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Schliepi

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Reputationsaktivität

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    Schliepi hat eine Reaktion von hackbert301009 in Die Gestaltung der Präsentation   
    Zur Frage der Zielgruppe kann sicher jemand anderes besser beraten. Ich würde vermutlich sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte anschneiden.
    Aber:
    Die Aussage ist wertlos. Du denkst vielleicht damit clever die Unvollständigkeit an einigen Punkten heilen zu können. Aber dann wird aus "es ist Unvollständig" einfach ein "die Prioritäten wurden falsch gesetzt". Alles was du machst und tust ist immer eine Auswahl von dir. Es wird dir nichts helfen darauf hinzuweisen.
  2. Like
    Schliepi hat eine Reaktion von EdwardFangirlXxX in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Es ist richtig, dass die DSGVO nur den Schutz personenbezogener Daten bei natürlichen Personen einschlägig ist. Somit ist diese bei juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften) erstmal nicht anwendbar. Aber in der Pauschalität kann man das trotzdem nicht sagen. Bei der ersten Einzelunternehmung als Personengesellschaft hast du den Bezug zu einer natürlichen Person. Es ist auch schon dann vorbei, wenn eine natürliche Person in der Kontaktadresse erkennbar wäre (max.mustermann@firma.de). Hier würde ich daher deutlich vorsichtiger sein.
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    Schliepi hat eine Reaktion von sherwan in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Es ist richtig, dass die DSGVO nur den Schutz personenbezogener Daten bei natürlichen Personen einschlägig ist. Somit ist diese bei juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften) erstmal nicht anwendbar. Aber in der Pauschalität kann man das trotzdem nicht sagen. Bei der ersten Einzelunternehmung als Personengesellschaft hast du den Bezug zu einer natürlichen Person. Es ist auch schon dann vorbei, wenn eine natürliche Person in der Kontaktadresse erkennbar wäre (max.mustermann@firma.de). Hier würde ich daher deutlich vorsichtiger sein.
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    Schliepi hat eine Reaktion von sherwan in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Wie kommst du denn darauf?
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    Schliepi hat eine Reaktion von hackbert301009 in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Es ist richtig, dass die DSGVO nur den Schutz personenbezogener Daten bei natürlichen Personen einschlägig ist. Somit ist diese bei juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften) erstmal nicht anwendbar. Aber in der Pauschalität kann man das trotzdem nicht sagen. Bei der ersten Einzelunternehmung als Personengesellschaft hast du den Bezug zu einer natürlichen Person. Es ist auch schon dann vorbei, wenn eine natürliche Person in der Kontaktadresse erkennbar wäre (max.mustermann@firma.de). Hier würde ich daher deutlich vorsichtiger sein.
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    Schliepi hat eine Reaktion von hackbert301009 in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Wenn du Kundendaten an einen externen Dienstleister übermittelst, müsstest du hierfür eine Rechtsgrundlage haben. Darüber hinaus muss noch geprüft werden, inwieweit hier eine Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt (oder nicht). Beides würde nicht von den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entbinden, die ebenfalls noch zu prüfen wären. Ferner muss es in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO berücksichtigt sein.
    Der einzige sinnvolle Vorschlag den es hier dafür geben kann ist der, dass du den Hinweis einfügst, dass eine Klärung zum Datenschutz im Falle eines produktiven Einsatzes erforderlich ist. Bitte sieh davon ab, selbst eine solche Prüfung durchzuführen. Es kann nicht die Erwartung an einen Fachinformatiker sein, eine abschließende rechtliche Prüfung durchzuführen. Und bevor man sie schlecht macht, und glaub mir, sie würde schlecht sein, macht man sie besser gar nicht. Das ist dann eine Baustelle für andere Leute.
  7. Like
    Schliepi hat eine Reaktion von hackbert301009 in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Wie kommst du denn darauf?
  8. Like
    Schliepi hat eine Reaktion von Tastenschlag112 in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Es ist richtig, dass die DSGVO nur den Schutz personenbezogener Daten bei natürlichen Personen einschlägig ist. Somit ist diese bei juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften) erstmal nicht anwendbar. Aber in der Pauschalität kann man das trotzdem nicht sagen. Bei der ersten Einzelunternehmung als Personengesellschaft hast du den Bezug zu einer natürlichen Person. Es ist auch schon dann vorbei, wenn eine natürliche Person in der Kontaktadresse erkennbar wäre (max.mustermann@firma.de). Hier würde ich daher deutlich vorsichtiger sein.
  9. Like
    Schliepi hat eine Reaktion von sherwan in Datenschutzerklärung in der Projektdoku. AP-2   
    Wenn du Kundendaten an einen externen Dienstleister übermittelst, müsstest du hierfür eine Rechtsgrundlage haben. Darüber hinaus muss noch geprüft werden, inwieweit hier eine Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt (oder nicht). Beides würde nicht von den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entbinden, die ebenfalls noch zu prüfen wären. Ferner muss es in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO berücksichtigt sein.
    Der einzige sinnvolle Vorschlag den es hier dafür geben kann ist der, dass du den Hinweis einfügst, dass eine Klärung zum Datenschutz im Falle eines produktiven Einsatzes erforderlich ist. Bitte sieh davon ab, selbst eine solche Prüfung durchzuführen. Es kann nicht die Erwartung an einen Fachinformatiker sein, eine abschließende rechtliche Prüfung durchzuführen. Und bevor man sie schlecht macht, und glaub mir, sie würde schlecht sein, macht man sie besser gar nicht. Das ist dann eine Baustelle für andere Leute.
  10. Like
    Schliepi hat eine Reaktion von hackbert301009 in ER-Modell nach Chen - Mehrere rekursive Beziehungen   
    Nein nein, du erstellst einfach weitere Rauten von der Entität zu sich selbst. Also eine Raute welche zB die Beziehung „ist Elternteil“ oder „ist Kind“ ausdrückt und dann eine weitere Raute für „ist Geschwisterteil“.
  11. Like
    Einen Fachhochschulabschluss hat man üblicherweise erst, wenn man die Fachhochschule absolviert. Das konnte ich aus deiner Erläuterung zum Besuch des Abendgymnasiums nicht entnehmen. Ich sage das nur, damit du die Formulierung nicht in einem Bewerbungsschreiben oder ähnliches wiederverwendest, denn das könnte zu Irritationen führen.
  12. Positiv
    Einen Fachhochschulabschluss hat man üblicherweise erst, wenn man die Fachhochschule absolviert. Das konnte ich aus deiner Erläuterung zum Besuch des Abendgymnasiums nicht entnehmen. Ich sage das nur, damit du die Formulierung nicht in einem Bewerbungsschreiben oder ähnliches wiederverwendest, denn das könnte zu Irritationen führen.
  13. Positiv
    Einen Fachhochschulabschluss hat man üblicherweise erst, wenn man die Fachhochschule absolviert. Das konnte ich aus deiner Erläuterung zum Besuch des Abendgymnasiums nicht entnehmen. Ich sage das nur, damit du die Formulierung nicht in einem Bewerbungsschreiben oder ähnliches wiederverwendest, denn das könnte zu Irritationen führen.
  14. Like
    ja
    Falsche Antworten in der Prüfung solltest du nicht geben.
  15. Positiv
    Einen Fachhochschulabschluss hat man üblicherweise erst, wenn man die Fachhochschule absolviert. Das konnte ich aus deiner Erläuterung zum Besuch des Abendgymnasiums nicht entnehmen. Ich sage das nur, damit du die Formulierung nicht in einem Bewerbungsschreiben oder ähnliches wiederverwendest, denn das könnte zu Irritationen führen.
  16. Positiv
    Schliepi hat eine Reaktion von skylake in Fernstudium IT-Management   
    Ganz genau so ist es. Ich fürchte du musst akzeptieren, dass die Akkreditierung allein keine abschließende Aussage über die Qualität des Studiums erbringt. Jeder, der mal bei einer Akkreditierung eines Studiengangs mitgearbeitet hat, weiß das auch.
    Auch die Frage ob der Abschluss von einer Universität oder (Fach)hochschule kommt, kann je nach Zielrichtung einen Unterschied machen. So wurde auch höchstrichterlich entschieden, dass ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium nicht automatisch ein wissenschaftliches Hochschulstudium (im Sinne der Patentanwaltsordnung) ist und somit keine Zulassung zur Weiterbildung zum Patentanwalt erteilt werden muss [1]. Damit gibt es eine rechtliche Ungleichbehandlung und ganz sicher kann es auch im Auge jener Personen eine geben, welche die Entscheidungen über Einstellungen und Weiterentwicklungen treffen.
    Ich möchte das nicht zu hoch hängen, denn ich glaube, dass Eigenschaften der Person selbst viel wichtiger sind als der Name der Schule, die auf dem Jodeldiplom steht. Aber wer denkt, dass der IU Abschluss von allen Menschen in gleicherweise anerkannt werden muss wie der Universitätsabschluss ist m. M. n. naiv. Ich verbleibe bei meiner persönlichen Meinung hierzu, ob sie dir passt oder nicht.
     
    Hat mich auch überrascht. 
     
    [1] https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013&Seite=7&nr=66956&pos=215&anz=3204&Blank=1.pdf
  17. Positiv
    Schliepi hat eine Reaktion von EdwardFangirlXxX in Fernstudium IT-Management   
    Meine These ist, dass dies nur an den privaten Hochschulen der Fall ist. Ich persönlich halte die IU auch nicht für eine Hochschule, aber da gibt es sicherlich andere Meinungen zu.
    Die wenigsten staatlichen Hochschulen werden Ausbildungsinhalte als Prüfungsleistung anerkennen. Höchstens bei praktischen Modulinhalten oder für Prüfungsvorleistungen.
     
  18. Haha
    Schliepi hat eine Reaktion von unterdacker in Suche dringend den Leak! Bitte PN!   
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  20. Positiv
    Schliepi hat eine Reaktion von LeonidasXII in IPv6 Subnetting Aufgabe   
    Im ersten Schritt musst du herausfinden, wie weit die /51 in der Adresse gehen. Jeder Block, der mit einem Doppelpunkt startet/endet, sind 16 Bit. Also sind die ersten drei Blöcke schonmal 48 Bit. Die verbleibenden 3 Bit finden wir somit im vierten Block.
    Um vier Subnetze zu erstellen brauchen wir zwei weitere Bit. Alle vier Kombinationen bilden dann die jeweiligen Netzadressen.
     

  21. Haha
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    Schliepi hat eine Reaktion von LauEm in Suche dringend den Leak! Bitte PN!   
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