api
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Beiträge von api
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it-berufe sind modulberufe. und grob geschätzt 75% der bausteine sind identisch. also kann man problemlos alle 4/5 it-berufe gemeinsam unterrichten. sei es bei einer umschulung oder in der berufsschule. wichtig ist nur, dass alle auch den stoff bekommen, der sie von den anderen "fakultäten" unterscheidet.
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hat sich erledigt.
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--> 25 T€: ich schaffe es nicht, ein benutzerdefiniertes format zu schreiben, das so aussieht "25 T€" und als achsenbeschriftung akzeptiert wird.
--> diagramm : oje, oje. also: ich möchte ein liniendiagramm. wenn ich es jetzt mache habe ich zwei optionen:
1. die werte sind direkt über den hauptstrichen der rubrikenachsen, gleichzeitig aber beginnt das diagramm mit dem ersten wert auf der größenachse.
2. die werte sind nicht direkt über den hauptstrichen, dafür beginnt das diagramm nicht auf der größenachse.
was ich möchte: ein diagramm, dessen werte über den hauptstrichen der rubrikenachse liegen, das aber trotzdem nicht bereits auf der größenachse beginnt.
hab ich es geschafft? versteht irgendjemand was ich will?
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hallo,
ich möchte ein liniendiagramm in excel machen. das ist nicht schwer.
ich möchte es aber wie folgt gestalten:
-die hauptstriche sollen mit den werten übereinstimmen und
-die linie soll nicht auf der y-achse beginnen, sondern innerhalb des diagramms
wie gehts?
und falls es jemand weiss: wie heisst das benutzerdefinierte zahlenformat für "25 T€", welches diagramm tauglich ist.
(excel für ms office xp)
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Original geschrieben von Schachcomputerfreak
...allein der Abschluss "Wirtschafts-Diplom
Informatik-Betriebswirt/-in (VWA)" sagt meiner Meinung nach alles aus. Welcher Arbeitgeber weiss was die VWA ist? Unter FH oder UNI kann sich jeder was vorstellen. Ich kann Dir auch ein Diplom "Wirtschafts-Diplom
Informatik-Betriebswirt/-in (Schachcomputerfreak)" verkaufen. Ob Du damit aber eine Stelle findest...
Zumindest würde ich mich mal umhören (und zwar nicht gerade bei der VWA sondern bei anderen Quellen) wie die Akzeptanz der Wirtschaft bei diesen
Abschlüssen ist. Danach kann man immer noch weitersehen
die verwaltungs- und wirtschaftsakademie ist eine durchaus bekante 'hochschule'. ihr ansehen in wirtschaftskreisen ist gut. (dies gilt insbesondere für ba-wü)
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pauschal gesgt erwirbst du keine "all´gemeine hochschulreife". du erwirbst die "fachhochschulreife". diese wird allgemein als "niedriger" eingestuft.
studieren kannst du an jeder fh.
das studium an einer uni ist erst nach umwegen möglich. die regelungen unterscheiden sich von bundesland zu bundesland.
ob du aber nicht mit der fachhochreife besser bedient bist als mit dem abitur kannst du klären, wenn du weisst was mit der hochschulreife vorhast.
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ohne wertung, aber soviel ich weiss ist die bs in freising erst seit letztem jahr im "it-geschäft".
vielleicht sind freisinger (oder erdinger) unter uns, die etwas zum schulbetrieb sagen können.
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gwg und abschreibungen bei der einkommensteuer 2003
wenn du was zurückkriegst gleich im januar 2004.
wenn du zahlen musst dann erst im herbst/winter 2004
nochmal: mit vst/ust haben gwg und afa nichts zu tun.
was du natürlich tust, die vorsteuer aus deinen käufen (pc + gwg) voll bei der umsatzsteuer angeben.
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abschreibungen nicht relevant für vorsteuer/umsatzsteuer.
nur für einkommensteuer.
den errechneten betrag bucht man gewöhnlich am jahresende.
pc komplett abschreiben; drucker und scanner getrennt,
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afa tabellen vom finanzamt besorgen; nutzungsdauern ablesen; abschreibung berechnen; abschreibung buchen; sabbat.
aufwendungen werden größer; gewinn wird kleiner + damit auch die steuerlast.
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Original geschrieben von Bako
sutje
????? (klemmt, ja,ja)
ist karl ranseyer wirklich tot?
o.k. keine nachrichten - dann schaltich halt doch den radio ein.
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wo sind denn jetzt die fetten schlagzeilen und die prickelnden neuigkeiten?
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meiner ist antik, da stehen drei bis vier einzelnoten und eine gesamtnote drauf.
ich möchte aber meinen hut verwetten, daß das "von ihk zu ihk verschieden" ist, und rate dir "deine ihk anzurufen".
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im zuge der zahllosen posts über prüfungen im netz, gefolgt von belehrungen, wieder gefolgt neuen posts, etc
fällt immer wieder das schlagwort das das verletzen eines urheberrechtes strafrechtlich relevant sei.
stimmt das? ist es nicht "nur" eine privatrechtliche angelegenheit?
achtung: weder brauche ich prüfungen, noch möchte die im moment auf dem forum übliche praxis im umgang mit verlinkten prüfungen debattieren.
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...wir feiern vom 19 bis 27. dezember.
(keine religion; nur kalender)
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...vom 25. kislew bis 3. tewet
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sollkosten = normalkosten
also der kalkulation zugehörig.
plankosten kommen aus der plankostenrechnung, sind im gegensatz zu soll-/normalkosten durchgehend variabel, d.h. bei 0€ umsatz fallen auch 0€ plankosten an.
bei soll/normal fällt bei 0€ umsatz der fixkostensockel an.
[OT] du lernst nicht zufälig bei einem bekannten polstermöbelhersteller zwischen dorfen + hohenpolding?]
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was mich brennend interessieren würde sind die ergebnisse der regelmäßigen und erfolgreichen klagen gegen die die ihk die du erwähnt hast.
gibt es hierzu näheres?
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Original geschrieben von captain_senseless
...unsere wiso-Dozentin; haben uns geraten, bei richtigen Antworten, die auf Grund von uneindeutiger Fragestellung, oder anderen Gründen, nicht nachvollziehbar als falsch gewertet wurden, die IHK zu verklagen. Dies geschieht wohl laut deren Aussage auch regelmäßig und hat oftmals Erfolg. Aber wie gesagt um überhaupt klagen zu können, muss ich ja wissen wie sie was bewertet haben.
das sind ebenso neue wie spektakuläre nachrichten. ich haber noch von einem solchen fasll gehört, geschweige denn von "regelmäßig".
gibt es hierzu handfestere informationen? welche prüfung, welches fach, welche ihk, welches ergebnis der auseinandersetzung?
eine klage müsste ja ein zitierfähiges urteil erbracht haben.
magst du mal nachfragen?
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dann sind uns ja im kern einig. die begründung ist ja nun gleichgültig.
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was mich jetzt wirklich mal brennend interessiert:
ist es jemals (gerade bei den hier postenden) prüfern/aufsichtspersonen zu einem derartigen vorfall gekommen.
und was ist hinterher passiert?
was haben azubi und/oder betrieb unternommen?
wie hat die kammer oder gar das verwaltungsgericht letztendlich entschieden?
meine behauptung ist (ohne beleg): dass traut sich doch kein prüfer.
wenn ich an die betriebe denke, in denen ich an der ausbildung mitarbeite; würden es sich diese keinesfalls bieten lassen, dass einer ihrer azubis aus der prüfung ausgeschlossen wird. jedenfalls nicht aufgrund von modifizierungen am tabellenbuch die herr... und herr... von der kammer abgesegnet haben.
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ich glaube die umfrage ist "echt". ich wage zu behaupten, dass der schnitt wie er sich zum zeitpunkt meines postinfgs abzeichnet, in ungefähr auch dem schnitt grosser kammern respektive dem bundesschnitt entsprechen wird. etwas schlechter als die letzten beiden prüfungen.
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1. und wer ist jetzt hermine?
2. prüfer sollen pünktlich kommen und die prüfungszeiten akkurat einhalten. kein thema. auszubildenden aus meinem betrieb ist es ähnlich gegangen, beschwerde bei der kammer logischerweise für die betroffenen blödsinn, da wiederholen der prüfung nicht in frage kommt und "bonuspunkte" für fehlende arbeitszeit hirnrissig sind. allerdings muss ich sagen, dass seit der beschwerde die prüfungszeiten im hiesigen prüfungslokal eingehalten werden.
3. lärm, hmh, mhm.....
da liegt die verantwortung auch bei den prüflingen; die aufsicht alleine kann schlecht radau machen.
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verantwortliche bereits alle als verbrecher hinter schloss und riegel.
heldenhafter einsatz erbrachte einheitlichen termin für alle am: 4.mai 2004
ausser baden-würtemberg; ist aber auch eine ganz andere prüfung also kein verbrechen.
gruss an den hern berufsschullehrer.
systemadministrator??
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
soweit ich weiss ist "systemadministrator" kein ausbildungsberuf, daher gibt es auch keine betriebe die ausbildungsplätze anbieten.
was es sehr wahrscheinlich gibt, sind kurse die schulen anbieten, legalerweise da "system.." keine geschützte berufsbezeichnung ist.
hier heisst es gut aufpassen, weil inhalte der schulung und kompetenz von schule und lehrer sehr schwankender natur sein dürften.