mistro
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Beiträge von mistro
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Kommt auf den Tarifvertrag und die Bereitschaft (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaft oder Rufbereitschaft) an. Ohne genaue Beschreibung ist alles andere nur raten.
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Am 14.05.2016 um 19:39 schrieb Graustein:
Da ich früher im öffentlichen Dienst EG 10 war kenne ich es halt daher.
Soweit so klar, nun steht dort aber auch dass es nicht mehr Zeitgemäß (Rechtens sei) und man dies auch 6Monate Rückwirkend für 6Monate geltend machen kann. Ein anderslautendes Urteil wird es wohl auch nicht mehr geben.
ZitatDie Beschäftigten, welche über eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber verfügen, könnten die Korrektur ihrer Stufenzuordnung geltend machen. Nach dem Grundsatz der Anpassung "nach oben" wäre die bisher bei einem anderen Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung daher auch bei der Stufenzuordnung in den Entgeltgruppen 9 bis 15 zu berücksichtigen. Die sich aus der Neuzuordnung ergebenden Zahlungsansprüche würden gem. § 37 TVöD auf längstens 6 Monate zurückwirken. Bis zu einer Änderung der Rechtsprechung des BAG sollte die bisherige Verfahrensweise entsprechend dem Wortlaut des § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 2 TVöD beibehalten werden.
Bin jetzt im übrigen seit 8Jahren im TVöD zunächst war es der TV-L und nun der TV-Bund. Derzeit in der E12 und konnte bei Eintritt in den TVöD auch meine Arbeitszeit in der freien Wirtschaft anrechnen lassen.
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vor 21 Stunden schrieb Graustein:
Ich hatte das externe Prüfung falsch interpretiert.
Allerdings ist mehr als Stufe 1 alles KANN. WENN der AG sagt, dass die Tätigkeiten gleichwertig sind, DANN eben. Wenn er sagt, ne das erkennen wir nicht an, dann Pech.
Beim Bund ist es sogar so, dass nur Erfahrung beim Bund zählt. Macht wohl eher keiner, weil dann findet man in der IT wohl niemand mehr, aber rein theoretisch, wenn ein Admin von TV-L zum Bund wechselt mit EG10S5, dann könnte er dort EG10S1 bekommen.
Kannst du das irgendwie belegen? Hier steht ebenfalls privat oder öffentlich spielt keine Rolle:
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Am 6.5.2016 um 23:31 schrieb Graustein:
Und da geben die dir freiwillig die Stufe 3?
ZitatVerfügt ein Beschäftigter über eine einschlägige Berufserfahrung, erfolgt die Einstellung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Stufe 2 bzw. Stufe 3. Stellt der Arbeitgeber fest, dass einschlägige Berufserfahrung vorliegt, ist die Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung zur Feststellung der Stufe tariflich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber kann hiervon nicht abweichen; der Beschäftigte hat einen (einklagbaren) Anspruch auf die entsprechende Stufenzuordnung. Für den Bund bedeutet dies in den Entgeltgruppen 9 bis 15, dass bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (siehe Ziffer 3.4.2.3.1) eine Zuordnung bis zur Stufe 5 möglich ist. Erfolgt beim Bund eine Einstellung in den Entgeltgruppen 2 bis 8, ist bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung eine Einstellung in Stufe 2 bzw. Stufe 3 vorgeschrieben (§ 16 [Bund] Abs. 3 TVöD). Gleiches gilt für die Anwender des TVöD-VKA (§ 16 [VKA] Abs. 2 TVöD).
Ist zwar jetzt vom Bund gilt aber im wesentlichen auch für die übrigen Tarifverträge des TVöD
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Je nach Größe des Unternehmens sollte man anders vorgehen. Bei kleinen Unternehmen hat der Chef durchaus recht, wenn er sagt dass er erst mit den Kunden neu verhandeln muss. Bei großen Unternehmen sind steigende Personalkosten einkalkuliert.
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Also fassen wir mal zusammen, du hast in der Ausbildung nichts gelernt (deine eigene Aussage), hast aber auch keinen Bock auf "Ticketprinzip". Forderst dafür aber einen großen Arbeitgeber (Airbus) und möchtest dort die interne IT aufmischen. Glaubst du das die kein Ticketsystem haben?
Zusätzlich zu deinen doch eher ausbaufähigen Skills möchtest du gerne in Berlin arbeiten, neben Bremen wohl das Land mit der größten Arbeitslosenquote.
Meiner Meinung nach hast du nur folgende Möglichkeiten:
1 - Jobwechsel, nachdem was du von dir gegeben hast, wirst du in der IT nicht glücklich. Es ist eher unüblich im internen Support das man große Wertschätzung bekommt. Eventuell hast du glück, dass du zum Sysadmins Day ein Stück Kuchen bekommst.
2 - Mit Arbeitsamt über Qualifizierungen sprechen, da diese insbesondere in der Ausbildung ausgeblieben sind.
3 - Sofern du in der IT bleiben möchtest, versuch dich in Richtung Süden/Mitte zu orientieren. Die Arbeitslosenquoten sind südlicher wesentlich geringer und die Chance für jemanden der noch nicht so viele Qualifikationen sammeln konnte dementsprechend höher.
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Ist hier zufällig jemand der sich mit Stellenbeschreibungen auskennt & diese einer Entgeltgruppe grob zuordnen könnte?
Gruß
Markus
Sofern du alle Informationen auch zum Arbeitgeber selber hast, kann man eine grobe Eingruppierungsrichtung geben.
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Recht hast du, aber auch die Arbeitswelt ist ein geben und nehmen. Ob es jetzt sinnvoll ist dir das zu holen was dir zusteht? Persönlich hätte ich da keine Bauchschmerzen für 2Wochen noch als Azubi bezahlt zu werden.
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Befristete Arbeitsverträge schützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Du bist sicher mind. 1 Jahr im Unternehmen bleiben zu können. Der Arbeitgeber sicher, dass du nicht vorzeitig abhaust.
Letztendlich könnte er dir auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag stellen und dich im Rahmen von 2-4 Wochen zum Monatsende kündigen. Ob dies jetzt besser oder schlechter ist bleibt jeden selbst überlassen. Anders sieht es meist nur in großen Unternehmen, welche mit Betriebsrat/Personalrat aus. Diese sind idR mitbestimmungspflichtig, wobei das kein Garant für eine Unkündbarkeit ist (s. Siemens und Co.)
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Hier wäre Vorsichtig und würde dies ggf. vom Juristen überprüfen lassen. Denn es kann durchaus sein, dass wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibst dieser dich zwingt das Jahr voll zu machen ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Ordentlichen Kündigung.
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Trainer und Dozent in welchen Bereichen? Was könntest du hier lehren?
Ohne genauere Angaben sehe ich dich derzeit eher bei 30+. Bedenke bitte das du bisher keine genaueren Angaben über deine Tätigkeiten preisgegeben hast. Daher als Ungelernter behandelt wirst.
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...was meinst du mit was ich verliere?
Ich will die Prüfung bestehen und hoffe mit dieser Qualifizierung einen guten Start im IT-Bereich. Nur sind halt meine Bedenken das ich trotz FiSi im Arbeitsmarkt leer ausgehe wegen dem Alter.
Aber ohne FiSi sind sie wohl noch schlechter.....ich habe zwar viel Erfahrung im EDV-Umfeld aber nix ohne Nachweis/Zertifikat.
Hi, du hast zwar viel Erfahrung im IT Umfeld nur keine Qualifikation welche mehrere Jahre überdauern würde. Das einzige was annähernd Qualifizierend ist, sind deine Erfahrungen mit Novell Netzwerken, sofern diese nicht zu alt und es mehr als Passwortrücksetzer sind. Das Problem bei Novell ist nur, dass dies immer weniger eingesetzt wird.
Ansonsten solltest du die Ausbildung versuchen, da du dich nur so weiter Qualifizieren kannst. Hier kann ein zukünftiger Arbeitgeber übrigens Förderungen beantragen. (Gilt insbesondere für langzeit Arbeitslose)
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Bei Gehaltsverhandlungen ist es mmn. schlechter Stil andere einzubeziehen:
- Der Bekommt aber mehr Geld
- Der ist Älter und ich bin Jünger
- Ich bin Dynamischer als meine Kollegen
- Ich bin Flexibler als meine Kollegen
Wenn du fachlich im Bereich AS400 gut bist dann sage das auch. Die Notwendigkeit die Stelle zu besetzten wird dein Chef selbst wissen. Das die IBM-I Welt händeringend nach Nachwuchs sucht hat nichts mit dem alter deiner Kollegen zu tun! Man kann dies wesentlich geschickter zu seinem Vorteil nutzen.
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Sind 30k bei euch ein Standardeintrittsgehalt? Wenn dem so ist, kannst du versuchen die Begründung anhand deiner Bewertungen etc. zu belegen. Kein Grund für ein höheres Gehalt ist übrigens das alter deiner Kollegen. Hier könnte man auch genauso gut sagen wir übernehmen sie nicht und schreiben die Stelle aus.
Ansonsten sind die Aufgaben und das Gehalt durchschnitt.
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Meist steht aber als Voraussetzung auch Studium dabei. Die Tätigkeit selbst und das sie auch ein FiSi machen kann spielt dann leider eine untergeordnete Rolle.
Gesendet von meinem HUAWEI G525-U00 mit Tapatalk
Stimmt so nicht. Es steht drin Studium oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten. Letztere ist das wichtige!
Ich selbst muss es wissen, sitze mit FiSi und "nur" Fachabitur auf einer E12
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Grad ist mir eine Ausschreibung ins Auge gefallen, bei der ich nicht weiß , ob ich lachen oder heulen soll.
Ich kann mich ja irren, aber ich hab das Gefühl, dass mit den neuen Entgeltordnungen in TV-L und TVÖD-Bund die. IT-Eingruppierungen erheblich schlechter ausfallen als früher... Kann das sein?
Die Stelle ist sogar nur befristet ausgeschrieben. Würde mich echt interessieren, ob sich da überhaupt jemand bewirbt.
Hm auf Anhieb finde ich gleich 4 Stellenausschreibungen mit jeweils E11 ausgeschrieben. Anforderungen hier liegen ebenfalls so, dass sich ebenfalls FiSi's bewerben können.
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Studium?
Ansonsten Traum-AG!
Hab zwar auch die EG10, aber da wird es auch bleiben bis zur Rente (gut Hellsehen kann ich nicht, aber mein AG zeigt 0 Interesse uns besser zu bezahlen - auch die Zulage für den Bund ist keine Option - Meinung ist eher, wir sind ja eh zu gut bezahlt - und das in München)
Fachbi => Ausbildung zum FiSi
Bin in einer Stadtverwaltung (Unter 100.000 Einwohner, falls das eine Rolle spielt)Spielt insofern eine Rolle indem Arbeitgeber im ÖD einem Stellenplan unterliegen, welcher Pyramidenförmig läuft. Je größer der Aufgabenbereich desto größer ist auch der Verdienst des organisatorischen Geschäftsführers. Basierend auf seiner Besoldung richtet sich der Stellenplan.
Beispiel: Geschäftsführer hat eine B2
2x B1
4X A16
8x A15
16x A14
...
Dies ist lediglich stark vereinfacht. Daher kommt es auch beim ÖD auf die größer an. Je größer der einzelne Arbeitgeber desto besser idR auch die Bezahlung im ÖD. Letztendlich wenn es sich lediglich um eine Stadtverwaltung handelt, wo die IT größtenteils vorgegeben wird vom Innenministerium, so wird die Argumentation später schwierig in höhere Entgeltgruppen zu kommen.
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Hm basierend auf die Unternehmensgröße würde ich die Verantwortung hier eher im unteren Segment sehen. In so kleinen Firmen kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass der Chef die Auswahl von Bewerbern und Einstellungsgespräche delegiert. Leider gibt es auch keine Informationen zum Arbeitsort.
Mangels Führungserfahrung, Berufserfahrung, Projekterfahrung und basierend auf der Unternehmensgröße sollte das Gehalt in Ordnung sein.
Sollten die Anforderungen tatsächlich in den Disziplinarische Verantwortung fallen, so solltest du ernsthaft in Erwägung ziehen dich einer Teamleiter-Schulung zu unterziehen. Obwohl Alter keine Rolle spielen sollte, so wird es schwierig mit 23 kurz nach der Ausbildung deine Kollegen zu überzeugen der richtige für diese Position zu sein.
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Um welche Stelle im ÖD geht es den? Bund / Land / VKA / sonstige?
Im Bereich Bund gibt es eine neue Entgeltordnung, welche für FiSi's in der IT mind. E6 vorschreibt (s.u.).
@bimpfi: Das man aus der Entgeltgruppe im ÖD nicht mehr rauskommt ist totaler Quatsch. Leider liest man im Internet auch nur die Horrormärchen, da sich diese besser verkaufen lassen.
Mein Werdegang im ÖD:
1Jahr: Eingstellt mit E10 Stufe 3
2Jahr: Vorzeitiger Stufenaufstieg in E10 Stufe 4
3Jahr: Höhergruppierung in E11 Stufe 4
7Jahr: Höhergruppierung in E12 Stufe 5
Neue Entgeltordnung (TvÖD- BUND):
24. Beschäftigte in der Informationstechnik
Vorbemerkung
1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der
Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische
Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische
Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten
der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie
Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden
Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also
dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test,
Integration in die operative Umgebung, Produk-tion, Optimierung und Tuning, Pflege,
Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der
Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den
informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt
werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der
Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement.
6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme anwenden
oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik
schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den ITFachleuten
zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und -
entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder
Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).
Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung
erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt
sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch
ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der
Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt
sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10
heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus
der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a,
deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die ohne Anleitung tätig sind.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B.
Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung
oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -
informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und
-elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
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Kam vll im Anfangspost nicht rüber aber ich bin kein Azubi, hier geht es um eine Festanstellung. Und mir ist sehr wohl bewusst das der Arbeitgeber mit mir plant. Aber nur weil mein Arbeitgeber das tut, heißt das noch lange nicht, dass ich hier die Umstände einfach so hinnehme.
Das gehört aber auch alles nicht zur Frage. Daher ist das Thema für mich abgeschlossen
Klingt nach einem echten Glücksgriff für deinen Arbeitgeber.
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Neue Entgeltordnung (TvÖD- BUND):
24. Beschäftigte in der Informationstechnik
Vorbemerkung
1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der
Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische
Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische
Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten
der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie
Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden
Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also
dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test,
Integration in die operative Umgebung, Produk-tion, Optimierung und Tuning, Pflege,
Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der
Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den
informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt
werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der
Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement.
6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme anwenden
oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik
schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den ITFachleuten
zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und -
entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder
Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).
Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung
erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt
sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch
ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der
Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt
sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10
heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus
der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a,
deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die ohne Anleitung tätig sind.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B.
Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung
oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -
informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und
-elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
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Unversteuert oder nicht ausgezahlt spielt dabei gar keine Rolle. Spätestens auf der Lohnsteuerjahresabrechnung stehen die 40€ im Gesamtbrutto mit drin und du darfst nachversteuern. => Milchmädchenrechnung... Alles andere ist Schwarzarbeit.
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Eine Schlüsselversicherung schließt meist die Firmenschlüssel mit ein. Sofern du in einer Mietwohnung mit Schließanlage wohnst kann ich dies auch nur sehr empfeheln und kostet auch nicht wirklich viel.
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Hey, gestern noch nen Anzug bei P&C für 120€ im "Sale" gesehen und es war ein Esprit.....
Nun denn sprech doch mal mit deinem Arbeitgeber dadrüber, sofern du wirklich noch sportlich unter die Tische jumpen darfst, würde ich einen Anzug für Overkill halten. Da so eine Anzughose beim knie rutschen auch mal schnell kaputt gehen kann.
Verhandlung 2te Runde
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Wer 55k haben will geht in die Verhandlung mit 60k rein. Es ist durchaus üblich, dass man hier etwas handelt, damit jeder sich gut fühlt (Der Personaler, der dich um 5k gedrückt hat und du, weil du das bekommen hast was du möchtest).
Ich würde mich nicht um 1000€ p.a. nochmals krumm machen, dass wirkt unseriös. Nochmals mehr als deine geforderten 55k würde ich aber auch nicht mehr fordern, dass wirkt noch schlimmer.