Ich würde zwar nicht 100%ig abstreiten, dass es selbst sowas heutzutage geben könnte, halte das aber für sehr unwahrscheinlich.
Was könnte ein Arbeitgeber denn gerichtlich einfordern? Er hat Dir nichts gezahlt, kann Dich wegen unentschuldigtem Fehlen fristlos entlassen. Bringt ihm wenig ein und Dir keinen grossen Schaden.
Geht es bspw. um ein Projekt mit Termin, das gefährdet wird, wenn Du nicht zur angeblich vereinbarten Arbeitsleistung erscheinst, wird der AG Probleme vor Gericht bekommen, ohne etwas Schriftliches nachzuweisen, dass Du nach seiner Meinung genau für das Projekt eingestellt wurdest. Wenn Du natürlich beim Vorstellungsgespräch schon eine Lohnsteuerkarte und einen Sozialversicherungsausweis da lässt... ;-) Und er wäre auch nicht sehr clever, Dich für ein Projekt mit Frist einzustellen, ohne etwas schriftlich abzumachen. Dann läuft er ja Gefahr, dass Du auf Weiterbeschäftigung nach Auslaufen des Projektes klagst. Die Szenarien passen beide nicht so ganz.
Also so einfach ist da von einem AG nichts einzuklagen, behaupte ich jetzt mal. ;-)