Alle Beiträge von bimei
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Kündigung
Weia. ~~closed~~
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Streichen von Aufgaben in der Abschlussprüfung 2003
Quelle u. a.
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Novell kauft SuSE
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=55224 ~~closed~~
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Welchen Schulabschluss wird benötigt?
Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Vorschrift, die eine bestimmte schulische Vorbildung vorschreibt. Ansonsten, Zahlen aus Hamburg: Klick
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Infos direkt von der IHK München
Sieh Dich als verwarnt an! Willst oder kannst Du nicht verstehen und Dich richtig informieren und musst dann auch noch pöbeln, bist Du hier falsch.
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Infos direkt von der IHK München
Dir wurde an anderer Stelle schonmal gesagt, Deine Informationen sind nicht allgemeingültig, da es u. a. "die IHK" nicht gibt. Falsch- bzw. Halbinformationen von Dir werde ich künftig löschen, unterlässt Du sie nicht.
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Mail-Benachrichtigung
Was ist denn mit Deiner Geduld und Deinem Ton?
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Nebengeschäft während eines Arbeitsverhältnisses
Oh, freundliche Fragen sind gut. Einen allgemeingültigen Gesetzestext gibt es nicht, aber div. Vorschriften, Gesetze usw., die u. U. doch zum Tragen kommen: Genehmigungspflicht z. B. bei -in vielen Fällen Tarifverträge -entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag -für kaufmännische Angestellte § 60 Abs 1 HGB: "Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen." (das kann schon für ebay- o. ä. Geschäfte gelten) -im öffentlichen Dienst die Nebentätigkeitsverordnungen des Dienstherrn auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage der Grundsatz von "Treu und Glauben" Eine Mitteilungspflicht kann sich ergeben: -Nach dem Melderecht der Sozialversicherung muß der Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung melden. Schon deshalb muß der Arbeitnehmer mitteilen, daß er überhaupt eine Nebenbeschäftigung hat (§ 28 o SGB IV). -In manchen Fällen hat die Nebentätigkeit Einfluß auf die Versicherungs- und Beitragspflicht der Hauptbeschäftigung, z.B. wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen oder in der "Gleitzone." Deshalb darf der Hauptarbeitgeber auch nach der Höhe des Einkommens fragen. -Sehr oft ist in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt, daß Nebentätigkeiten mitgeteilt werden müssen. Gesetzliche Vorschriften gibt es ausserdem bei Erziehungs- oder Erholungsurlaub.
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Zwischenzeugnis
Dir fehlt das "stets", hm. Kannst Du denn beurteilen, ob für stranger4u ein "stets" passt? ;-)
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Zwischenzeugnis
Kannst Du mir bitte den Zusammenhang zwischen Zwischenzeugnis, der Beurteilung der bisherigen Ausbildung und dem angegebenen Ausbildungsende erklären? Wolltest Du ein Zwischenzeugnis über Deine Arbeit nach der Ausbildung, ein Ausbildungszeugnis, ein Mischmasch oder ist Deine Ausbildung noch nicht wirklich beendet?
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Firma gründen?!
An alle: Es besteht kein Zwang zu antworten, wenn man nichts zum Thema zu sagen hat oder das Thema einen langweilt, weil es schon vorkam. Notfalls auch nochmal die Boardregeln verinnerlichen.
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Firma gründen?!
Und? Schon anfgefangen?
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Bin neugierig: Wie sehen eure Dekstops aus?
Klick :floet:
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A/B Wandler gesucht
Per mail, PM, wie auch immer. **Basar closed**
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Vorbereitungskurs zur Abschlussprüfung in München
Negative Bewertungen aus eigener Erfahrung sehe ich hier nicht, abgesehen von den Erfahrungen von milka mit Mitkursteilnehmern, die aber ja gepaart mit einer eher positiven Aussage zum Kurs an sich ist. ;-)
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Kündigung
Er hat Dir Dein Ausbildungsverhäktnis gekündigt? Mit welcher Begründung? Gab es vorher Abmahnungen?
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EILT Suche Schrift One Stroke Script LET
~~closed~~
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Wieso tut liebe so weh!?
Beides falsch.
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Umschulung / weiterbildung
Bei der Voraussetzung: Umschulung mit Fremdfinanzierung durch öffentliche Stellen ---> Chance = Null, da gesetzlich nicht möglich.
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Wer kämpft für die armen Tariflosen?
Ah, danke. Die Werte entsprechen in der Regel einem Branchendurchschnitt, erfragt bei den Mitgliedern der Kammer. Heisst also, ob das wenig oder viel oder angemessen ist, der Richtwert setzt sich aus den Zahlen der Betriebe zusammen, die zur Kammer Hamburg gehören und in den IT-Berufen ausbilden. Es war Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Siehe hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,251918,00.html und wurde hier: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=47634 diskutiert.
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firmenwagen
Informationen? Z. B. hier oder der Gesetzestext: § 6 EStG
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Wer kämpft für die armen Tariflosen?
Das steht wo genau? Das war kein IHK Mann. Bitte auf Halbheiten verzichten.
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G 18 Hamburg
Gut, dass Du das nicht glaubst, denn sonst müsste der Begriff "Ausbildung" wohl definierter dargestellt werden. ;-) Sehr anständig und nicht vorverurteilend bis hierher. (Womit ich nicht ausschliesslich diesen Ausschnitt eines Postings als Versuch ansehe, sich doch mal sachlich-objektiv auszutauschen. )
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Bayern-Stammtisch Nummer 6 - Ob IJK es diesmal schafft?
Och, ich dachte, wenn da etwas von Fahrdienst steht ... püh, merk ich mir. Was ist denn Neuper und warum muss man da lachen? :floet: Ok, ok, ich hör schon auf. Habt viel Spass und trinkt einen für mich mit, ich hatte anstrengende Arbeitstage/-abende/-nächte.
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Bayern-Stammtisch Nummer 6 - Ob IJK es diesmal schafft?
Aah ja. *meld* Einmal abholen bitte. :floet: