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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Da denken sie nichts anderes, als bisher auch schon. Ferengis, schon vergessen? :D :D Tsee, was für Spinner, einfach gut.
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ist soweit auch richtig, dafür gibt es ja die Afa-Tabellen. Was apiphil wohl eher meinte, dass ein PC ein kompletter Anlagenbestand ist, heisst, z. B. einzelne Teile sind allein nicht gebrauchsfähig/nutzbar.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Gut möglich, ist auch nicht das Neueste. ;-) Liegt auch mit daran, dass die meisten Leute nur immer etwas haben wollen und nie geben. :floet: Sollte jemand etwas haben, was er/sie zur Verfügung stellt, laden wir das natürlich gern hoch.
  4. Ja, klingt in der Tat ganz gut und ich brauch das auch nach diesem Jahr. Bin auch nicht käuflich, aber das verrate ich immer erst hinterher, wenn überhaupt.
  5. Hehe ...
  6. Aaaalso, wenn nichts dazwischen kommt *auf Holz klopf*, arbeite ich noch bis zum 10. dieses Jahr, nein, eher bis zum 9., am 10. ist Schulung. :floet: *den Versöhnungscappucciono von LG klau*
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Jepp, Fi.de hat soetwas. Unter Downloads ---> Projektantrag http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/e298/index_ger.html
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wenn Du in diesem Jahr schon Urlaub hattest, der mind. 12 Tage hintereinander war, kann der Arbeitgeber sagen, betriebliche Belabge machen eine Urlaubssperre erforderlich. § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) ... (4) ...
  9. Bin auch da, hatte nur erstmal die zig Dringlichkeiten hier zu erledigen. Und einen ÜA-Antrag musste ich auch noch schreiben, bevor ich es vergesse und schon Weihnachten ist. Danke. :e@sy
  10. Für eine leicht nebelige Eintrübung passend zum Wetter draussen? Okay, geht auch klar.
  11. Gemischt ist das wohl doch etwas ekelig. Wenn nur ein Glas da ist, nehm ich das eben hintereinander.
  12. Danke Chief. *auf ex* Den nächsten mit weniger Verdünnung bitte. Nimm einen Tampon. :floet:
  13. Egal, hauptsache es betäubt. *Glas hinhalt*
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Das Gespräch suchen, aber keinesfalls klagen wegen einer Abmahnung.
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wo genau steht das? Zum wiederholten Mal postest Du in diesem Forum Aussagen ohne Quellen!
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nein, das steht nirgendwo geschrieben. Es gibt genügend Prozesse zu Abmahnungen wegen Krankheit, weil Krankheit u. a. keine Pflichtverletzung darstellt. Das heisst aber nicht, dass es gesetzlich verboten ist, eine Abmahnung zu schreiben. Gesetzlich hast Du Anspruch darauf, eine Stellungnahme zur Abmahnung in Deine Personalakte zu geben (BetrVG). Bei sachlich unbegründeter Abmahnung hast Du auch Anspruch auf Widerruf der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte (BGB). Das musst Du aber, sollte der Arbeitgeber nach einer schriftlichen Aufforderung von Dir, sie zu entfernen, eben notfalls einklagen. Wichtig ist, dass Du die Abmahung höchstens stillschweigend zur Kenntnis genommen hast.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wo steht das denn? Gibt es einen Betriebsrat? Bist Du in einer Gewerkschaft? Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Was genau steht in der Abmahnung? Ohne nähere Informationen: Bitte um ein Gespräch über die Abmahnung. Wenn Du das nicht willst, bitte schriftlich um Entfernung der Abmahnung, begründe, warum sie Deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, setze eine Frist, schalte notfalls einen Anwalt ein.
  18. Wusste gar nicht, dass es von "leuchten" eine Steigerungsform gibt. *duck* Schmücken wir dieses Jahr auch das CH? :StefanE *Stück Christstollen nehm*
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Sie werden ihr Möglichstes tun. Dich sobald wie möglich wieder beim Arbeitsamt melden, um Insolvenzgeld zu beantragen und schnellstmöglich Deine Ausbildung weitermachen zu können. Zusätzlich solltest Du Dich selbst um einen Ausbildungsbetrieb bemühen und bei Deiner zuständigen IHK fragen, ob sie Dir weiterhelfen können.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Ja, liegst Du. Je nach den weiteren Umständen wird nur die betriebliche Ausbildung unterbrochen.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Zum Lesen: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=23085 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=40246 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=35837
  22. Moin, *Eimer misstrauisch beäug* Na gut, heute trinke ich noch eine halben Eimer Tee, sonst krieg ich eh Schimpfe. *Tee in handlichere Tasse schöpf* Hm, vielleicht könnt ihr an einen Preisausschreiben teilnehmen und bekommt dann bis ans Lebensende ...
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    verschoben ---> Abschlussprojekte
  24. Ok, hätten wir das soweit geklärt. Ja, u. U. schon. Aber um wieder einmal eine gegenfrage zu stellen: Ist das Tierheim ein eingetragener Verein? Also so einfach ist das nicht zu beantworten. Da ist auf der einen Seite relevant, ob der Spendenempfänger einkommensteuer-/umsatzsteuerpflichtig ist und auf der anderen Seite, wer oder was der Spendenempfänger überhaupt ist. Sorry.... Ja, gibt es, aber siehe oben.
  25. Entweder bist Du auf einem Holzweg oder ich. Wieso sollte das Tierheim Dir etwas spenden, auf das Du Steuern zahlen musst? Wenn Du selbst spendest, musst Du nicht auch noch darauf Steuern zahlen, Du kannst, im gegenteil, die Spende von der Steuer absetzen.

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