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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Moin, Öhm, beim ersten Mal dachte ich an einen Vertipper. Ich kenne Imker und Inka, aber was ist ein Inker? :confused: *weiter Fenster abkleb*
  2. Tja, lediglich zu dem Text lässt sich aber nicht viel sagen. Die beiden bisher gemachten "Bewertungen" halte ich für gewagt. Wenn Du als Packer in einem Supermarkt angestellt warst für einen Zeitraum von 6 Monaten, ist das ein überdurchschnittlich gutes Zeugnis. Warst Du als Projektleiter in einem expandierenden Unternehmen auch mit unternehmerischen Entscheidungen und dem Führen von Mitarbeitern über 5 Jahre betraut, ist das Zeugnis sehr dürftig, milde ausgedrückt. Ohne weitere Angaben ist jede Beurteilung ein Schuss ins Blaue. ;-) bimei
  3. Eine Probezeit hat aber ganz andere rechtliche Grundlagen und Auswirkungen. ;-) bimei
  4. Das war auch mein erster Antwortgedanke, als ich das Posting las. Und ab gehts zu den Anwendungen. bimei
  5. bimei

    Microsoft Lizenzen

    Hier geht es nicht um Alternativen und zu den letzten beiden Antworten gab keine Frage. Also zurück zum eigentlichen Thema, und verschoben --> Windows-Forum bimei
  6. Nein, für die IT-Berufe vom U-Form-Verlag. Kommt auf die Form an, wenn ich erworbene Prüfungsunterlagen verkaufe oder verschenke ist das ok. Done. bimei
  7. http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/32154-links-pruefungsunterlagen.html bimei
  8. Bitte nicht pauschalisieren. Es gibt z.B. Zeitarbeitsfirem, die nach Tarif bezahlen. bimei
  9. Wieso, würde Dein bestehender Vertrag geändert werden und in einen unbefristeten Vertrag übergehen, wenn Du Dich jetzt dafür entscheidest? Und wenn ja, was würde Dich hindern bei Nichtgefallen nächstes Jahr doch nach einer anderen Stelle zu suchen und zu kündigen? Was genau meinst Du Dir zu vergeben, wenn Du das nicht versuchst? Eine Chance, Dich anderweitig zu bewerben? Nochmal: Dazu müsstest Du erstmal ein Vorstellungsgespräch bekommen. Das sind, sorry, ungelegte Eier. bimei
  10. Nein, es spricht nichts dagegen, zumal bis dahin ja nicht noch Monate liegen. Du hast gekündigt und bist nicht gekündig worden. Die Schlussformel im Zeugnis sollte dazu aber "stimmig" sein. bimei
  11. Wieso bewirbst Du Dich nicht und entscheidest dann zwischen "bleiben" und "gehen", wenn sich überhaupt eine Aternative bietet? bimei
  12. Ist schon richtig, was einige hier geschrieben haben. Das heisst, Du hättest Deine Kündigung spätestens am 19.September abgeben müssen, damit die Kündigung zum 31.10. wirksam wird. Da der Termin überschritten ist, kannst Du erst zum 30.11. kündigen. bimei
  13. bimei

    Höchst Gehalt

    Und nun von mir mal NO-:uli Und ich sag Dir auch warum. Du fragst hier nach Geld durch möglichst wenig Engagement gepaart mit vermeintlichem Vergnügen in der IT. Nichtmal gleichzeitig, geschweige denn vorher, stellst Du in einem anderen von Dir eröffneten Thread, deutlich nachweisbar, später folgende Frage: Das ist *urghs* :beagolisc Dazu kommt noch, Du beantwortest Fragen nicht, gehst nicht auf Hinweise ein usw. Mal ernsthaft, wer und wie soll Dich langsam noch ernst nehmen? Die User hier sind wirklich hilfsbereit und geduldig. Kommen noch viele Antworten, muss ich mich bald bei jeder weiteren fragen, ob es -hier mir unbekannte Geduldigkeitspunkte gibt, -hier irgendwann einmal möglw. nachträglich ohne Verjährungsfrist von Deinem späteren Gehalt zu Gunsten der Antwortenden ein kostenpflichtiges Leistungsentgelt eingezogen wird -der ein oder andere unter unermässlicher Langeweile und Schwätzlaune leidet -oder Du doch ein lustiger Troll bist. Mach bitte mal Deine Hausaufgaben! bimei
  14. Klickerklacker oder Infos z.B. beim bibb ... Die Frage kommt aber echt früh. :hells: bimei
  15. bimei

    Höchst Gehalt

    Leseempfehlung. bimei
  16. Es fehlt ein (Ab-)Satz zum Sozialverhalten gegenüber Kollegen/Vorgesetzten. Der Absatz zu Deinem persönlichen Verhalten hört sich leicht nach "Sabbeltasche" an. Git es bei euch kein Telefon und ist das Unternehmen in einem Hochsicherheitstrackt untergebracht, so dass man nicht mehr dort hingelangen kann, sobald man einmal raus ist? Du hast einen Anspruch auf Nachbesserung, nutze ihn. bimei
  17. bimei

    Höchst Gehalt

    Du bist in der 9. Klasse; bis zur 13. Klasse (Verweis), plus Ausbildung, plus die von Dir angegebenen 6-8 Jahre Berufserfahrung. Wir sprechen hier also von einem möglichen Gehalt in 12-15 Jahren. Wer soll Dir so eine Frage beantworten können? :beagolisc bimei
  18. Cyber, mal eine Bitte: Kritik, auch überzogenen zur Deutlichmachung, an einer Bewerbung selbst ist ok. Aber bitte nicht an Beleidung grenzende Kommentare wie die zitierten. Zumal das nichts mit Hilfestellung für die Bewerbung selbst zu tun hat. Mir ist bewusst, dass Du helfen willst und das auch häufig und engagiert machst, aber für jemand, der relativ neu auf dem Board ist, können solche Eingangskommentare schon etwas ohrfeigenhaftes haben. Danke für das Verständnis zu der Bitte und auch für Dein Engagement. bimei
  19. Hach ja, ist es mal wieder soweit ... Zum Nachlesen gibt es u.a. noch: Damals, gestern und bis heute. Für "wen" fragst Du eigentlich? Auszubildende oder Ausgelernte? bimei
  20. Frage, bevor ich das freischalte: Auf dem ersten Dokument ist Name und Firemname, das ist Dir bewusst und ok? bimei
  21. Grundsätzlich sind Schulgesetze Ländersache, darum ergänzend zum Sonnen-Psycho: Das kann sich je nach Bundesland und Schule unterscheiden. Lesestoff rund um die Prüfung. bimei
  22. Woher kennst Du denn Guennys Ausbildungsvertrag? Beleg doch bitte solche Aussagen mit einer nachvollziehbaren Quelle. @Guenny Normalerweise hätte Dir der Urlaub ausbezahlt werden müssen: § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) ... (2) ... (3) ... (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.Quelle Ende des Ausbildungsverhältnisses bedeutet Ende des Arbeitsvertrages. bimei

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