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Mirco577.2

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  1. Kann man ohne krank zu sein von der schriftlichen AP2- Prüfung zurücktreten?
  2. Hallo, wenn man sich für die schriftliche AP2 angemeldet hat, kann man sich bei der IHK dann jetzt auch wieder abmelden von der schriftlichen Prüfung am 24.04.2024? Danke für eine Antwort!
  3. Was @Bibvic schreibt finde ich am besten: So hast Du die Möglichkeit es dem AG professionell zur Kenntnis zu bringen. Am besten wäre, finde ich, nicht anrufen sondern in schriftlicher Form, z.B. per Mail nochmal nachfassen, ob das alles richtig ist, zumal "es ja auch Deinen Vorstellungen entspricht" (das hohe Gehalt). Solltest Du dann "herabgestuft" werden musst Du natürlich zeigen dass Du das verstehst, da "Fehler ja jedem mal passieren" (am besten auch wieder schriflich, oder offensiv mündlich). - Schriftlich: Da weiß hinterher, also in einem Jahr, noch jeder was er geschrieben hat und was nicht. Denn an mündlich Gesagtes kann sich der AG hinterher nicht mehr genau erinnern und ist auch immer irgendwie interpretierbar. Außerdem: Mündlich rufst Du vielleicht den Verantwortlichen an und der hat gerade Stress und keine Zeit, verbucht das als "wird schon richtig sein, wenn es da so steht" und sagt irgendwie "OK" und kann sich in 12 Monaten nicht mehr erinnern Dir sein mündliches Ok gegeben zu haben. Außerdem kann der AG beim schriftlichen Nachfassen dass zu einem Zeitpunkt bearbeiten wo er sozusagen im Vollbesitz seiner Entscheidungsfähigkeit ist. Bekommst Du dann schriftlich das OK ist alles in Butter. Bei Mündlich hast Du bei der nächsten Gehaltsverhandlung eine wacklige Grundlage, wenn es nur mündlich war ("ich hatte aber schon gesagt das reicht für 2 Jahre, daher ja der hohe Einstieg") Hast Du es aber schriftlich siehst Du ob tatsächlich noch Nebenbedingungen mitgedacht werden ("Wir gehen davon aus dass es für 2 Jahre ist und geben Ihnen einen besonderen Vertrauensvorschuss...") oder ob es eben "bedingungslos" ist ("wir haben es jüngst generell für alle erhöht" o.ä.) und Du kannst voll selbstbewusst damit umgehen, weil Du schriftlich ganz genau weißt woran Du bist. Und falls Du dann doch zum Betriebsrat gehst ist schriftlich sowieso besser.
  4. Man weiß niemals, ob das später gefragt ist. Aber das ist immer so. Und wenn Du das neben Deinem Beruf machst kann ja nicht viel schief gehen. Insgesamt ist ja IT (wenn nicht die ganze Welt zusammenbricht und wir alle hungern müssen) auch in Zukunft gefragt. Du hättest dann eine gute Grundlage und zumindest sowas ähnliches drauf, wie das was gefragt ist. Und würdest genommen werden, weil es sowas ähnliches ist. Und als Goldschmied hast du ja auch wirtschaftliche Risiken, falls Goldschmied mal nicht gefragt ist. Also da ist eine abgeschlossene IT-Ausbildung weniger riskant, was Einstellung / Job finden betrifft. Darüberhinaus springen im IT-Bereich auch Leute rum die dann schlechter ausgebildet sind als Du. Weshalb Du mit einer relativ hohen Qualifikation eher was finden wirst, als die mit einer geringeren Qualifikation.
  5. Beim Thema Fragen stellen, inhaltliche sind ja gemeint (nach Technologien, Arbeitsmethoden etc.), da bin ich doch ziemlich extrem schockiert über die Aussage von Dir @bigvic. 5-10 Fragen !!! Aber ich war immer der Meinung man soll nicht so viele Fragen stellen und ich hatte Angst als Streber dazustehen. Ich habe oft höchstens 2 Fragen gestellt, auch wenn ich mehr fachliche Fragen hatte. Ich dachte ich nerve die vielleicht. Manchmal habe ich dann doch mehr gestellt und dann wurde das zu einer Art angeregtem Fachgespräch, was mir gut gefallen hat. Vielleicht war das genau der richtige Weg? Also durch mehrere Fragen ein fachliches Thema zu diskutieren? Aber spielt man sich damit dann nicht zu sehr in den Vordergrund?
  6. Präsentation wurde nicht angetreten und IHK informiert. Meine Frage: dann muss doch nur die Präsentation nachgeholt werden, und die eine durchgefallene schriftliche AP2-Prüfung oder?
  7. Nein, Präsentation wurde nicht gemacht. Projektarbeit fertiggestellt, aber kurz vor Präsentation krank geworden. IHK wurde informiert: Krankheit. Meine Frage: dann muss doch nur die Präsentation und die eine nicht bestandene schriftliche AP2-Prüfung nachgeholt werden, oder?
  8. Wenn man während der Präsentation hohes Fieber hatte und das ärztlicherseits bestätigt wurde und die IHK informiert wurde, so dass die Präsentation nicht durchgeführt werden konnte, die ProjektArbeit aber abgegeben wurde, und zusätzlich eine schriftliche Abschlussprüfung nicht bestanden hat, dann muss man doch nur noch die Präsentation (6 Monate später) und die eine schriftliche Abschlussprüfung (6 Monate später) machen, oder?
  9. Ja es wurde angenommen, aber ich denke immer das ist vielleicht zu wenig. Ich werde das dann wohl ohne DB machen. DB werde ich dann wohl nur kurz erwähnen, dass man das noch dazumachen könnte in der Projektdokumentation und in der Präsentation 2 Sätze sagen oder so.
  10. Ohne DB funktioniert es und ist rund. Wenn ich die DB dazu nehme funktioniert es nicht so richtig. Aber ohne DB ist es vielleicht ein bisschen mager.
  11. Also ich meine: kann ich bei der Präsentation über mein Projekt dann z.B. in nur 5 min sprechen und über die Datenbank dann z.B. 8 min sprechen, obwohl die Datenbank ja in der Projektdokumentation nur in 2,3 Sätze erwähnt wird, als Möglichkeit, wie das Projekt erweitert werden könnte?
  12. Mein in der Projektdokumentation dargestelltes Projekt lässt sich durch eine Datenbank gut erweitern, so dass das ganze dann noch besser wird. Die DB kommt in der Projektdokumentation nicht wirklich vor, sondern wird nur kurz erwähnt. Also vielleicht 5 min meine Dokumentation erläutern und dann 8 min über die Datenbank sprechen? Ich würde die Möglichkeit zur Erweiterung durch eine Datenbank in der Projektdokumentation nur in 2, 3 Sätzen erwähnen und dann in der Präsentation aber vielleicht so 7, 8 min über die Erweiterung durch eine Datenbank sprechen und wie ich die machen würde. Geht das?
  13. Verschiedenen Grafiken (Wasserfallmodell usw.) kommen bei mir noch in den Text rein vom Abschlussprojekt. Jetzt habe ich etwa 6 Seiten wird aber noch überarbeitet und Tabellen eingefügt. Dann komme ich auf 10 -12 Seiten (ohne Inhaltsverzeichnis, ohne Anhang, ohne Deckblatt). Da ich keine direkten Ansprechpartner habe: habe ich die Sache richtig verstanden: 10-12 Seiten soll die Arbeit lang sein aber Anhang, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis- das zählt alles nicht zu dieser Seitenanzahl von 10-12 Seiten? Danke für die Antworten. ;-)
  14. Ich habe frühzeitig Wiso gelernt, dann kamen wieder die finanziell bedingten existentiellen Probleme hoch und daher schaffe ich wahrscheinlich auch Probeprüfungen nicht. Aber kann man nur zu Wiso gehen? Das steht nirgends und weiß wahrscheinlich auch niemand, ob das geht.

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