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Prof. Dr. Stuhl

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  1. Danke für die Antwort! "fachkundiges Publikum" wie... aha ... aha ... mhm... ok... :WD "Prozessorientiert" stand irgendwo in der Handreichung in dem Zusammenhang, dass man in der Doku nicht nur das Ergebnis des durchgeführten Projektektes beschreiben soll, sondern die einzelnen Schritte... Mache in Bielefeld Prüfung (weiss zufällig einer wie die hier drauf sind in Sachen Zielgruppe? )
  2. Das sehen die doch aber schon aus der Dokumentation! Ausserdem wird es sich doch wohl bei den meisten Projektarbeiten um irgendwelche Kundenaufträge handeln, oder?
  3. Abend! hab da mal 3 Fragen bez. der Präsentation: 1. Ich habe in meinem Projektantrag nur den Tageslichtprojektor als "benötigtes Hilfsmittel" angekreuzt. Nun lese ich, dass es sinnvoll sein kann eine kurze Inhaltsangabe auf dem Flipchart auszuhängen. Frage: wird es negativ gewertet... weil ich den Flipchart ja nicht als Hilfsmittel angegeben habe? :confused: 2. Wie fertigt Ihr so eine Inhaltsübersicht an (sofern Ihr das nicht erst an Ort und Stelle macht), es wird doch sicher nicht jeder einen Drucker bei sich im Betrieb haben, der A2-Seiten bedruckt? :eek: 3. In anderen Threads habe ich gelesen, dass man vor dem Vortragen der Präsentation eine Zielgruppe benennen muss. Heisst es nun, dass man die Präsentation NICHT prozessorientiert halten muss? Sprich, wenn die Zielgruppe der Kunde ist, in dessen Auftrag ich eine Software angefertigt habe, brauche ich ihm nicht zu erzählen, wie ich die DB entworfen habe oder wieviel Zeit das in Anspruch genommen hat?
  4. na das ist doch mal ne gute nachricht. :marine ich hab's immer gewusst
  5. das doofe ist, ich habe unten aufm blatt auch noch vermerkt: "V = OR" und OR ist ja (wenn mans streng mathematisch sieht) etwas ganz anderes als XOR... das heisst, wenn man's genau nimmt, ist OR falsch. müsste man die aufgabe allerdings in ein programm umsetzen, würde ein OR zu dem selben ergebnis führen wie XOR, deshalb weil in dem beispiel immer nur jeweils eine bedingung zutreffen konnte. naja...
  6. hier steht einiges darüber drin: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=150&level=2&count=9.1.
  7. mahlzeit! ich hatte bei dieser eigentlich leichten prozessketten-aufgabe überall ein "V" für "OR" eingetragen. in der schule hatten wirs auch nie anders gelernt: V=oder auf den kopf gestelltes V=und ...keine "XOR's" oder so. was meint ihr, sind das verlorene punkte? :confused:
  8. Darf man die Antworten generell nicht online stellen, oder darf man keine Scans von der Musterlösung veröffentlichen? Wäre super wenn das erste ginge und sich jemand die Mühe machen könnte, der die Musterlösung schon hat.
  9. Hallo! Gerüchten zufolge soll die IHK bereits eine "vorübergehende Musterlösung" veröffentlicht haben. Weiss jemand, ob die irgendwo online zu finden ist?
  10. Hi! Ein Gewerbe muss man auf jeden Fall anmelden sobald man eine auf DAUER angelegte Tätigkeit mit GEWINNERZIELUNGSABSICHTEN ausübt. Ne Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde 15-50 € (Ich hatte glaub' ich 20 zahlen müssen). Das ist aber vorerst auch der einzige Aufwand, den Du hast. Sprich, solange du mit Deinem Umsatz unter bestimmten Grenzen bleibst (und diese Grenzen muss man erst einmal erreicht haben ) ) lassen Dich Finanzamt (Gewerbesteuer, USt), IHK (Mitgliedsgebühr), Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung, wenn Du angestellte hast) in Ruhe... Im Übrigen erfahren die genannten Instanzen von Deinem Gewerbe automatisch von Deinem Ordnungs- bzw. Gewerbeamt, die ganze "Gewerbeanmeldung" ist lediglich das Ausfüllen eines Wisches. Wenn Du btw das Gewerbe als Nebengewerbe anmeldest, dann giltst Du vorerst nicht als "selbständig". Das hat den Vorteil, dass Du nach der Ausbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, was ja nicht schaden kann, bis man mit seinem Gewerbe in Fahrt gekommen ist. Ein Nebengewerbe heisst zwar max. 15 Stunden Arbeit in der Woche sind erlaubt, aber wer will einem das schon nachweisen.
  11. Genaugenommen bemisst sie sich nach dem Verdienst UND an der Gefahrenklasse, in die ein Unternehmen eingestuft ist. Dass es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt widerspricht ja nicht der Tatsache, dass es auch eine Sozialversicherung ist und somit auch mit unter "Sozialabgabe" bzw. "-abzug" so wie's in der Aufgabe lautete, einzustufen wäre.
  12. Hmm... Unfallversicherung ist eine der 5 Sozialversicherungen, von der allerdings in einer Lohnabrechnung, so wie der Arbeitnehmer sie ausgähendigt bekommt, nix drinsteht, weil sie vollständig vom Arbeitgeber gezahlt wird und zwar an die jeweilige Berufsgenossenschaft. Da in der Aufgabenstellung (wie hier richtig bemerkt wurde) keine Angabe über den gegebenen Prozentsatz gemacht wurde, ist davon auszugehen, dass NUR der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung gemeint war. So far...
  13. Der gesamte Sozialversicherungsanteil, also der Anteil des Arbeitgebers und der des Arbeitnehmers, kann gar nicht gemeint gewesen sein, DENN: Der AG zahlt für den AN auch noch die Unfallversicherung und zwar zu 100%. Der Prozentsatz hängt vom Berufsrisiko ab, ist also variabel, in der Aufgabe war davon jedoch keine Rede. :mod: So. Damit gibts nun endlich Gewissheit für die die es richtig haben und die Anderen. :OD

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