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  1. Besorg dir auf jeden Fall die alten Prüfungen beim UForm Verlag. Die gehst du dann durch, dann bekommst du erstens ein Gefühl für die Themen aber auch für die Art wie die IHK die Fragen stellt.
  2. Nein das ist falsch. Einen Satz darüber steht im Gesetz folgendes: [nachzuweisen, dass der Prüfling in der Lage ist] „Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren“ Also meinen die damit auch nicht die Projektdokumentation sondern die Benutzerdokumentation? Also ganz ehrlich, es ist doch jetzt gut. Du hast keinerlei schriftliche Belege für deine Aussage. Alles andere spricht gegen deine aussage. Aber bitte, beweis doch deine Aussage aus dem Zitat.
  3. Noch ergänzend dazu ein Auszug aus der Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV (https://www.gesetze-im-internet.de/fiausbv/BJNR025000020.html) § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration Ist das etwa auch unverständlich formuliert?
  4. Wie wurde denn diese offizielle Aussage von der IHK Nürnberg, welche sich nicht mit der offiziellen Aussage auf der Webseite deckt, an alle Auszubildenden der IHK Nürnberg kommuniziert? Solange es keine SCHRIFTLICHE offizielle Aussage der IHK gibt, gilt das was schriftlich auf der Webseite steht. Und daran sollten sich auch ALLE Auszubildenden der IHK Nürnberg die hier mitlesen halten. Wir haben hier zwei Aussagen die von der Webseite der IHK Nürnberg kommen in denen klar steht, dass die Erstellung der Dokumentation mit in die 40 Stunden fällt. Das ist mehr wie verständlich formuliert. Davon abgesehen wüsste ich nicht, wieso die IHK Nürnberg es anders machen sollte wie ALLE anderen IHKs in DE und dann auch noch andere Informationen (am besten noch nur telefonisch oder per Mail an einzelne Prüflinge) herausgeben sollte, als die die auf der Webseite stehen.
  5. Wenn man die Punktabzüge die es dafür gibt, in Kauf nimmt, dann muss man das auch nicht machen da hast du recht. Ich muss auch kein Inhaltsverzeichnis machen, gibt halt Punktabzug. Wenn man im Rest der Doku so gut ist, dass es zum Bestehen reicht, MUSS man gar nichts.
  6. Charmanta und ickevondepinguin sind beide Prüfer seit vielen Jahren. Ist jetzt halt die Frage ob deine Sicht da in irgendeiner Weise relevant ist, wenn die beiden sagen, "das ist nichts". Und wenn das aus deiner Sicht komplizierter ist, dann musst du eben schauen, dass du das in deinem Projektantrag auch so rüber bringst. Wenn du das nicht kannst, dann gilt für mich das, was charmanta und ickevondepinguin sagen. Reichst du den so ein und der wird abgelehnt mit der Bitte um ein anderes Projekt, dann ist das Thema für dich erledigt. Da brauchst du dann auch nicht nacharbeiten.
  7. 71 Punkte sind doch nicht schlecht. Das sollte ja dein Ergebnis nicht allzu sehr runter ziehen. Wenns jetzt eine 49 Punkte wären und das über bestehen oder nicht bestehen entscheidet, dann könnte man überlegen da mal genauer nachzuschauen. Anwaltlich/Gerichtlich dagegen vorzugehen ist sehr teuer und garantiert 1. nicht dass du überhaupt eine bessere Note bekommst und 2. wie viele Punkte mehr erwartest du denn? Am Ende gibst du viel Geld aus um dann 4-5 Punkte oder weniger besser zu sein. Um auf eine 2 zu kommen müsstest du 10 Punkte mehr bekommen. Meine Meinung: Lass es sein. Kostet dich mehr Geld, als du jemals mehr verdienen könntest, weil dein Zeugnis etwas besser wird. Davon abgesehen, glaubst du, dass da jemand drauf schaut und sagt: "Sie wären gut geeignet gewesen, aber nur 71 Punkte bei der Projektdoku, da können wir Sie leider nicht nehmen. Wären es 80 gewesen, hätten wir Sie genommen"? Kann ich dir sagen, das wird nicht passieren. Ich habe jetzt nicht die Möglichkeit die Doku komplett zu lesen aber: garantiert keine gute Projektarbeit. Wenn ich Koche und ich nehme verschiedene Zutaten die beliebt sind / ich mag, habe ich dadurch nicht automatisch ein leckeres Gericht. Es kommt auf das Gesamte an. Selbstwahrnehmung und wie es dann wirklich ist, gehen gerne mal weit auseinander. Am Ende hat ein Erfahrener Prüfer deine Arbeit bewertet und dein Antrag wurde sogar nochmal durch die IHK geprüft. Ergebnis siehst du ja im Kommentar der IHK.
  8. Der PA hat genau beschrieben, was ihm fehlt. Anhand dessen kannst du deinen Antrag nachbessern.
  9. Das ist so ziemlich das, was in der Prüfung für FIAE dran kommt. Wenn das nicht sitzt sehe ich schwarz. Aber @NigglzFIAE was ist an Pseudocode so schwer? Beispiel: Abfrage Vorname Ausgabe "Hallo " + Vorname Das wäre Pseudocode. Ist doch relativ einfach. Als Tipp für dich zum Üben: Überleg dir ein kleines Programm und schreibe dazu einen Pseudocode. Gib den Pseudocode an ChatGPT mit der Angabe einer Programmiersprache. Wenn du den Code den dir ChatGPT ausgibt am Ende erfolgreich ausführen kannst, dann bist du mit deinem Pseudocode ganz gut unterwegs. Hinweis: Das ist natürlich nur eine Möglichkeit, um zu Überprüfen, ob dein Pseudocode verständlich ist.
  10. Arbeitgeber schreiben in Stellenbeschreibungen grundsätzlich ihre Wunschvorstellung. Das diese ganzen Punkte niemand leisten kann ist klar. Jeder Arbeitgeber setzt die Schwerpunkte anders. Einfach bewerben. Es kann ja nichts passieren. Wenn ein Arbeitgeber sagt, ihm ist mehrjährige Berufserfahrung sehr wichtig, dann bekommst du eine Absage. Wenn aber ein Arbeitgeber sagt, mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert, aber nicht wichtig, dann wird er dich einladen. Wichtig ist nur, dass in der Stellenbeschreibung in beiden Fällen stehen wird: "Ausbildung im Bereich Informatik mit mehrjähriger Berufserfahrung."
  11. Und ich glaube du verstehst nicht, dass man sich im Nachhinein nicht befreien kann. Befreien geht vorher, sagt auch die IHK. Wenn die Prüfung einmal angetreten und nicht bestanden wurde, ist ein befreien im Nachhinein nicht möglich. Dann sollte ja ein erneutes wiederholen der Prüfung für dich ein leichtes sein. Auch mit Du hast dich zu einer Prüfung (von der Weiterbildung) angemeldet. Zu dem Zeitpunkt hättest du die Befreiung beantragen können. Da du das nicht gemacht hast, kannst du das während der laufenden Prüfung nicht mehr nachholen. Da du nicht bestanden hast und somit die Prüfung wiederholst, befindest du dich aber immer noch in der laufenden Prüfung. Und in der Laufenden Prüfung kannst du keine Befreiung mehr anmelden. Das einzige was du eventuell machen könntest (das musst du aber bei der IHK nachfragen) ist, die Prüfung komplett abzubrechen, alle bisherigen Ergebnisse zu verwerfen, die Weiterbildung neu starten und dann die Befreiung beantragen.
  12. @ocseolbap Wenn deine IHK bei der du die Prüfung machst, sagt, dass es nicht mehr geht, dann wird das so sein. Was willst du jetzt dagegen tun? Die IHK ist verantwortlich für die Prüfung. Und jetzt so aus Sicht der IHK haben Sie da jemanden vor sich sitzen, der die Prüfung gemacht hat, den Teil nicht bestanden hat und sich dann nachträglich befreien lassen will. Du kannst dich ja nur deshalb befreien lassen, weil die IHK davon ausgeht, dass jemand, der den Ada Schein hat, diese Prüfung nicht mehr machen muss, weil er das sowieso kann. Ist bei dir anscheinend nicht der Fall. Also könnte die IHK auch so argumentieren, dass der Grund dich zu befreien nicht mehr gegeben ist. Mach die Prüfung einfach nochmal. wirst du nicht unbedingt besänftigen, wenn du jetzt da ein riesen Heckmeck machst.
  13. Ich persönlich würde bei Hobbies nur das wichtigste Hobby angeben. Also wenn du gerne Rad fährst, Modellbaust, Sportverein bist usw. dann würde ich da das angeben was für mich persönlich am wichtigsten ist, bzw. das was für die Stelle gut passt. Wenn ich im Sportverein bin und das auch erwähne und das dann negativ angesehen wird, will ich die Stelle dann überhaupt haben? Wenn DAS für den Chef der ausschlaggebende Punkt ist? Genauso mit anderen Ehrenämtern. Solange ich pünktlich auf der Arbeit erscheine und meine Arbeit mache, geht es den Chef nichts an was ich in meiner Freizeit mache. Und wenn ich dann abends um 18 Uhr nach der Arbeit im Sportverein bin und mein Chef mir das krumm nimmt/verbieten will, dann will ich in dieser Firma auch nicht arbeiten.
  14. Wenn du den Teil nicht bestanden hast, dann ist es vielleicht sinnvoll, dass du dir die Themen doch nochmal zu Gemüte wirst und beim nächsten Mal den Teil bestehst. Offensichtlich kannst du die geforderten Themen nicht. Blöd gelaufen würde ich sagen. Nachträglich befreien lassen ist natürlich nicht möglich. Macht ja auch keinen Sinn, es heißt ja befreien. Von etwas befreien lassen, was man schon gemacht hat ist ja sinnfrei. Das ist wie wenn ich in die Abitur-Nachprüfung gehe, weil ich hoffe mich ein wenig verbessern zu können und wenn ich mich dann verschlechtere, dann möchte ich die Note auf ein Mal doch nicht mehr haben.
  15. Wieso rufst du dann nicht bei deiner IHK an und fragst da nach? Hier wirst du, weil keine zuverlässige Antwort bekommen können.
  16. Das ist ärgerlich. Dann musst du da jetzt wohl oder übel durch. Unabhängig davon, dass sich diese Themen alle nicht als Projekt eignen, ein Rat von mir. Du MUSST die Punkte die du genannt hast dennoch anpacken! Und zwar meiner Meinung nach mit folgender Prio: Fremdgeräte an dein eigenes Netzwerk anschließen: SOFORT ÄNDERN! SQL DB und Warenwirtschaftssystem auf einen vernünftigen Client umziehen: Wichtig! Backup Redundanz: Wichtig! Wifi instabil: Nice 2 have
  17. Sehe ich auch so. Du hättest/solltest eher eine Ausbildung als IT Systemelektroniker machen wollen. Bei FISI bist du mit deinen Interessen (die sich aus deinem Beitrag herauslesen lassen) falsch. Vielleicht kannst du den Ausbildungsberuf noch wechseln. In der normalen Ausbildung geht das, wie das bei einer Umschulung ist, weiß ich nicht.
  18. Mega! Jetzt noch Zahlen über 100 blockieren und dann habe ich erstmal nichts mehr zu bemängeln
  19. Also ganz ehrlich, das kann dir die aktuelle Firma nicht bieten. Die Arbeit die da ist, muss erledigt werden, die können ja nicht einfach für dich "interessantere Aufgaben" erfinden. Mehr Geld und weniger Stunden ist auch immer so eine Sache, da wird der Arbeitgeber aufpassen, weil sonst das Gefüge innerhalb der Firma nicht mehr passen könnte, dann steigen ihm die anderen Mitarbeiter auch aufs Dach. Du wünscht dir hier sehr viel, ist ja auch dein Recht, aber du solltest nicht erwarten, dass der Chef am Montag sagt: Ok Herr Tim, machen wir so. Hauptsache Sie bleiben. Firmen lassen sich so nicht durch Ihre Mitarbeiter erpressen und das ist auch keine gute Grundlage für ein Arbeitsverhältnis. Ich würde an deiner Stelle zu einem anderen Unternehmen wechseln. Aber auf keinen Fall zur DB, die machen weniger Wochenstunden bei mehr Gehalt nicht mit
  20. Mündliche Nebenabsprachen, die in keinem offiziellen Dokument schriftlich festgehalten wurden, sind so als hättest du keine Absprache getroffen. IMMER ALLES was mündlich besprochen wurde, in den Arbeitsvertrag schreiben lassen, ansonsten nicht unterschreiben.
  21. Du hast einen Ausbilder, der MUSS sich um deine Betreuung und dein Projektthema kümmern. egal wie groß oder klein der Betrieb ist. und nach wie vor, solange du nichtmal klar festlegen kannst, was du Monitoren willst, brauchst du auch nicht die Auswahl eines Tools einplanen. Was soll denn das Tool können, wenn du nicht weißt, was du Monitoren willst?
  22. Wenn es überhaupt kein Projektziel gibt, kann es auch kein Projekt geben. Es muss bei euch intern jemanden geben, der Ziele definiert und deine Aufgabe ist es dann, für die Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Projektarbeit Lösungen zu finden. So sehe ich da erstens kein Vernünftiges Projektziel, weil, was willst du den "allgemein überwachen"? Jede Sekunde einen Ping zu jedem Computer ob der noch erreichbar ist? Das muss zuerst klar definiert sein, bevor du überhaupt dein Projekt und die Zeiten planen kannst. Wenn du kein Ziel hast aktuell, wie konntest du dann die Zeiten planen? Hast du einfach geraten wie lange das dauern könnte? Weil ohne Ziel kannst du den Umfang ja gar nicht abschätzen.
  23. DIe IHK schreibt dazu: Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen — auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung — wie folgt bewertet worden sind. 1- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend", 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend", 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend" und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend"
  24. Nein das ist richtig so wie es in @roodys rechner steht. Aktuell hast du nicht bestanden, weil du 2 5er hast, in Prüfungsteil 3 und 4. Um die 5 in Prüfungsteil 4 auszugleichen müsstest du in der MEP mindestens 89 Punkte haben. Dann wird aus der 5 eine 4. Es ist verwirrend, dass da die Note 3 steht, weil obwohl du mit 70 Punkten in der MEP und mit den anderen Noten auf insgesamt eine 3 kommst, hast du trotzdem in der gesamten AP2 2x die Note 5 was nicht sein darf. Deswegen ist Nicht bestanden hier richtig. Das macht der Prüfungsrechner der IHK tatsächlich genauso wie der von roody. Da steht auch Gesamtergebnis Note 3 und trotzdem "Nicht bestanden"
  25. Vielleicht geht das über den MS Business Store?

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