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mo1337

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Reputationsaktivitäten

  1. Positiv
    mo1337 hat eine Reaktion von allesweg erhalten in Mündlicher IHK Prüfungstermin, was ist mit dem Berichtsheft   
    „Solange ein Ausbildungsverhältnis besteht, ist deine Pflicht als Auszubildende/r den Ausbildungsnachweis zu erbringen“ - so die Aussage meiner IHK auf die selbe Frage, die ich mir in der gleichen Situation gestellt hab.
    Bei mir wurde das nicht mehr kontrolliert (auf meiner Einladung stand auch, ich soll es bitte mitbringen), ich musste aber auch nur zur Verkündung hin, da ich nur meine Schriftliche wiederholt hab. Das kommt mMn ganz drauf an wie der PA drauf ist der da sitzt, bei meiner Mündlichen haben die auch lediglich ein Daumenkino draus gemacht.
    Guck das du es irgendwie noch nachholst wenn möglich.
    EDIT: wenn du es nicht hochladen kannst, druck es aus. Better safe than sorry
     
  2. Positiv
    mo1337 hat eine Reaktion von skylake erhalten in Versäumnis der Berufsschule   
    Freut mich das ich mit meinem Thema so zur Diskussion / zum Austausch anregen konnte 😁
    Aber kann ich mich denn jetzt darauf festlegen, dass mein Dilemma mit der Berufsschule NICHTS mit dem bestehen meiner Ausbildung seitens IHK zutun hat?😁
  3. Danke
    mo1337 reagierte auf Maniska in Versäumnis der Berufsschule   
    Das mit der Ländersache hatte ich ja angemerkt Die Frage war auch eher auf die Konsequenzen seitens der IHK, nicht was das Schulrecht dazu sagen würde.
    Und solange der TE nachweisen kann, dass er und sein Betrieb es mehrmals versucht haben und die Schule nicht geantwortet hat, sehe ich nicht wie man dem Schüler da wirksam einen Strick drehen könnte.
    Dann ist das Ausbildungsverhältnis doch eh schon zu dem Tag beendet der als letzter Tag im Ausbildungsvertrag steht? Nach verhauener Prüfung wird ja nur dann verlängert, wenn der Azubi das will. Wenn der nichts macht bleibt er Azubi bis zum (theoretisch) 31.8. und am 1.9 ist er kein Azubi mehr und hat dann *nichts* in der Hand.
    Das aber im Zweifelsfall keinen interessiert weil es "nur" das Zeugnis der BS ist. Auf die Abschlussnote der IHK hat das keine Auswirkungen.

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