Sich arbeitssuchend melden heisst, den gesetzlichen Anspruch auf Vermittlung usw. in Anspruch zu nehmen. Meldest Du Dich also nicht, bekommst Du keine Angebote, kannst keine Leistungen wie Mobilitätshilfen etc. in Anspruch neghmen. Und Du kannst kein Arbeitslosengeld beantragen.
Müssen musst Du Dich nicht melden, aber eine Meldung hat für Dich erstmal keine Nachteile, eher Vorteile.
Beim Arbeitsamt wird man nicht als "Arbeiter" geführt. Jemand, der sich nie dort meldet hat eben nur keinen Anspruch auf Leistungen.
Richtig, Du bekommst keine Abzüge wegen verspäteter Meldung. Allerdings hast Du auch erst Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Tag der Meldung. D.h., wenn Du z.B. ab 01.06. arbeitslos bist, Du Dich aber erst am 03.06. meldest, hast Du auch erst ab dem 03.06. Anspruch auf ALG.