Zum Inhalt springen

UlliTD

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    229
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von UlliTD

  1. Zur Länge aht ja schon mein Vorredner was gesagt;) Dem Stimme ich eigentlich zu!!

    Aber ich habs trotzdem gelesen;) Ein Personalsachbearbeiter der 100 Bewerbungen lesen muß, wird den langen Text auch nicht lesen.

    Hier ist viel viel wichtiger, das der tabellarische Lebenslauf mit einem Blick erfasst werden kann. Hier würd ich also die Menge Energie reinstecken, diesen gut zu gestalten! Denn das war für mich immer der ausschlaggebende Faktor, was dort drinn steht.

    Zum Inhalt:

    Du packst quasi Deinen Lebenslauf in die Bewerbung. Der steht ja aber schon in dem tabellarischen Lebenslauf.

    Der erste Teil ist schon ganz gut, wie ich finde. Weißt Du, was diese Firma genau macht? Wenn Du darauf noch Bezug nehmen kannst und schreiben:

    "Mich interessiert die Programmierung von Steuereinheiten für Heizungen", dann merken diese, daß Du Dich mit der Firma schon beschäftigt hast. Das schmeichelt... und zeigt, daß du nich tausende Serienbewerbungen geschrieben hast.

    Dann noch den Schluß und fertig...;)

    @IJK:

    Abstand genau 14 oder 15, vor 12

    Das versteh ich jetzt nicht.... Vormittags den Abstand 14 oder 15? Und was dann nachmittags? ;))

    Neeee, sorry, aber ich weiß nich, was du mit dem "vor 12" meinst?

  2. Hi!

    Ich glaube, das kann man ein wenig von der Firma abhängig machen, an die die Bewerbung geht.

    Ist es eine größere Firma mit eigener Personalabteilung oder ein Konzern würde ich die klassische Form mit ordentlichem Passfoto wählen. Ich empfehle dazu immer das abnehmbar anzukleben (nicht mit Büroklammer anheften...) mit Name und Geburtsdatum auf der Rückseite.

    Für kleine Firmen mit ein paar Mitarbeitern ist das Ausdrucken sicherlich völlig ausreichend.

    Es sollte aber natürlich in keinem Falle so aussehen, als ob die Berwerbung vielfach verwendet wird.

    Je mehr ich der Firma klar machen kann, daß ich mich nur bei ihr bewerbe, desto mehr Chancen hat man auch.

    (Um Kritik vorzubeugen: ;) Natürlich wissen Firmen, daß man wohl auch andere Bewerbungen schreibt, aber vermuten ist nicht wissen und es erhöht den guten Eindruck, wenn die Bewerbung sehr individuell auf die Firma zugeschnitten ist, bei der man sich bewirbt.

  3. Ich würde diese Zeugnis auch als eher negativ bewerten. Das ist gar nicht gut!

    Dieses Zeugnis schleppst Du ja schon ne ganze Weile mit Dir rum (beruflich gesehen).

    Mein Tip und quasi Anliegen an Dich:

    Geh damit ganz dringend zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (ganz wichtig: nich den Bekannten oder Onkel der zufällig Anwalt ist/war, oder der sonst die Strafzettel vom Falschparken deines Opas bearbeitet...)

    Der wird Dir schon sagen, wie dieses doch recht negative Zeugniss wirklich zu werten ist.

    Also ich würde es (wie gesagt) als negatives Zeugniss sehen. Der Arbeitgeber braucht eine gute und nachvollziehbare Begründung, warum er ein negatives Zeugniss ausstellt. Ggf. würde ich hier auf ein neues Zeugnis klagen.

    Es kann jedenfalls kein Grund sein, Dir ein schlechtes Zeugniss auszustellen, weil Dein Arbeitgeber ggf. nicht in der Lage war, Dich gescheit auszubilden.

  4. Hallo zusammen!

    Beispiel:

    Ich bekomme den Auftrag Software zu schreiben (es besteht kein Arbeitsverhältnis).

    Diese Software wird in VBA-MS-Excel geschrieben. Sie kann (weil sie kopierbar bleiben muß) nicht geschützt werden. Der Code ist also einseh und änderbar.

    Welche Rechtsgrundlage besteht bei dieser Art?

    z. B. (seitens der beauftragenden Firma) bezüglich Verändern, Kopieren, Weitergeben, Nutzen, etc.

    Also welche gesetzlichen Rechte habe ich für meinen code?

    Danke!;)

    Ulli.

  5. Thema ist zwar schon ein wenig älter, aber ich möcht trotzdem mal drauf antworten.

    Also, meine letzte Bewerbung ist schon ein wenig her, aber...

    (Zudem, in den 1000+ Bewerbungen, die ich bisher so durchgelesen haben, war nie eine Gehaltsvorstellung enthalten).

    Ich halte einen Satz wie "Ich habe folgende Gehaltsvorstellung ..." auch in einem Bewerbungsschreiben für absolut irrelevant und ja sogar eher störend!

    Die Firma soll sich ein Bild von Dir als Bewerber machen und Du Dir ein Bild über die Firma. Erst wenn sich beide beschnuppert haben kann man ein halbwegs richtiges Urteil über den Wert machen.

    Es kann ja sein, daß in dem Bewerbungsgespräch herauskommt, daß Du absolut der Richtige für diesen Job bist, und die Firma "fast alles" zahlen würde, um Dich einstellen zu können. Was bei Deiner Vorstellung von Gehalt in der schriftlichen Bewerbung gleich ad Akta gelegt worden wäre.

    Ebenso kann es sein, daß es für Dich der Traumjob ist, und Du bereit bist, dafür weniger zu bekommen. Oder auch umgekehrt, daß Du sagst, diesen Job nur bei entsprechendem Gehalt.

    Über Geld spricht man in der Bewerbung, man kann Geld nicht schriftlich verhandeln, weil jeder so seine Vorstellungen haben kann und man sich dann darüber einig werden muß. Eine schriftliche Angabe des Gehaltswunsches kann dagegen einen abschließenden Charakter haben der schon beim Durchlesen zum Ausschluß führt.

    Ich halte das nicht für richtig!

    Erst sollte man sich über alle anderen Dinge einig sein und DANN kann man über das Gehalt sprechen.

    Nachtrag: ;)

    Ansonsten spricht man aber eigentlich immer über Arbeitnehmerbrutto. Alles andere wäre ja eher spekulativ. Wenn also man den Gehaltswunsch in die Bewerbung schreiben möchte (wovon ich abrate), dann sollte zum besseren Verständnis "Arbeitnehmerbrutto" dabei stehen.

    Ulli.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...