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Alle Inhalte von bimei
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ICh bin fertig, aber ich glaub Sie ist ****e...
bimei antwortete auf Adeltraut's Thema in Abschlussprojekte
Was hier nicht mehr als tragisch zu sehen ist, weil Adeltraut den Thread vor zwei Wochen erstellt hat und das auch nach Abgabe der Dokumentation. ;-) -
Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=49528 und verschoben zu Webdesign
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Das ist ungünstig, für einzelne Unternehmen des Fachbereichs 10 der ver.di wurden Haustarife abgeschlossen, die durchaus abweichen können vom allgemein gültigen Tarifvertrag für Auszubildende. Richtig ist erstmal, sollte der Tarifvertrag gekündigt und ein Haustarif abgeschlossen worden sein, der eben nur noch gesetzlichen Urlaubsanspruch enthält, gilt das auch für Dich und somit die 5 Tage. Prüfen kannst Du das nur, wenn Du Einblick in den Tarifvertrag nimmst. Möglichkeiten sind über den Betriebsrat, die JAV (wenn vorhanden), die Personalabteilung (auch die müssen Dir die bestehenden Regelungen zeigen, da sie zum Arbeitsvertrag gehören) oder über ver.di zu gehen.
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Laut Lösungsbogen falsch, aber laut Lehrer richtig
bimei antwortete auf Sia's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Es gibt keine verbindlichen Lösungsbogen, das sind lediglich Hinweise. Sieht ein PA andere Lösungen, als die in den Hinweisen als richtig an, ist das legitim. -
Ok, dann verstehe ich auch die vormals 9 Tage für April bis Juli, die im Vertrag stehen. Die jetzt "angeblichen" 5 Tage sind rechnersich auch klar, wenn mit Änderung des Tarifvertrages nur noch gesetzlicher Mindesturlaub gewährt wird. Kannst Du mir auch noch sagen, was für ein Tarifvertrag das ist? Und, ob er nur gekündigt oder ein neuer abgeschlossen wurde?
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Erstmal hab ich Fragen: Aus Deinem Nick schliesse ich, Du bist 1984 geboren, also volljährig? Wie ist die Anzahl der Urlaubstage für die übrigen Ausbildungsjahre im Vetrag?
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Lobpiraten am Joystick, Eistee und Rum: Segeln in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Auf die Schnelle Saga :hawk wünsch. :e@sy :e@sy Sorry, hab gerade nicht so viel Zeit, mein selbstbootender Server macht mich noch raschelig... -
Wechsel des Ausbildungsbetriebs - Urlaub? Zeit dazwischen?
bimei antwortete auf Quoth's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Endet Dein Vertrag zum 30.Juni, hast Du auch nur Anspruch auf Urlaub bis dahin, also anteilig. Ausnahme: BUrlG § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Und weiter gilt: BUrlG § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. -
Aufgaben der schriftlichen Prüfung
bimei antwortete auf Lovito's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Und was ist, wenn sich jemand erinnern kann? Du solltest vielleicht genauer sagen, worum es geht, welche Fachrichtung, eine spezielle Aufgabe usw. -
Aus dem gleichen Grund, warum er eure Aufmerksamkeit nicht nur dort, sondern auch hier bekommt.
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Arbeitsvertrag, alles korrekt liebe Juristen?
bimei antwortete auf MBaeuml's Thema in IT-Arbeitswelt
Na also, dann passt das Angebot doch für einen Berufseinsteiger und es kann sich jetzt wieder auf MBaeuml's eigentliche Fragen konzentriert werden. -
Arbeitsvertrag, alles korrekt liebe Juristen?
bimei antwortete auf MBaeuml's Thema in IT-Arbeitswelt
Höchstens darüber, dass Du hier einen etwas ungerechtfertigten Rundumschlag an alle verteilst. -
Jupp, kleine Korrektur: Auszug aus den Berufsausbildungsgesetz: § 10 BBiG Vergütungsanspruch (1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, daß sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 160 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über fünfundsiebzig vom Hundert der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Was Du meinst ist die Regelung für Jugendliche nach Jugendarbeitsschutzgesetz. Für alle, die nicht unter das Gesetz fallen gilt erstmal ganz normal das Arbeitszeitgesetz, auch für Auszubildende.
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Ab hier ist dann bitte Schluss mit persönlichen Anfeindungen und Sticheleien!
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Arbeitsvertrag, alles korrekt liebe Juristen?
bimei antwortete auf MBaeuml's Thema in IT-Arbeitswelt
40 Stunden/Wo. + 10 Stunden/Monat sind also 50 Stunden/Woche? ;-) -
Wie man auf die Info kommt, weiss ich nicht, ich habe das den aktuellen Brutto-/Nettolohntabellen entnommen, die ich habe. Wobei noch anzumerken ist, dass von folgenden Durchschnittsätzen der übrigen Abzüge ausgegangen wird: Kirchensteuer 9 %, Soli 5,5 %, AN KV 7,15 %, AN PflV 0,85%, RV 9,75%, Arbeitlosenvers. 3,25 %. Ganz genau auf den Cent lässt sich das natürlich nur berechnen, wenn u. a. die Krankenkasse und Kirchensteuer bekannt ist.
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Schule abbrechen und Ausbildung bei der Telekom?
bimei antwortete auf stefankrämer's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Zur Definition Auszug aus dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) § 1 Schwerbehinderte Schwerbehinderte im Sinne dieses Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs.1 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben. § 2 Gleichgestellte (1) Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen im übrigen die Voraussetzungen des § 1 vorliegen, sollen auf Grund einer Feststellung nach § 4 auf ihren Antrag vom Arbeitsamt Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrages wirksam. Sie kann befristet werden. (2) Auf Gleichgestellte ist dieses Gesetz mit Ausnahme des § 47 und des Elften Abschnitts anzuwenden. § 3 Behinderung (1) Behinderung im Sinne dieses Gesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen ist deren Gesamtauswirkung maßgeblich. (2) Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festzustellen. (3) Für den Grad der Behinderung gelten die im Rahmen des § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes festgelegten Maßstäbe entsprechend. -
Dann mach erstmal Lesestunde: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=42985
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Umfrage - Wie lange seid ihr schon arbeitssuchend?
bimei antwortete auf coolboy_2000's Thema in IT-Arbeitswelt
Arrogant ist das nicht, eher einige Faktoren ausser Acht lassend, die der potentielle Arbeitgeber mit in Betracht zieht. Dazu gehört u. a., dass auch in solchen Jobs nicht unbedingt die "Überflieger" gesucht werden, die das nur als Lückenfüller sehen, bis sie etwas Besseres gefunden haben. Denn das sind Dienstleitungsjobs, wo es sich mind. genauso wenig gut macht, ständig "Neue" auf den Kunden loszulassen. Der, bitte als nur ein Beispiel zu sehende, Umstand des vermeintlichens Wissens des AG, der Bewerber sucht weiter einen anderen Job und nimmt das nur als Übergangsmöglichkeit, führt schon zu einer schlechteren Chance, so einen Job zu bekommen. Der Ablehnungsgrund bewegt sich dann im Breich "Überqualifikation". Denkfehler siehe oben, aber eher nicht zuenede gedacht. Ansonsten bist Du nicht auf so ganz falschem Meinungsweg, es mangelt häufiger auch an Flexibilität, auch mal vorübergehend etwas Anders, schlechter Bezahltes, weniger Anspruchsvoles usw., zu machen. Vorsichtshalber schonmal die Bitte Sowisd und meinen Beitrag nicht als Provokation zu sehen, sondern als Frage, zum Nachdenken und als Diskussionsbeitrag. Danke. -
Lobpiraten am Joystick, Eistee und Rum: Segeln in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Puuuuh ... ich seh schon, ich bin ... weiss auch nicht ... Aaaaalso: *schwitz* Ähm, was kann man denn davon halten, bzw. wäre das für die genannten Punkte tauglich? http://www.saitek.de/prod/cyborg_gold.htm (Das ist so etwa die Preiskategorie, die ich mir vorstelle für den Anfang. ) -
Lobpiraten am Joystick, Eistee und Rum: Segeln in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Oh, Moment, muss erstmal drüben noch nachlesen. -
Die Lobpiraten mit dem Whiskeyfass auf der Reise in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Danke, das beruhigt mich ungemein. *nicht mehr schäm* Du meinst den Hebel, den man auch zum Trimmen braucht, oder? Helis müssen natürlich irgendwann sein, dafür muss der schon taugen. -
Die Lobpiraten mit dem Whiskeyfass auf der Reise in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
:D Der läuft seit über einem Jahr ohne Probleme und die Neustarts macht er nur nachts (bis jetzt). Ich schätze, es ist die USV, hatten wir in einer anderen Zweigstelle auch mal (die Zeiten würde auch für Stromschwankungen sprechen, 21:00 bis ca. 0:30 Uhr und dann, wenn viele schlafen, so von 0:30 Uhr bis 5:00 Uhr ist er meist friedlich schnurrend, dann legt er noch mal wieder los, Neustarts in kürzeren Abständen bis etwa 6:30 Uhr )... USV wäre dann auch nicht sooooo schlimm, aber ich muss trotzdem hin ... und das muss ich diese Woche eigentlich ncht noch haben. ;-) Ähm, ja, gut. Morgen muss ich einkaufen, vielleicht gibt es auch etwas annehmbares im Supermarkt, so für Dau-Spieler. :floet: -
Die Lobpiraten mit dem Whiskeyfass auf der Reise in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Nee, der Trainer hat mir zweimal gesagt "so wird das glaube ich nichts, versuchen wir das später nochmal und machen erst eine andere Übung", heisst, ich durfte bisher gar nicht landen. :D Ok, danke, guck ich mal nach. -
Die Lobpiraten mit dem Whiskeyfass auf der Reise in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
*Fass Bier reinroll* Hör auf zu suchen, das reicht für uns beide ... erstmal. *Biermarkenschildchen entfern, Fass anstech und Biere zapf* Boah, watt merkwürdige Woche. Jetzt hab ich immernoch einen Server, der die ganze Nacht wahllos Neustarts macht, und der vor allem nicht gerade in meiner Nähe steht. :beagolisc Aber ich werde jetzt nicht mehr daran denken. Statt dessen hätte ich gerne eine Joy-Stick-Empfehlung bitte (moooooment, nix da, pfui, für PC-Spiele). Hat es Sinn, das in die Board-Suche einzugeben? Mach ich gleich mal. *Bier trink*