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Computerfuzzi

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Alle Inhalte von Computerfuzzi

  1. Also, dann soll er sich keinen Kopf machen. Ne Behörde kann mit Sicherheit nicht machen was sie will. Da muss schon ein ausreichender Verdacht bestehen, damit ein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellt und der Rechner dann mitgenommen wird. Das passiert mit Sicherheit nicht einfach so. Und das Passwort muss nicht preisgegeben werden, weil man sich als Beschuldigter nicht belasten muss, aber fragen können die Ermittlungsbehörden ja trotzdem und hier hätte es ja dazu beigetragen die Vorwürfe zu entkräften. Die Einzige der hier dann Unsinnig gehandelt hat ist die Firma, weil sie von deinem Kumpel erwartet, dass er sich verdächtig macht, nur um ihre Daten zu schützen.
  2. Soll er das Passwort doch einfach rausgeben. Wenn es sich tatsächlich um harmlose Firmendaten handelt, dann ist er aus dem Schneider und die Ermittlungsbehörden dürfen die Daten ja nicht einfach weitergeben. Er kann sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, was ihn halt verdächtig macht, aber bevor es zu einer Anklage kommt, muss ihm trotzdem erstmal was konkretes nachgewiesen werden, die Tatsache, dass verschlüsselte Daten vorhanden sind reicht da nicht aus. Allerdings wird er dann den Rechner nicht mehr wiedersehen, weil die Strafverfolgungsbehörden ja nach wie vor davon ausgehen, dass sich relevantes Material auf dem Rechner befindet. Und zur Firma: Die sind selbst schuld, wenn sie erlauben, dass sensible Daten auf Privatrechner übertragen werden. War das verboten, dann hat eben dein Kumpel *******e gebaut und muss dafür geradestehen.
  3. Ein Architekt muss aber (normalerweise) im Praktikum auf den Bau. Er hat also zumindest mal was vom Mauern mitbekommen und wahrscheinlich auch mal selbst gemauert.
  4. Vielleicht hilft dir das hier weiter. Die Anworten stehen unter dem Sign up-Abschnitt.
  5. Danke! Das werd ich doch grad mal testen.
  6. Wenn du mir verrätst wie das geht? Ich bin blutiger Anfänger...
  7. Hallo. Gibts unter JSP ne Möglichkeit, Dateien fallweise zu includen? Also Wenn Bedingung 1, dann <%@ include file="datei1.jsp" %> Wenn Bedingung 2, dann <%@ include file="datei2.jsp" %> Da müsst es doch was einfaches geben, aber ich kriegs net hin Danke!
  8. Also ich hab meine Berichte wochenweise geschrieben und zwar immer die Wochen eines Kalendermonats auf einer DIN A4 Seite. Andere haben es Wochenweise auf ein DIN A4 Blatt ud gut. Alles ging durch. Was mich allerdings wundert, warum machen sich manche erst kurz vor Ausbildungsende darüber Gedanken? Bei uns (IHK Heilbronn-Franken) war es so, dass wir das Berichtsheft schon zur ZP mitbringen mussten und es angeschaut wurde. Ist das nicht überall so?
  9. Das "du" ist bei uns auch normal. Auch mit dem Geschäftsführer... Aber ich muss sagen, ich glaub, die Geschichte ist so nicht ganz wahr, von wegen Schule hat die Entschuldigungen verschlampt und der Hausarzt könnte sie vielleicht ja auch nicht mehr haben. Sorry.
  10. @ Tefe: Wir waren sogar in einer Klasse *g* Ich bin Florian ;-) Bei mir waren sie nicht Linux-fixiert, nur 2/3 Fragen. Der Rest war Datenbanken, VPN, IP-Klassen, Powerline. Ziemlich easy, fand ich. Naja, mal schaun.
  11. @Tefe: Schüle meinte, es dauert 3-4 Wochen, hängt aber von Frau B. von der IHK ab. @T.I.N.E: IHK Heilbronn-Franken. Hab übrigens auch bestanden. Und ich denk mal garnet so schlecht. Hatte mir das Fachgespräch schlimmer vorgestellt, aber bis auf eine Linux-Frage konnte ich zu allem was sagen. Und meistens das richtige *g*
  12. Also mit Aufschrieben sieht es bei mir net so gut aus. Aber ich war auch an der CSS, dort gibt es keinen Blockunterricht. Du wirst so wie wir wahrschienlich auch prima unübersichtliches System abwechselnd 1 bis 2 Schultagen pro Woche haben.
  13. Och, ich hab dank Bundesamt gleich noch ein zusätzliches Jahr zum Zivildienst verloren, die sind nur dann wirklich genau wenn sie was von dir wollen. Aber du kannst wirklich auch beim Kreiswehrersatzamt nachfragen, denn die mustern dich auf jeden Fall und du musst da sowieso unbedingt korrekte Angaben machen! Alles andere würde für dich mehr Ärger bedeuten als dir lieb ist.
  14. Laut Gesetz eben doch. Aber mach dir mal net allzuviele Sorgen. Wenn du denen das sagst, ziehen die dich normalerweise nicht. Aber dass du dann danach eingezogen wirst, kann natürlich gut sein.
  15. Ich zitiere nochmal §12 Für ist zu klären, ob deine Ausbildung noch Absatz 3 Abschnitt c entspricht, da du ja Fachhochschulreife (wenn auch nur den schulischen Teil) hast.
  16. Dein zuständiges Kreiswehrersatzamt... Dann musst du jetzt ja nur noch abklären, ob deine Ausbildung noch als erste Berufsausbildung gilt.
  17. Versuch mal, sie dadurch abzuschalten, dass du alle Dienstmerkmale deaktivierst. Also Hörer abnehmen und dann: #888# #555# #000#
  18. Was erzählst du denn da? Natürlich kann er aus der Ausbildung rausgezogen werden. Er hat schon Fachhochschulreife, damit ist die Ausbildung keine Erstausbildung mehr, was ein Rückstellungsgrund wäre. Genaugenommen hat er schon gegen §17 Abs. 3 verstoßen, weil er dem KWEA nicht mittgeteilt hat, dass er die Schule beendet hat und eine Ausbildung beginnt. Und das hätte er tun müssen, nachdem er ja bereits erfasst ist. Genaugenommen ist er also selbst schuld, wenn sie jetzt aus der Ausbildung holen würden.
  19. Solche Anti-Wehrdienstpamphlete würde ich jetzt nicht unbedingt als allgemeingültige Quelle nehmen... Es gibt keine Garantie, dass du vom Grundwehrdienst befreit wirst. Dass man mit T3/älter als 23/verheiratet nicht eingezogen wird ist kein Gesetz, sondern soweit ich weiss nur eine Verfahrensvorschrift, die sich aber auch ändern kann. Was für dich zählt, ist einzig und allein §12 WpflG, in dem geregelt ist, wer Anspruch auf Rückstellung hat. Aber normalerweise hast du Glück und darfst deine Ausbildung noch zu Ende machen. Eine Frage: Du sagst, du bist 20. Bist du schonmal von der Musterung selbst zurückgestellt worden, weil du noch in der Schule warst?
  20. Lasst doch einfach mal die INNER/Natural JOINS weg.. Klar gehts so auch, is aber extrem ineffiezient.. SELECT Kunde.Name, Kunde.Vorname, Artikel.ArtikelNr, Artikel.Artikelbez, Artikel.Hersteller, Artikel.EPreis FROM Artikel RIGHT JOIN (Bestellung LEFT JOIN Kunde ON Bestellung.KundenNR = Kunde.KundenNr) ON Artikel.ArtikelNr = Bestellung.ArtikelNr WHERE Bestellung.KundenNr = 23558;
  21. Deine Fragestellung ist etwas ungenau, aber wenn du aus der Kundentabelle selbst nicht noch einen Namen oder so möchtest kannst du das so machen: SELECT Artikel.ArtikelNr, Artikel.Artikelbez, Artikel.Hersteller, Artikel.EPreis FROM Artikel RIGHT JOIN Bestellung ON Artikel.ArtikelNr = Bestellung.ArtikelNr WHERE Bestellung.KundenNr = 23558; Hier holt er dir aus der Tabelle Artikel alle Daten, zu denen es eine Bestellung mit dieser Kundennummer gibt.
  22. 15 Folien? Das ist ein bisschen viel, oder? Ich denk, man sollte maximal so ca. 1 Folie für 2 Minuten Präsentation verwenden.
  23. Wir haben von der IHK ein Merkblatt bekommen, wie die Doku aussehen soll. 1. Deckblatt 2. Inhaltsverzeichnis 3. Aufgabenstellung und kurze Situationsbeschreibung 4. Durchführungsbeschreibung 5. Kurze Zusammenfassung/Fazit/Resümee 6. Quellenverzeichnis/Literaturhinweise/Abkürzungsverzeichnis 7. Ehrenwörtliche Erklärung Deswegen hab ich auch gefragt, wo steht, was du gemacht hast. Das entspräche bei mir Punkt 4 - Durchführungsbeschreibung. Und darunter verstehe ich nicht eine Tabelle mit groben Stichpunkten und Dauer, sondern eine Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten. Wie du was umgesetzt hast, z.B. Und ich denk mal, die IHK wird sich darauf berufen, wie gut/schlecht du dein Projekt dokumentiert hast, ganz einfach. Man kann schliesslich auch ohne genaue Vorgaben entscheiden ob etwas gut und verständlich dokumentiert ist oder nicht.
  24. Ok, ich gebs zu, ich bin weder AEler, noch Prüfer der das verstehen müsste. Aber was ich mich, nachdem ich deine Doku gelesen habe, frage ist: Und was hast du gemacht? Da steht ewig viel drin, wie es mal sein soll, dann ein Teil, welche Funktionen eine bestehende Lösung bietet, aber nichts dazu, wie das ganze umgesetzt wurde. Oder hab ich den Teil überlesen?
  25. Das mit dem Umfang ist auch wieder IHK abhängig. Bei uns (IHK Heilbronn-Franken) sollte der Umfang sowohl bei SI´s als auch bei AE´s den Umfang von 10-15 Seiten zzgl. Anhang nicht überschreiten. Aber bei uns hats anscheinend einer geschafft, 6 Seiten inklusive Inhaltsverzeichnis und allem drum und dran abzugeben... :eek:

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