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GoaSkin

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Alle Inhalte von GoaSkin

  1. Du lädst mit wget die Datei von einem Webserver herunter und entpackst sie mit tar. Um dann den Treiber (8188eu.ko) installieren zu können, ohne beim Install-Befehl einen Pfad angeben zu müssen, musst du zuvor natürlich noch in das Unterverzeichnis wechseln, in das die Datei entpackt worden ist (cd wohin/auch/immer).
  2. Hallo, zur Bedienung einer Heimautomatisierungslösung wird ein Java-basierter Serverdienst benötigt, der einen HTTP-Server bereitstellt, der sich über den Browser abrufen lässt. Funktioniert auch über Linux wunderbar mit einem lästigen Haken: Wird der Server gestartet, erscheint in der Systemleiste der grafischen Oberfläche ein Symbol, das einzig dazu verwendet wird, um per Rechtsklick den Serverdienst zu beenden. Was eigentlich unnütz ist, sorgt jedoch dafür, dass der ganze Serverdienst nicht startet, falls kein X-Server läuft (cannot open display...). Um ihn dennoch auch auf einem Rechner ohne GUI starten zu können, würde mich interessieren, ob es so etwas wie einen Fake-X-Server gibt, der die Ausgabe einfach in die Tonne wirft (wie /dev/null für Texte).
  3. Handelt es sich ggf. um ein Ubuntu-System, das schon mehrer Updates durchgemacht hat? Ich musste kürzlich bei Einem feststellen, dass sich die User-IDs einiger einiger System-Benutzer geändert haben, der Besitzer der Log-Dateien aber gleich geblieben ist. dadurch gehörte das halbe /var/log-Verzeichnis dem Benutzer gdm, wodurch wiederum syslog und andere Dienste, die protokollieren, schlichtweg keine Schreibberechtigung mehr hatten.
  4. Hallo, ich habe meine Steuererklärung pünktlich abgegeben, aber bislang immernoch nichts gehört. Ein Bekannter hat seine Steuererklärung beim selben Finanzamt später abgegeben und bereits Mitte September seinen Steuerbescheid erhalten. Riecht das danach, dass die Angaben genau geprüft werden und Rückfragen getätigt oder liegt das eher an der Faulheit des Sachbearbeiters für den Anfangsbuchstaben meines Nachnamens?
  5. Abgruppieren ist unwahrscheinlich und auch nur schwer durchsetzbar. Was passieren kann, ist allerdings, dass du nicht mehr dann in die nächste Stufe aufsteigst, wenn dies typischerweise fällig ist, sondern dies nach hinten vertrödelt wird, wie es nur möglich ist. Ich kenne einen Sozialarbeiter in einer Einrichtung, in der man aufgrund der knappen Kasse beschlossen hat, jegliche Bewährungsaufstiege beim gesamten Personal bis auf Weiteres auszusetzen. Dagegen laufen zwar seitens der Belegschaft schon Klagen, bislang aber ohne Ergbnis. Gerichtstermin ist erst Mitte 2015.
  6. Auch aus der Ausbildung geht faktisch noch keine Eingruppierung hervor. Sie richtet sich mehr nach den Aufgaben und deren Anforderungen. Es ist klar, dass Leute, die mit Rechnerschrauben und Rollout beschäftigt sind, weniger verdienen, als Leute, die damit beschäftigt sind, Systemlösungen umzusetzen. Und auch wenn die Endgeltgruppen für Tätigkeiten vorgesehen sind, die typischerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern, so ist eine geringere Eingruppierung möglich, sofern es sich um einen Job handelt, für den man nicht unbedingt eine Ausbildung braucht. Genauso ist eine Eingruppierung im gehobenen Dienst möglich, wenn man eine Tätigkeit ausübt, die typischerweise auch Kollegen mit einem FH-Abschluss machen. Wie dem auch sei - es kommt vor allem auf die Aufgaben an.
  7. Ich nutze meist die abgespeckte Ubuntu-Variante "Lubuntu" oder installiere Ubuntu mit dem Netinstall-Image ohne grafische Oberfläche und installiere bei Bedarf dann Fluxbox nach. Ein Ubuntu-Derivat nutze ich deshalb, weil die Aktualisierungsintervalle recht hoch sind und vorpaketierte Software von Drittanbietern am Ehesten für Ubuntu herausgegeben wird. Auf meinen Einplatinen-Systemen nutze ich Raspbian bzw. Bananian - Hardware-angepasste Debian-Derivate.
  8. Hallo, ich versuche, einen Citrix-Zugang unter Linux nutzbar zu machen und habe mir dazu den Linux-Client (icaclient) auf dem System installiert. Um die Ciitrix-VPN Verbindung aufzubauen, muss ich mich zunächst an einer Webseite anmelden, woraufhin unter Windows ein Online-Plugin ausgeführt wird, welches die VPN-Verbindung aufbaut. Unter Linux gibt es jedoch das Phänomen, dass der Citrix-Client überhaupt nicht ins Spiel kommt: Nach der Anmeldung wird nicht das Citrix-Plugin gestartet, sondern ein Java-Applet ausgeführt, dass dann keine Netzwerkverbindung konfiguriert, sondern einen Proxy-Dienst bereitstellt und erzählt, man soll im Browser einen Proxy auf localhost:3128 einrichten. Nachdem ich mir die Zugangsseite einmal angeschaut habe, lande ich nach dem Login auch auf einer Seite j_services.html statt f_services.html. about: plugins im Firefox sagt jedoch, dass das Online Plugin installiert sei und .ica-Dateien auch damit verknüpft seien. Hat jemand Ahnung, ob der Fehler am Client liegt oder serverseitig etwas nicht installiert ist bzw. die Serversoftware veraltet ist?
  9. Unabhängig davon funktioniert Wide-Area-Bonjour nur unter der Voraussetzung, dass es client-seitig eingerichtet wird und richtig genutzt wird. Dazu müssen die Clients dem DNS melden, was sie für Dienste haben und sich als Host in ihrer Suchdomäne ausgeben. Wenn ein Gerät nur per Multicast seine Dienste mitteilt und die Domäne .local ist, nutzt das für WAB nichts. Lässt sich auf den meisten Embedded-Geräten nicht festlegen. Airprint ist ein Internet-Druckdienst, der über Server von HP abgewickelt wird. Drucker und Clients melden sich am Server an und Druckaufträge werden darüber gemanaged. Allerdings nur Druckaufträge. Ein Multifunktionsgerät wie ein Officejet lässt sich auf diese Art und Weise nicht als Fax oder Scanner nutzen. Dafür bietet HP eine Android-App an, in der man aber keinen Drucker per IP oder Hostnamen hinzufügen kann. Die App listet nur, was per Zeroconf mitteilt "ich bin ein Multifunktionsgerät". Neben Android hat auch Mac OS X ein ähnliches Problem: Fügt man einen Officejet manuell zu - anhand einer IP Adresse irgendwo in einem anderen Subnet - dann bekommt man ihn nur als Drucker installiert. Wird er über Bonjour automatisch erkannt, stehen alle Funkionen zur Verfügung. Die Drucker-Installationsprogramme und Treiber für Windows und Linux haben dieses Problem nicht. Hier kann man anhand der Drucker-IP das Gerät auch als Fax und Scanner installieren. Unter Android und Mac OS X (wahrscheinlich auch iOS) kommt man über diese DNS-SD-Gülle nicht drumherum.
  10. Hallo, was vor acht Monaten noch eher eine Spielerei gewesen ist und darum letztendlich nicht umgesetzt wurde, scheint unabdingbar zu sein. Da man Netzwerkdrucker von HP scheinbar nicht ohne funktionierendes Bonjour nicht über Android-Apps nutzen kann, muss ich wohl einen kleinen DNS-SD-Server aufsetzen. Letztendlich geht es zum ein Netzwerk, das banal eine DSL-Leitung über eine Fritzbox nutzt; in dem sich ein VPN-Router befindet, um per VPN weitere Netze zu routen, von denen Jedes seine eigene Internetleitung hat. Darum sollte idealerweise in jedem Netzwerk ein DNS-SD-Server aufgebaut werden, der diese Bonjour/Zeroconf-Geschichten macht und ansonsten die Namensauflösung über einen Referenz-Server macht und zugleich die erkannten Dienste mit anderen gleichartigen Servern synchronisiert. Jemand eine Idee?
  11. Du könntest dich auch an Unternehmen wie HAYS, Robert Half oder Amadeus FiRe richten, die Selbständige in IT-Projekte vermitteln. Dann musst du auch nicht erst einmal zum Rechtsanwalt, bevor du mit etwas loslegen kannst und musst dich auch nicht sicherheitshalber völlig überversichern. Formell arbeitest du dann selbständig für eine Personalvermittlungsfirma, die wiederum ein Geschäftsverhältnis mit dem eigentlichen Kunden eingeht. Die verdienen dann zwar einwenig mit, aber dafür ist vertraglich alles richtig abgesichert, sodass du nicht aufgrund eines Anfängerfehlers für Unsummen haftbar gemacht werden kannst. Dir wird genau gesagt, was du an Versicherungen etc. brauchst und ein Werkvertrag im Detail durchgegangen. Viele Firmen beschäftigen auch nur über diesen Weg Selbständige, da sie keine Lust haben, sich selbst lange mit eventuellen Verträgen beschäftigen zu müssen, die am Ende dann doch nicht zustande kommen. Möchte man lieber direkt selbständig für jemanden arbeiten, dann erwartet ein seriöser Kunde von dir, dass du gegen alle Eventualitäten abgesichert bist, für die du haftbar gemacht werden könntest. D.h. er sagt dir, welche Versicherungen du brauchst und möchte auch entsprechende Nachweise dafür sehen. Denn wenn ein Selbständiger insolvent geht, hat er am Ende auch nichts davon. Man kann aber besonders als Anfänger nicht abschätzen, was seriös ist und was nicht. Auf keinen Fall darf Größe alleine Eindruck machen. Ich würde es erstmal über eine Personalvermittlung versuchen. Selbst wenn du am Ende diesen Weg dann doch nicht gehen willst - mach mit denen mal Termine und führe Gespräche! Die Erfahrung sollte es wert sein.
  12. Bei Firma 1 musst du die Branche nächer konkretisieren. Krankenhäuser, Kureinrichtungen etc. haben nicht viel Geld und zahlen in der Regel auch nicht so gut. Handelt es sich hingegen um einen Pharmakonzern oder einen Hersteller für Heilmittel und Praxisbedarf, handelt es sich meist um einen besser betuchten Arbeitgeber. Wenn Ersteres der Fall ist, wird es schwierig sein, ein besseres Gehalt herauszuholen.
  13. Im Rahmen der NSA-Affäre wird immer deutlicher, dass es für Geheimdienste häufig kein Problem ist, Daten abzugreifen, die als sicher verschlüsselt gelten und in Systeme einzubrechen, die als sicher gelten. Kein Sicherheitsmechanismus ist langfristig perfekt und sicher, jedoch wäre eine Masche denkbar, durch die ein System für Angreifer offen bleibt, ohne dass irgend ein Entwickler was dagegen tun kann: Man stelle sich vor, man baut sich einen PC aus unterschiedlichen Hardware-Komponenten zusammen und glaubt, dass der Betrieb des Systems einzig unter Kontrolle des Betriebssystems steht. In Wirklichkeit befindet sich aber in einem geeigneten Chip auf einem Motherboard ein Embedded System, das völlig vorbei am laufenden Betriebssystem auf die verschiedenen Hardware-Komponenten zugreifen kann und in der Lage ist, Daten abzugreifen und per Datenverbindung an einen Geheimdienst zu übermitteln. Für den dummen Benutzer virtualisiert man dann die ganze Hardware so, dass er garnicht merkt, dass sein eigentliches Betriebssystem samt Software in Wirklichkeit nur eine virtuelle Maschine ist und in einem Host ausgeführt wird, der sich hardgecodet irgendwo in einem Chip befindet. Wäre eine solche Masche denkbar oder eher Zukunftsmusik?
  14. Es gibt prinzipiell u.A. noch folgende Möglichkeiten, einen Rechner einzuschalten, ausgelöst durch: - eine Tastatur (i.d.R. mit Power-Taste) - ein Modem bei eingehendem Anruf - PCI-Karten, die ein Einschalten signalisieren - zeitgesteuert über die eingebaute Uhr Das sind aber auch alles Varianten, die sowohl von der Hardware als auch vom BIOS unterstützt werden müssen und eingeschaltet sein müssen. Bei einem ASUS P8Z68 Deluxe Motherboard kann man zumindest dies alles im BIOS regeln.
  15. Die wöchentliche Arbeitszeit ist in der Regel nicht verhandelbar. Unternehmen haben normalerweise ihre gegebenen Vorstellung, wieviel reguläre Wochenstunden eine Vollzeitstelle umfasst, was dann für alle Vollzeitkräfte gleich ist. Dass der Eine 45 Stunden arbeiten muss, weil er schlecht verhandelt hat und ein Anderer nur 35 Stunden - so etwas in der Richtung gibt es meist nicht. Von daher sollte man vor der Gehaltsfrage immer in Erfahrung bringen, wie lange die wöchentliche Arbeitszeit ist, wie viel Urlaub es gibt und wie Überstunden geregelt sind. Wenn eine längere wöchentliche Arbeitszeit gefordert ist, sollte man auch mehr Gehalt fordern. Und wenn Überstunden nicht extra bezahlt werden, dann sollte man ein Grundgehalt fordern, bei dem auch die Bezahlung der Überstunden vom Gehaltsniveau her schon drin sind. Beispiel: 35.000 Euro im Jahr bei einer 35 Stunden-Woche, 40.000 bei einer 40-Stunden Woche und 42.000, für eine 40-Stunden-Woche, wenn Überstunden nicht extra vergütet werden und im Schnitt voraussichtlich 2 Stunden mehr in der Woche anfallen.
  16. Man kann in diesem Sinne überhaupt keine deutsch-ukrainische Firma gründen. Man kann nur zwei Firmen gründen (eine in Deutschland und eine in der Ukraine), bei denen ggf. die eine Firma der Eigentümer der Anderen ist. Rechtlich gesehen sind das dann aber zwei Firmen, bei denen für die Eine das deutsche und für die andere das ukrainische Recht mit allem drum und dran (von Steuern bis Arbeitsbedingungen) gilt. Man kann auch nicht so einfach die Konten der Firmen verwischen und unbegründet Geld hin und her überweisen. Dazu bedarf es Methoden wie "eine Firma kauft von der Anderen" oder "Firma A erhält als Besitzer von Firma B eine vereinbarte Gewinnbeteiligung". Internationale Firmen sind faktisch immer mehrere Einzelfirmen, die von einander abhängig sind, aber in jedem Land als selbständige Organisation fungieren.
  17. Es sollte zunächst klar sein, dass ein Verantwortlicher befördern kann, wen er will - so lange er in der Position dazu ist, kann er dies auch ganz ohne Liste nach fragwürdigen Kriterien tun. Rechtfertigen muss er sich dafür bestenfalls gegenüber seinem Chef. Wenn der Verantwortliche einen Mitarbeiter eine Liste erstellen lässt, der ggf. nicht kompetent genug ist, um nach sinnvollen Kriterien eine Liste mit geeigneten Mitarbeitern zu erstellen, spricht das zwar nicht gerade für ihn, aber wenn es einen kompetenteren Mitarbeiter für eine höhere Position gibt als jener, der befördert werden soll, so hat Dieser nicht so einfach einen Anspruch darauf, statt dem Ausgewählten in diese Position befördert werden zu müssen, es sei denn, es gibt betriebliche Richtlinien, die erst einmal existieren müssen und gegen die nachweislich verstoßen wird.
  18. Ich glaube, die meisten Leute, die irgendwo Probearbeiten, erhalten überhaupt nichts offizielles von dem Betrieb, in dem sie Probearbeiten gehen; de facto gibt es dazu nichts Schriftliches. Juristisch kann man in ein solches Probearbeiten viel hinein interpretieren. Im Prinzip sollte in solchen Fällen ein "mündlich vereinbarter" Arbeitsvertrag existieren. Von daher sollte die Berufsgenossenschaft zuständig sein, wenn jemand auf dem Weg verunglückt, was den Arbeitgeber dann mehr oder weniger zwingt, den Probearbeitenden wie einen vertraglich Beschäftigten zu behandeln. Wenn du es genau und sicher sein willst - ruf die Krankenkasse an! Die ist in der Regel gut darüber informiert, in welchen Behandlungs-Fällen andere Institutionen zuständig sind. Was den regulären Arbeitgeber betrifft, bei dem du einen gültigen Vertrag hast: Man ist sowieso verpflichtet, den Arbeitgeber vorher zu informieren, wenn man vor hat, nebenbei einen anderen Job zu machen. Heimlich darfst du weder Probearbeiten, noch einen Nebenjob haben. Da du ihn zwangsweise informieren musst, kann er das entweder akzeptieren, ablehnen oder seine Meinung ändern, wenn man lange genug mit ihm geredet hat. Er ist nicht verpflichtet, dir jede Nebentätigkeit zu gestatten. Heimlich andere Tätigkeiten wahrnehmen ist ein fristloser Kündigungsgrund. Selbst dann, wenn darüber im Arbeitsvertrag garnichts geregelt ist.
  19. Ich würde erstmal nebenberuflich in die Selbständigkeit starten und - wenn es läuft - den Job ggf. immernoch kündigen. Selbständig bedeutet, sofort viel Geld in (Ersatz)-Sozialversicherungen investieren zu müssen, bevor man überhaupt einen Cent verdient hat. Wenn du ein "nebenberuflich selbständiger" Arbeitnehmer bist, dann bist du über den Arbeitgeber normal versichert und brauchst dich (noch) nicht extra versichern. Sonst bräuchtest du hohe Ersparnisse (wenn du nicht gesetzlich versichert bleiben willst, hast du die Pflicht, dich privat zu versichern). Ich würde auch mal ein Coaching für Leute mitmachen, die sich ggf. selbständig machen wollen. Kostet nicht viel und wo so etwas stattfindet, kannst du beim Arbeitsamt nachfragen.
  20. Es ist auch bei Business-To-Business-Geschäften im IT-Bereich üblich (wie bei so vielen anderen Geschäften auch), das man in Angeboten seine Preise so gestaltet, dass sich der Kunde "psychologisch" mit dem Preis auch abfinden kann. Wenn ein Kunde 100 Euro für eine Stunde Service zu teuer ist, aber 2.000 Euro für einen Standard-PC OK findet, dann bietet man ihm halt die Stunde für 50 Euro an und verdient zum Ausgleich mehr an der Hardware. Freakige Preismodelle können nicht nur Telefonanbieter im Privatkundengeschäft anbieten.
  21. Es sei denn, man arbeitet bei einem größeren Unternehmen, in dem man als Administrator einen Schlüssel hat, der an sehr vielen Türen passt. Dann sollte man sich überlegen, ob die maximale Deckungssumme der Versicherung noch ausreichend ist.
  22. Es kann sein, dass die Betriebshaftpflicht für den Fall nicht greift, dass man den Firmenschlüssel in der Freizeit verliert und dies dann ein Fall für die Privathaftpflicht ist. Aber dennoch springt die Privathaftpflicht nicht für den Fall ein, dass der Betriebshaftpflicht etwas zu fahrlässig ist. Genaueres kann dir aber ein Versicherungsmakler sagen.
  23. Normalerweise gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch bei leicht fahrlässigem Verhalten der Mitarbeiter zahlt. Eine Firma hat nicht die Pflicht, sich eine Betriebshaftpflicht zu nehmen, aber sofern ein Mitarbeiter wegen leichter Fahrlässigkeit Kosten verursacht, muss er nicht deshalb bezahlen, weil der Betrieb nicht haftpflichtversichert ist. Dazu gibt es Rechtssprechungen. Ein Mitarbeiter kann also nur für grob fahrlässige Sachen haftbar gemacht werden. Und dagegen kann er sich auch nicht versichern, weil kaum eine private Versicherung für Sachen aufkommt, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit passiert sind. Also: Diese Klausel ist quatsch und eine Privathaftpflicht für den geschilderten Fall ebenso. Entweder ist der Schlüsselverlust leicht fahrlässig und die betriebliche Haftpflicht muss zahlen bzw. der Betrieb selbst, wenn er keine hat. Oder der Schlüsselverlust ist grob fahrlässig, dann bist du wegen grober Fahrlässigkeit haftbar, egal wer welche Versicherungen hat. Das ist alles gesetzlich geregelt. Es sei denn, es handelt sich um einen Werkvertrag für Selbständige.
  24. Eigenständig - nicht eigenständig - sei mal dahin gestellt. In der Antwort, die du erhalten hast, wird schon gesagt "Arbeitgeber und externe Jobbörsen". Das heisst mit anderen Worten, dass externe Jobbörsen alle ihre Einträge mit dem Server der Arbeitsagentur synchronisieren können, ohne dass der Inserierende sich darum selbst kümmern muss. Da inseriert man an 2 oder 3 Stellen und hat dabei bewusst oder unbewusst einen "Kooperationspartner" erwischt. Wenn ein Arbeitgeber ausschließlich bei einem totalen Exoten inseriert, um dort (nicht) gefunden zu werden, kann man ihm auch nicht helfen.
  25. Und man sollte wohl auch nur SAS-Controller mit Platten nehmen, die explizit für ein RAID gedacht sind. Interessanter Artikel zu Western Digital Consumer Platten, was wohl auch viele herkömmliche SATA-Platten anderer Hersteller betrifft: Difference between Desktop edition (WD Blue, WD Green and WD Black) and RAID (Enterprise) edition drives

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