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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Ja, die ist immer mal da und guckt, ob die jungen Leutz das richtig machen hier. 😆 Ave Caesar. 🙂
  2. Willst Du beim letzten Beitrag des Threads landen oder beim letzten von Dir ungelesenem Beitrag?
  3. bimei hat auf Nopp's Thema geantwortet in Plauderecke
    Na, immerhin können anscheinend wieder einige junge Menschen analoge Uhren ablesen. Obwohl ... kann natürlich sein, dass hier nur die "Alten" gepostet haben und/oder das die Analoguhren zwar getragen werden, aber die Bedeutung der Zeiger unklar ist.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Wehe jemand hat das angefasst, weggetrunken, angebissen! :floet:
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Und was machst Du dann hier? Verirrt? Ach nein, ich weiß, wir sind die Jungen, mit denen Du Dich umgibst. *grauen chickie-Flaum tätschel*
  6. Und Du liest aber auch Beiträge, die vor Deinem bereits eine mögl. Erklärung für die 4 Jahre bieten? Es geht um Liechtenstein, stand doch da. Liechtenstein ungleich Deutschland. Nur als Mini-Info: In Liechtenstein dauert eine berufliche Grundbildung 2 - 4 Jahre. Es gibt z. B. eine 2-jährige Anlehre, eine drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung, die zum Fähigkeitszeugnis führen kann, den Begriff Berufsmaturität usw. - steht alles im BBG von Liechtenstein. Alles weitere selber nachlesen. Zurück zum Threadthema bitte. bimei
  7. Nochmal zur Wiederholung aus dem Eingangsposting, falls jemand Probleme hat, das Posting bis zum Ende zu lesen: Stand bis hier: 22 Postings beantworten die Frage 18 Postings halten sich nicht an die zitiete Bitte. Alle weiteren Postings der zweiten Kategorie werde ich entfernen, im Zweifel den Thread schliessen. bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Platte Antwort: Nein. Ausführlichere Antwort: Wenn Du volljährig bist, muss Dein Arbeitgeber Dich nur für die Teilnahme an der Prüfung freistellen. § 15 BBiG Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Sonderurlaub ist i.d.R. eine betriebsinterne oder tarifliche Regelung. bimei
  9. Schonmal vom Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil gehört? bimei
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Grundsätzlich zu den Rechtsmitteln I.d.R. steht das auch in den Prüfungsordnungen der einzelnen Kammern, bei mir stand damals die Rechtsmittelbelehrung auch auf der Mitteilung des Prüfungsergebnisses. bimei
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Dass das krause Gedanken machen kann, kann ich verstehen. Dennoch sollte man sich nicht durch "was wäre wenn" verrückt machen und sich erstmal auf die Prüfung selbst konzentrieren. Wenn das Huhn dann gegackert hat, ist noch Zeit genug, sich dem Problem des gelegten Ei's zu widmen. Prüfer sind auch nicht dümmer als Prüflinge und Unmenschen, die sich an den Lösungshinweisen festbeissen, sind sie auch nicht. Wird schon werden, erstmal ran an den Feind "unbeschriebene Prüfungsbögen". bimei
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wenn Dir das Prüfungsergebnis mitgeteilt wurde, kannst Du Einsichtnahme beantragen bzw. darum bitten. Solltest Du dann meinen, etwas wurde nicht richtig bewertet, kannst Du begründet Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen usw. usf. Aber meinst Du nicht, das sind ungelegte Eier zum jetzigen Zeitpunkt? Übrigens sind die vermeintlichen Lösungen lediglich Lösungshinweise und über falsch oder richtig entscheidet letztendlich der PA. bimei
  13. Letzte Wiederholung: Weitere Postings, die die Bitte missachten, werden entfernt. bimei
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Threads zusammengeführt. ;-)
  15. Zurück zum Topic. Das ist hier eine Umfrage, für alles andere macht einen gesonderten Thread auf. bimei
  16. Alles weitere klärt ihr dann aber bitte per PM, mail oder wie auch immer, ja? Danke, bimei
  17. Wenn Du eine Ausbildung machst, bist Du auch Auszubildender. Umschüler werden von der Arbeitsagentur, über Reha, ESF usw. gefördert.
  18. Niemand hat etwas Gegenteiliges behauptet. allesweg hat lediglich aufgeklärt, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht 25 Werktage beträgt, wie von Rene angenommen. ;-)
  19. Die Frage dieses Threads ist "Wieviel verdient ihr in der Ausbildung?". Diskussionen über Beiträge Dritter und was sie damit vermeintlich erreichen wollen, möchte ich hier nicht mehr lesen! Zurück zur eigentlichen Fragestellung. bimei
  20. Urlaub ist gesetzlich geregelt und bezahlte Freistellung (Lohnfortzahlung), nur zusätzliches Urlaubsgeld ist verhandelbar und muss nicht gezahlt werden.
  21. Es gilt zwar im Arbeitsrecht allgemein einen Gleichheitsgrundsatz, der besagt, dass bestimmte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen u. a. auch bei Geldleitungen wie Weihnachtsgeld nicht ohne sachlichen Grund ausgeschlossen werden sollen, aber das ist immernoch kein MUSS. Es gibt auch diverse Urteile zu eben solchen "Geldleitungsfällen", was aber eben auch heisst, es bleibt notfalls nur der Klageweg.
  22. Wenn für den Betrieb kein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist, nein. Zusatzleitungen sind dann freiwillig und können theoretisch nach Nase gezahlt werden.
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Gar keine.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    :eek: Heisst das, ich bekomme keine Anträge mehr? :eek: ( :D) Ernsthaft: Freut mich zu lesen. :e@sy

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