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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Dann täuscht Dich alles. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=692563#post692563 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=678848#post678848 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=687090#post687090 usw.
  2. Zusammengefasst, Du weisst nicht, wo es steht/geregelt ist. Richtig, z. B. fragt dann auch mal jemand hier im Forum. Nur nützen solche Antworten, wie Du sie gibst, nichts. Sie verunsichern eher oder, schlimmer, darin sind Behauptungen enthalten, die nicht den Tatschen entsprechen, nicht nachvollziehbar und belegt sind bis hin zu Falschaussagen. Bedenke das bitte nächstes Mal, bevor Du antwortest, denn das ist das Gegenteil von hilfreich. Übrigens, um darauf zurückzukommen wo das steht, es ist gesetzlich geregelt, im SGB III und SGB II, u.a. auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausbildungsende.
  3. *reinschleich* [denk]Ostern ist hier zwar nicht zu, aber weil der letzte Arbeitstag vor einen langem Osterwochenende ist...[/denk] *Schoko-, Gelee-, Schaum- und Soleier versteck* *rausschleich*
  4. Moiiiinseeen, *umguck* Hm, keiner da .... *Schokohäschen und Minischokoeier überall versteck* :floet: *Frühstück aufbau* *Rührei vorbereit* *Mir einen Kaffee einschenk* :schlaf:
  5. Potentielle Stellenanbieter melden sich bitte bei cama per mail oder PM.
  6. Du hast Woodstocks Nachfragen nicht beantwortet, ich hätte bitte auch gerne eine Quelle, woher Deine Erkenntnisse stammen. Z.B. auch dafür. Bitte Quelle angeben und mit pauschalisierten Verallgemeinerungen geizen.
  7. bimei

    Buch Suche

    Entschuldige, mein Fehler.
  8. bimei

    Buch Suche

    Bei Amazon? http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3517090956/ref=/302-8044145-7098439
  9. Ist mir das jemals entgangen? ... aber ich kenne eben auch die Lösung des von Dir vor Jahren geposteten Rätsels ... :floet:
  10. Doch Hawk, ich gönne uns beiden den Fonnerstag. :cool: :floet:
  11. Dies hier ist aber nicht Deine Umgebung. Es war aber persönlich an der Grenze zur Beleidigung ausgedrückt. Dann solltest Du Deine Unterstellungen anderen Usern gegenüber in diesem Forum ändern. Kann ebensogut sein, dass jemand über dieses Forum stolpert, der nicht "soviel Ahnung" hat. Wer auch vermeindlich einfache Fragen nicht beantworten möchte, weil ihn/sie die "Minderwertigkeit" der Frage nervt, der lässt es eben. Hier darf sich jeder trauen, eine noch so einfache Frage zu stellen, dumme Antworten hat Traute jedenfalls nicht verdient. Das zum Nachdenken, nicht zum Kommentieren! --> Zurück zum Thema, soweit nicht erschöpfend beantwortet.
  12. Ist hier nicht ganz richtig. § 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Und zur dadurch ansonsten eventuell enstehenden Minderung des Arbeitslosengeldes: § 140 SGB III Minderung wegen verspäteter Meldung Hat sich der Arbeitslose entgegen § 37b nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, so mindert sich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen auf Grund des Anspruchs zusteht, der nach der Pflichtverletzung entstanden ist. Die Minderung beträgt 1. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 60 Euro 7 Euro, 2. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 100 Euro 35 Euro und 3. bei einem Bemessungsentgelt über 100 Euro 50 Euro für jeden Tag der verspäteten Meldung. Die Minderung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Verspätung von 30 Tagen errechnet. Die Minderung erfolgt, indem der Minderungsbetrag, der sich nach den Sätzen 2 und 3 ergibt, auf das halbe Arbeitslosengeld angerechnet wird.
  13. Gemeint ist vermutlich: § 5 BBiG Nichtige Vereinbarungen (1) Eine Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich der Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen. (2) Nichtig ist eine Vereinbarung über 1. die Verpflichtung des Auszubildenden, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen, 2. Vertragsstrafen, 3. den Ausschluß oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen, 4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen. Insofern haben beide etwas recht, aber auch beide unrecht. Zu Vorverträgen im Allgemeinen: Da unbefristete Arbeitsverträge keiner Formvorschrift per Gesetz unterliegen, begründet ein Vorvertrag, Einstellungsbrief, Aktenvermerk über eine Einstellung o.ä. ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis. Bei Vorverträgen beachten: Ist der Vorvertrag unterschrieben, muss der ausführliche Vertrag (wenn er ungünstige Bedingungen enthalten sollte) nicht unterschrieben werden - es gilt der Vorvertrag. Schlechtere Bedingungen brauchen nicht unterschrieben werden.
  14. Super! Das Zauberwort heisst "nur" oder noch besser schweigende Akzeptanz. Du musst nicht immer das letzte Wort haben und versuchen witzig zu sein.
  15. Das muss man auch nicht mögen, ist doch nur das Sprudelzeugs für Leute, die nach der Maibockzeit noch nicht genug unleckeren Geschmack hatten.
  16. So schlimm? Versuchst Du uns etwas einzureden oder redest Du Dir etwas ein? Das "melden-herleiten-wollen-würden" gibt es aber auch auf Deiner Seite, oder? Wenn ja, was lässt Dich hier hampeln, statt ... ... ok, ok, Chief sagt, ich soll Dich nicht so runterreissen. Bin jetzt still (zu dem Thema). *Alt anbiet*
  17. Geht es Dir darum zu wissen, wie man das rechnet oder suchst Du sowas in der Art? http://www.hbnweb.de/hypothek/
  18. Verstehe. Und wenn Du nun weisst, ob es ihr noch gut geht, würdest Du dann daraus schliessen, sie ist auch in Dich verknallt oder sie ist nicht in Dich verknallt. Würde ich an ihrer Stelle auch nicht machen. Du hast ihr hoffentlich auch andere Meldemöglichkeiten zur Auswahl gegeben. Und naja, hier nicht melden ist nicht, hier nicht lesen. Lesen würde ich hier an ihrer Stelle jetzt vielleicht schon.
  19. Fein, ein Grund bei uns reinzuschauen.
  20. Das ist nicht überall so, bitte nicht pauschalisieren.
  21. Moinsen, *Korb mit Brötchen, Hörnchen, Wurst, Käse, Nutella, Marmelade, Honig, Quark und Erdbeeren auf Tisch wuchte* *Tasse halb mit Kaffeepulver füll, Kaffee aus Server draufzapf, umrühr* :schlaf:
  22. Vielleicht, eventuell, könnte, hab ich gehört, weiss aber nicht genau... Aufklärung über den Stand, bitte den Links folgen; einen Textbaustein zur Erleichterung für die Zunkunft werde ich in Betracht ziehen: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=678848#post678848 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=687090#post687090 usw.
  23. Damit nicht nur der ein oder andere etwas mitbekommt, könntest Du bitte mal schreiben wer "die" sind und wo man das genauer nachlesen kann(Quelle), damit das nicht einfach nur wie eine Rauchbombe wirkt?
  24. Beispiele: http://www.flensburg.ihk24.de/FLIHK24/FLIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.flensburg.ihk24.de/FLIHK24/FLIHK24/produktmarken/aus_und_weiterbildung/weiterbildung/pruefungen_weiterbildung/aevo/aevofuerfuenfjahreausgesetzt.jsp http://www.hwk-stuttgart.de/sonderthema_8489_7735.shtml http://info.reutlingen.ihk.net/ihk/az.nsf/0/52a5f0ca2efa1fd3c1256ea0004dae81?OpenDocument

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