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Versäumnis der Berufsschule


mo1337

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Guten Morgen zusammen, mir geht es mal wieder um meinen Ausbildungsabschluss.

Nachdem ich meine erste schriftliche Prüfung diesen Sommer verhauen habe, habe ich nach den Sommerferien auf weitere Infos der Berufsschule gewartet. Da kam lange nichts, auf mehrere Nachfragen von mir und meinem Betrieb kam auch lange keine Antwort des Klassenlehrers. Erst circa 3 Wochen vor der schriftlichen Prüfung hat er sich dann gemeldet, kam um die Ecke mit „Total verpennt sorry / bist ja einer der wenigen mit alter AO noch, hätte hier ja eh keinen Zweck für dich gehabt / dein Zeugnis steht ja eh schon“. 
 

Im Klartext also, ich habe seit Ende August die Berufsschule nicht mehr besucht weil ich keinerlei Infos dazu hatte. Prüfungsvorbereitung erfolgte im Betrieb. 
 

Ich habe jetzt final beide Abschlussprüfungen in trockenen Tüchern und am 11.1.2023 nur noch Verkündung. 
 

Meine Frage: kann mir die IHK jetzt noch einen Strich durch die Rechnung machen wegen versäumter Berufsschule? 

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Bei einer Verlängerung der Ausbildung kannst du selbst wählen ob du freiwillig nochmal in die Berufsschule gehst oder nicht. Wenn ich richtig informiert bin würden sich nicht mal deine Noten ändern, du hättest dann quasi eh nur "Prüfungsvorbereitung" und als einziger nach alter AO hätte das tatsächlich wenig Sinn gehabt.

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Da man in der BS nicht sitzen bleiben kann und du - wenn ich das richtig rauslese - 3 Jahre lang die BS besucht hast, sollte nichts passieren.

Du hättest ggf. freiwillig am Unterricht teilnehmen können, aber nicht müssen. Wobei das wieder Ländersache ist, kann also überall anders sein.

Prinzipiell besteht für Azubis keine Pflicht von Seiten der IHK die BS zu besuchen. Die Schulpflicht für u18 kommt von wo anders und da die meisten Betriebe die Inhalte der BS nicht selbst vermitteln wollen, schicken sie ihre ü18 Azubis auch dort hin.

Außer möglicher Prüfungsvorbereitung wäre für dich ja eh nichts mehr abgefallen.

Du hast dein Berichtsheft ordentlich weitergeführt?

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Berichtsheft ist geführt und habe ich auch bereit um es bei der Verkündung vorzuzeigen (da hatte ich ja auch schon mal ein Thema geöffnet, ob das für die Verkündung nötig ist, habe es aber so oder so vollständig vorliegen). 🙂

Ich wohne in Hessen, hatte auch schon mal recherchiert aber recht wenig dazu gefunden. So wie ich es jetzt verstanden habe, könnte mir rein rechtlich höchstens mein Betrieb einen Strich durch die Rechnung machen, was in meinem Fall ja aber alles abgeklärt ist. 
 

Aus anderen Recherchen hier im Forum habe ich mir noch zusammengereimt, das bei Fehlzeiten die IHK höchstens die Prüfung verweigern kann (?), aber mündlich + schriftlich bin ich ja wie gesagt durch.

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vor 41 Minuten schrieb SR2021:

Bei einer Verlängerung der Ausbildung kannst du selbst wählen ob du freiwillig nochmal in die Berufsschule gehst oder nicht.

vor 37 Minuten schrieb Maniska:

Du hättest ggf. freiwillig am Unterricht teilnehmen können, aber nicht müssen. Wobei das wieder Ländersache ist, kann also überall anders sein.

Vorsicht bei dieser Aussage (landesabhängig!). Es gibt auch durchaus die Regelung, dass die Berufsschulpflicht erst dann endet, wenn die Ausbildung beendet ist, sofern bei Ausbildungsbeginn der Besuch beschlossen wurde. Diese würde dann nicht erlöschen, nur weil eine Person die Prüfung verhauen hat. Je nach Land gibt es wieder Ausnahmen und andere Regelungen, daher würde ich in so einem Fall immer in der Schule nachfragen und nie in einem Internetforum, da Bildung Ländersache ist.

An den TE: Die IHK wird da keine Probleme machen. Du hast die Mindestausbildungszeit der IHK ja bereits beim vorherigen Versuch erfüllt und diese vergrößert sich nicht, nur da du durchfallen bist. Die einzigen die in so einem Fall Probleme machen können ist die Schule (was bei dir ja nicht der Fall ist).

Ich hatte bei der Thematik schon mehrere unterschiedlich gelagerte Fälle.

Fall 1: Schüler verhaut die Prüfung, bleibt berufsschulpflichtig, taucht nicht auf und der Betrieb weis von nichts (geht also nicht in den Betrieb) => Kündigung seitens des Betriebes nachdem diese dass erfahren haben.

Fall 2: Schüler verhaut die Prüfung, bleibt berufsschulpflichtig, taucht in der BS nicht mehr auf und arbeitet stattdessen im Betrieb. Konsequenz: Kassiert für jede nicht teilgenommene BS-Prüfung eine 6 und erhält dadurch nur noch ein grotttenschlechtes Abgangszeugnis. 

 

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vor 15 Minuten schrieb mo1337:

Ich wohne in Hessen, hatte auch schon mal recherchiert aber recht wenig dazu gefunden.

§62 u. §63 HSchG speziell §62 Abs.2 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2017V9P62

Zitat

 Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

 

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Grundsätzlich beruhigen mich eure Antworten schon mal etwas. 
 

Das aktuelle Dokument für Hessen hatte ich nicht gefunden, danke. Nur eins welches außer Kraft war.

Ist natürlich die Frage, welche Stelle sich für dieses Gesetz interessiert bzw. was der Fall bei Nichteinhaltung ist? Ich schätze mal wie meine Vorredner, dass das vor allem für Betrieb und Schule wichtig ist. 

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vor 8 Minuten schrieb _n4p_:

Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Dann greift das was ich oben geschrieben habe. Das Ausbildungsverhältnis ist an den Vertrag mit dem Betrieb gekoppelt und solange dieses Ausbildungsverhältnis bestand hat, besteht auch die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.

ALLERDINGS gibt es auch Schulen die froh sind, wenn die Schüler nicht mehr kommen und kehren die gerne mal aus dem System nach dem Motto 'wo kein Kläger, da kein Richter'. Ist eine komplizierte Sache manchmal.

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Um das Ganze für mich mal Rund zu machen:

mir gehts nur drum, dass ich im Endeffekt meinen Zettel mit Kreuz bei „bestanden“ von der IHK in der Hand halte. Mit meinem Betrieb ist alles abgesprochen, die wissen das ich nicht in der Schule war, und mit der Schule augenscheinlich auch. Wenn ich von denen im Endeffekt ein schlechtes Zeugnis kriege (für 3 Monate?), dann wäre das zwar kacke aber ist so. 

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vor 20 Minuten schrieb skylake:

Vorsicht bei dieser Aussage (landesabhängig!).

Das mit der Ländersache hatte ich ja angemerkt ;) Die Frage war auch eher auf die Konsequenzen seitens der IHK, nicht was das Schulrecht dazu sagen würde.

Und solange der TE nachweisen kann, dass er und sein Betrieb es mehrmals versucht haben und die Schule nicht geantwortet hat, sehe ich nicht wie man dem Schüler da wirksam einen Strick drehen könnte.

vor 24 Minuten schrieb skylake:

Fall 1: Schüler verhaut die Prüfung, bleibt berufsschulpflichtig, taucht nicht auf und der Betrieb weis von nichts (geht also nicht in den Betrieb) => Kündigung seitens des Betriebes nachdem diese dass erfahren haben.

Dann ist das Ausbildungsverhältnis doch eh schon zu dem Tag beendet der als letzter Tag im Ausbildungsvertrag steht? Nach verhauener Prüfung wird ja nur dann verlängert, wenn der Azubi das will. Wenn der nichts macht bleibt er Azubi bis zum (theoretisch) 31.8. und am 1.9 ist er kein Azubi mehr und hat dann *nichts* in der Hand.

vor 24 Minuten schrieb skylake:

Fall 2: Schüler verhaut die Prüfung, bleibt berufsschulpflichtig, taucht in der BS nicht mehr auf und arbeitet stattdessen im Betrieb. Konsequenz: Kassiert für jede nicht teilgenommene BS-Prüfung eine 6 und erhält dadurch nur noch ein grotttenschlechtes Abgangszeugnis. 

Das aber im Zweifelsfall keinen interessiert weil es "nur" das Zeugnis der BS ist. Auf die Abschlussnote der IHK hat das keine Auswirkungen.

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vor 2 Minuten schrieb Maniska:

Dann ist das Ausbildungsverhältnis doch eh schon zu dem Tag beendet der als letzter Tag im Ausbildungsvertrag steht? Nach verhauener Prüfung wird ja nur dann verlängert, wenn der Azubi das will. Wenn der nichts macht bleibt er Azubi bis zum (theoretisch) 31.8. und am 1.9 ist er kein Azubi mehr und hat dann *nichts* in der Hand.

Ausbildungsvertrag wurde verlängert und der Azubi dachte sich wohl, dass er an den BS Tagen einfach zuhause bleibt und damit seinen Urlaubstage erhöht :)

vor 3 Minuten schrieb Maniska:

Das aber im Zweifelsfall keinen interessiert weil es "nur" das Zeugnis der BS ist. Auf die Abschlussnote der IHK hat das keine Auswirkungen.

Höre ich ganz oft und auch da wäre ich vorsichtiger. Ich bin ja bestens vernetzt und frage gerne rum, wie wichtig das BS-Zeugnis ist. Es gibt schon einige Unternehmen, die die Performanz des Bewerbers der letzten 3 Jahre sehen möchten und nicht die von einem Tag, zumal die Projektarbeit auch von einer anderen Person geschrieben worden sein könnte. 

Also ja, es gibt Betriebe die interessiert das BS Zeugnis nicht. Es gibt auch welche die es interessiert und bei denen ist man sofort in der ersten Runde ausgesiebt, wenn man sich durch die oben genannte Aktion ein Abgangszeugnis einhandelt anstatt einem Abschlusszeugnis.

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vor 2 Minuten schrieb skylake:

Ausbildungsvertrag wurde verlängert und der Azubi dachte sich wohl, dass er an den BS Tagen einfach zuhause bleibt und damit seinen Urlaubstage erhöht :)

Ok, DAS ist dämlich :D !

vor 2 Minuten schrieb skylake:

Höre ich ganz oft und auch da wäre ich vorsichtiger. Ich bin ja bestens vernetzt und frage gerne rum, wie wichtig das BS-Zeugnis ist. Es gibt schon einige Unternehmen, die die Performanz des Bewerbers der letzten 3 Jahre sehen möchten und nicht die von einem Tag, zumal die Projektarbeit auch von einer anderen Person geschrieben worden sein könnte. 

Also ja, es gibt Betriebe die interessiert das BS Zeugnis nicht. Es gibt auch welche die es interessiert und bei denen ist man sofort in der ersten Runde ausgesiebt, wenn man sich durch die oben genannte Aktion ein Abgangszeugnis einhandelt anstatt einem Abschlusszeugnis.

Gut, das ist dann wohl der Unterschied zwischen den Ländern. Bei mir (BaWü) war es so, dass die "feierliche Übergabe der BS Zeugnisse" 2 Tage vor meiner mündlichen Prüfung war, also zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch gar nicht wissen konnte ob alle bestanden haben oder nicht. Wenn ich mich richtig erinnere wussten aus einer Klasse von 26 Schülern nur 5 oder 6 Leute ob oder ob nicht. Eine "nicht"-Schüler (war schon nach schriftlich klar) hat sogar den Klassenlehrer gefragt, der meinte nur "BS ist durch, hier musst du nicht mehr her."

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