Natürlich ist das möglich, du must das nur alles mit deinem Chef, bzw Lohnbuchhaltung abklären. Es ist ja nicht verboten weniger zu verdienen.
Es kann natürlich sein, dass deswegen der Ausbildungsvertrag geändert werden muss. Aber denk dran, Vermögenswirksamme Leistungen sind freiwillige Zulagen des Arbeitgebers, diese könnte man eigentlich ohne Probleme genauso wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wegfallen lassen, wenn dies mit beidseitigem einvernehmen geschieht.
Aja und eh ich es vergesse, du kannst übrigens Werbungskosten abziehen. Oder wenn du nur geringe Werbungskosten hast, kommt der Werbungskostenpauschbetrag zu tragen. Dieser liegt bei 1044 €.
Quelle
Du must halt schauen dass du auf die 7.188 € kommst, dann gibt es auch wieder Kindergeld.