Die IT-Support GmbH (ITS-GmbH) bestellt bei einem bekannten Anbieter 50 CD-ROM-Laufwerke. Wie bereits häufiger geschehen, geht die Bestellung per Fax an den Anbieter. Durch einen technischen Übertragungsfehler lautet die Bestellung auf 500 Laufwerke. Diese 500 Laufwerke werden auch geliefert.
Wie ist die Rechtslage zu beurteilen?
Notieren Sie sich die Ziffer vor der zutreffenden Antwort.
1. Wegen fehlender Übereinstimmung der Willenserklärungen ist der Vertrag nichtig.
2. Es liegt ein Formfehler vor, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Die ITS-GmbH muss die 500 Laufwerke in jedem Fall abnehmen.
4. Es liegt ein Mangel vor, den die ITS-GmbH entsprechend den Vorschriften über die Mängelrüge beanstanden kann.
5. Die ITS-GmbH kann den Vertrag wegen Irrtums in der Erklärung anfechten.
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Ich würde sagen 5. Oder 2 ^^