Alle Beiträge von bimei
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Projekt wiederverwendbar?
Und welchen Prüfungsteil hast Du nicht bestanden?
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Gewichtung in der Ergänzungsprüfung
... oder den Notenrechner dafür benutzen. ;-)
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schlechtes Abschlusszeugnis!
Ich sehe vor allem, dass so eine Diskussion nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat und bitte darum, sich ab hier wieder auf das Thema zu beschränken.
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Das Prüfungszeugnis und andere Dokumente
Mal unabhängig davon, dass ich noch nie gehört habe, dass es irgendwelche ominösen zusätzlichen Dokumente mit dem Zeugnis gibt (was vorkommen kann, ist ein Gutschein o.ä. bei Bestehen mit Auszeichnung ), bleibt es doch Dir überlassen, was Du damit machen würdest.
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amüsantes
:D Die zweite Antwort kann man doch immerhin als Identifikation mit dem Betrieb werten, fraglich ist nur, welcher Beruf bei der Antwort den Ausschalg gegeben hat. Danke für die Highlights.
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durchgefallen
Hallo Björn, tut mir leid für Dich, wenn Du durchgefallen bist. Unklar ist mir aber, was Deine pauschalverurteileneden Aussagen hier sollen. Nun ja, wie auch immer, ich mach hier mal besser zu, da der Beitrag keine Frage enthält und ansonsten nur provozierend ist.
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Wurstbrot und Käsekuchen - die Proviantprobleme der Lobpiraten
Hey Bako :e@sy Jupp, hab ich in Scharbeutz entdeckt. Ist lecker und für jemand wie mich, der eigentlich nichts Süsses mag, sehr nett. Für Dich Ravioli-Eis. :D *Gedanken daran unterdrück, um nicht Würfelhustengefühl zu bekommen*
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Wurstbrot und Käsekuchen - die Proviantprobleme der Lobpiraten
Moinsen, *Frische Brötchen und Croissants zum Abkühlen auspack* *Vanillie- und Lakritzeis in den Kühlschrank stell* *Zweitkühlschrank anstöpsel und einschalt* *Zwei grosse Wassermelonen reinleg* *Kalten Kaffee auf Vanillieeiskugel geniess* :cool: :schlaf:
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Nero Prob
verschoben --> Anwendungen
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sommer 2005
closed, weil "Doppel".
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komische Situation :(
Normalerweise, ja. Du hast aber schon den von allesweg geposteten Paragraphen zur Beendigung gelesen und auch verstanden, oder? ;-)
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Gehaltnachfrage
Unabhängig vom Rest der Aussage, ein Nettogehalt von 2100 Eur kann Brutto je nach Steuerklasse usw. zwischen ca. 3100 Eur und 5600 Eur liegen. Eine Nettoangabe ist insofern als Orientierung nicht so geeignet. ;-)
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Ausbildung trotz Mathe 5.
So, nun hab ich mir das lange genug mit angesehen. Ich dachte, das wäre verstanden worden. Zur Erinnerung, Auszug aus den Boardregeln: "Keine Beleidigungen gegen Forumsteilnehmer, Dritte, Institutionen oder Firmen." Ursprüngliche Frage des Threads war: Der Threadersteller hat für sich folgendes Fazit gezogen: Weitere themenfremde Postings sind also mehr als unnötig!
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Wie wird man Prüfer ???
Warum? Ein Satzzeichen reicht übrigens auch aus, um eine Frage als solche zu erkennen. ;-) So ist es, das regelt dann die jeweilige Kammer für sich. Gesetzlich ist lediglich Grundlage: § 40 BerBiRefG (BBiG Zusammensetzung, Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. (3) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen. Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen. Die Lehrkraft einer berufsbildenden Schule wird im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen. Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die zuständige Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden. Die Sätze 1 bis 5 gelten für die stellvertretenden Mitglieder entsprechend. (4) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. (5) Von Absatz 2 darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann.
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Abschlussprüfung Sommer 05 Ergebnisse?
"uns" ist echt aussagekräftig. :floet:
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ausbildung zuende, aber keine klare aussage seitens des arbeitgebers
So einen Gesetzestext gibt es nicht, es gibt: § 21 BerBiRefG (BBiG) Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. und § 24 BerBiRefG (BBiG) Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Beides ist doch aussagekräftig genug.
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Was für Bücher habt Ihr in letzter Zeit gelesen?
David Foster Wallace - Schrecklich amüsant, aber in Zukunft ohne mich. ... war meine letzte Zuglektüre.
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Wurstbrot und Käsekuchen - die Proviantprobleme der Lobpiraten
Watt ne fiese Möpp , ich hatte keine Chance. Aber rausräumen ist ja nicht ausgetrunken... *allesweg den Ouzo wegnehm und sich einen einschenk* Ihr hattet es nett und unterhaltsam im Forum, wie ich nachlesen konnte. :floet:
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Prüfungsbestandteile als 'Externer'
Die Prüfungspage dürfte Deine Fragen umfassend beantworten.
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Automatisch unbefristeter Vertrag
Es ist "rechtens", wenn folgende Kriterien erfüllt sind: TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung (1) [...] (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. (2a) [...] (3) [...] (4) [...] (Abs. 2a und 3 beinhalten bezogen auf die "Dauer, wie lange das Unternehmen besteht" und eine "Altersbeschränkung" zusätzliche Regelungen, und Abs. 4 legt die grundsätzliche Schriftform von befr. Arbeitsverträgen fest.)
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Vorsicht Hochlader! WICHTIG
Einem für das entsprechende Forum zuständigen Moderator mit Bitte um Löschung bescheid geben.
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Prüfungsergebnis ???
Siehe http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html unter Ergänzungsprüfung und/oder im Verordnungstext.
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Sonderurlaub zwecks Mündlichem Abi
Gesetzlich geregelten Sonderurlaub gibt es nicht. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen o.ä. kann Sonderurlaub vereinbart sein, aber das ist eben nicht allgemeingültig.
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Fristlos gekündigt....
Postauffüller.
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Fristlos gekündigt....
Zumal die eigentliche Frage lediglich war, ob man bei einer Kündigung durch die Prüfung gefallen ist.