von deinem Kumpel erwartet, dass er sich verdächtig macht, nur um ihre Daten zu schützen.

  2. Soll er das Passwort doch einfach rausgeben. Wenn es sich tatsächlich um harmlose Firmendaten handelt, dann ist er aus dem Schneider und die Ermittlungsbehörden dürfen die Daten ja nicht einfach weitergeben. Er kann sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, was ihn halt verdächtig macht, aber bevor es zu einer Anklage kommt, muss ihm trotzdem erstmal was konkretes nachgewiesen werden, die Tatsache, dass verschlüsselte Daten vorhanden sind reicht da nicht aus. Allerdings wird er dann den Rechner nicht mehr wiedersehen, weil die Strafverfolgungsbehörden ja nach wie vor davon ausgehen, dass sich relevantes Material auf dem Rechner befindet.

    Und zur Firma: Die sind selbst schuld, wenn sie erlauben, dass sensible Daten auf Privatrechner übertragen werden. War das verboten, dann hat eben dein Kumpel *******e gebaut und muss dafür geradestehen.

  3. Also ich hab meine Berichte wochenweise geschrieben und zwar immer die Wochen eines Kalendermonats auf einer DIN A4 Seite. Andere haben es Wochenweise auf ein DIN A4 Blatt ud gut. Alles ging durch.

    Was mich allerdings wundert, warum machen sich manche erst kurz vor Ausbildungsende darüber Gedanken? Bei uns (IHK Heilbronn-Franken) war es so, dass wir das Berichtsheft schon zur ZP mitbringen mussten und es angeschaut wurde. Ist das nicht überall so?

  4. @Tefe: Schüle meinte, es dauert 3-4 Wochen, hängt aber von Frau B. von der IHK ab.

    @T.I.N.E: IHK Heilbronn-Franken.

    Hab übrigens auch bestanden. Und ich denk mal garnet so schlecht. Hatte mir das Fachgespräch schlimmer vorgestellt, aber bis auf eine Linux-Frage konnte ich zu allem was sagen. Und meistens das richtige *g*

  5. Laut dem Mitarbeiter beim Bundesamt für Zivildienst zählt die erste Ausbildung die man direkt nach der Schule mach auch als erste (wieso auch nicht?)

    Ich zitiere nochmal §12

    3.

    wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen

    a)

    einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt,

    B)

    den zweiten Bildungsweg zur Hochschul- oder Fachhochschulreife, zu einem mittleren Bildungsabschluss oder zum Hauptschulabschluss oder

    c)

    eine ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife begonnene erste Berufsausbildung, die regelmäßig nicht länger als vier Jahre dauert oder deren regelmäßig über vier Jahre hinausführender Abschnitt noch nicht begonnen hat, unterbrechen würde.

    Für ist zu klären, ob deine Ausbildung noch Absatz 3 Abschnitt c entspricht, da du ja Fachhochschulreife (wenn auch nur den schulischen Teil) hast.

  6. Was erzählst du denn da? Natürlich kann er aus der Ausbildung rausgezogen werden. Er hat schon Fachhochschulreife, damit ist die Ausbildung keine Erstausbildung mehr, was ein Rückstellungsgrund wäre. Genaugenommen hat er schon gegen §17 Abs. 3 verstoßen, weil er dem KWEA nicht mittgeteilt hat, dass er die Schule beendet hat und eine Ausbildung beginnt. Und das hätte er tun müssen, nachdem er ja bereits erfasst ist.

    §17 (3) Die Kreiswehrersatzämter bereiten nach Eingang des Erfassungsergebnisses die Musterung vor. Die Wehrpflichtigen haben auch schon vor der Musterung schriftlich, elektronisch oder mündlich die für die Entscheidung nach § 16 Abs. 2 erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu angeforderten Unterlagen unverzüglich vorzulegen; sie haben sich nach Aufforderung durch die Kreiswehrersatzämter zur Musterung vorzustellen. Auch ohne Aufforderung haben die Wehrpflichtigen bis zur Musterung dem zuständigen Kreiswehrersatzamt unverzüglich schriftlich, elektronisch oder mündlich jede Änderung ihres ständigen Aufenthalts oder ihrer Wohnung sowie jede Änderung eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Schulausbildung zu melden.

    Genaugenommen ist er also selbst schuld, wenn sie jetzt aus der Ausbildung holen würden.

  7. Zur Hand nicht, einfach mal ins Wehrgesetz 2003 schauen, hier auch ein Brief:

    http://www.musterung.de/T3_ist_keine_Ausmusterung.pdf

    Weiter unten findest du ihn!

    Wie gesagt man muss die Zurückstellung beantragen, von alleine sichern die dir gar nichts zu!

    Solche Anti-Wehrdienstpamphlete würde ich jetzt nicht unbedingt als allgemeingültige Quelle nehmen...

    Es gibt keine Garantie, dass du vom Grundwehrdienst befreit wirst. Dass man mit T3/älter als 23/verheiratet nicht eingezogen wird ist kein Gesetz, sondern soweit ich weiss nur eine Verfahrensvorschrift, die sich aber auch ändern kann.

    Was für dich zählt, ist einzig und allein §12 WpflG, in dem geregelt ist, wer Anspruch auf Rückstellung hat. Aber normalerweise hast du Glück und darfst deine Ausbildung noch zu Ende machen.

    Eine Frage: Du sagst, du bist 20. Bist du schonmal von der Musterung selbst zurückgestellt worden, weil du noch in der Schule warst?

  8. Lasst doch einfach mal die INNER/Natural JOINS weg.. Klar gehts so auch, is aber extrem ineffiezient..

    
    SELECT Kunde.Name, Kunde.Vorname, Artikel.ArtikelNr, Artikel.Artikelbez, Artikel.Hersteller, Artikel.EPreis 
    
    FROM Artikel RIGHT JOIN (Bestellung LEFT JOIN Kunde ON Bestellung.KundenNR = Kunde.KundenNr) ON Artikel.ArtikelNr = Bestellung.ArtikelNr
    
    WHERE Bestellung.KundenNr = 23558;
    
    

  9. Deine Fragestellung ist etwas ungenau, aber wenn du aus der Kundentabelle selbst nicht noch einen Namen oder so möchtest kannst du das so machen:

    SELECT Artikel.ArtikelNr, Artikel.Artikelbez, Artikel.Hersteller, Artikel.EPreis

    FROM Artikel RIGHT JOIN Bestellung ON Artikel.ArtikelNr = Bestellung.ArtikelNr

    WHERE Bestellung.KundenNr = 23558;

    Hier holt er dir aus der Tabelle Artikel alle Daten, zu denen es eine Bestellung mit dieser Kundennummer gibt.

  10. Wir haben von der IHK ein Merkblatt bekommen, wie die Doku aussehen soll.

    1. Deckblatt

    2. Inhaltsverzeichnis

    3. Aufgabenstellung und kurze Situationsbeschreibung

    4. Durchführungsbeschreibung

    5. Kurze Zusammenfassung/Fazit/Resümee

    6. Quellenverzeichnis/Literaturhinweise/Abkürzungsverzeichnis

    7. Ehrenwörtliche Erklärung

    Deswegen hab ich auch gefragt, wo steht, was du gemacht hast. Das entspräche bei mir Punkt 4 - Durchführungsbeschreibung. Und darunter verstehe ich nicht eine Tabelle mit groben Stichpunkten und Dauer, sondern eine Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten. Wie du was umgesetzt hast, z.B.

    Und ich denk mal, die IHK wird sich darauf berufen, wie gut/schlecht du dein Projekt dokumentiert hast, ganz einfach. Man kann schliesslich auch ohne genaue Vorgaben entscheiden ob etwas gut und verständlich dokumentiert ist oder nicht.

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