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Bücher für die Prüfungsvorbereitung
bimei antwortete auf Hemon23's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Darum und zur Basarverhinderung closed. Danke Chief. -
Ein aussagekräftigerer Threadtitel als "Hallo, ich weiss zwar" trägt sicher auch dazu bei. Hab den mal geändert, bitte nächstes Mal daran denken. ;-)
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Wenn Du es nicht belegen kannst, solltest Du hier nicht solche flapsigen Äusserungen machen, bitte.
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OT? Nein, schon wichtig. Du nimmst "verkaufen" zu wörtlich. Damit ist gemeint, Du sollst darstellen, warum Du es so und nicht anders gemacht hast, z. B. die Vorteile gegenüber einer anderen Lösung darstellen. Du stellst auch Deine Leistung durch den Lösungsgang dar, den Du gewählt hast. Würde es nur einen geben, könnte das ja jeder (überspitzt), das wäre keine grossartige Leistung.
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anschluss - unterhalts - geld gestrichen !
bimei antwortete auf rare_hog's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du die Anwartschaft erfüllst. Angerechnet wird allerdings teilweise das UHG auf die Bezugsdauer. Hast Du keinen Anspruch mehr auf ALG, hast Du eventuell Anspruch auf ALHilfe. Um das, ohne Dir nochmal die Gesetzestexte aufzuschreiben, genau sagen zu können, sind Infos über Deinen Stand vor der Umschulung (Beschäftigungszeiten, wenn arbeitslos, wie lange usw.) notwendig. -
Umfrage: Wie ist die technische Ausstattung Eures Azubiplatzes?
bimei antwortete auf Bon Jovi's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Scheint so, als sollte das woanders hin, ich papp das da mal an. -
Eine allgemeingültige IHK-Richtlinie gibt es dazu nicht. Es kann zwar sein, dass einige IHKn so eine Richtlinie festlegen, aber das ist dann eben eine Richtlinie. Die Zulassung zur Prüfung bei Umschulungen begründet sich nach § 40 BBiG (Externen-Prüfungen). Die IHK Berlin bspw. sagt zusätzlich: Die Zulassung kann aber nur dann erfolgen, wenn die Teilnehmer/-innen den Umschulungslehrgang ohne wesentliche Fehlzeiten durchlaufen haben. Deshalb muß mit der Prüfungsanmeldung eine Übersicht der individuellen Fehlzeiten eingereicht werden. Diese Fehlzeitenübersicht muss bei geförderten Massnahmen auch dem AA jeden Monat vorgelegt werden. Auch das AA wird also hellhörig, wenn erhebliche Fehlzeiten da sind. Ausserdem muss der Bildungsträger bei Antrag auf Zulassung zur Prüfung aber auch Notendurchschnitte bescheinigen. Ohne Wertung würde ich jetzt erstmal sagen, dass mit Sicherheit wohlwollend geprüft wird. Um das ganz genau zu erfahren, hilft also nur das Vorstellligwerden beim zuständigen Sachbearbeiter für Umschulungen der örtlichen IHK.
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verschoben ---> Security
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Okay, erstmal das Gesetz: § 14 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsaus-bildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Natürlich endet der Ausbildungsvertrag mit der Abschlussprüfung oder dem Vertragsende. Das schliesst aber eine Weiterbeschäftigung nicht aus. Ganz deutlich: Wenn keiner gesagt hat "komm morgen nicht wieder" und man beschäftigt wurde, ist das rechtlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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Sorry, Dein Eingangsposting wollte ich eigentlich auch noch beantworten, aber ich bin gerade auf mehreren Baustellen am arbeiten. Zu Deiner Eingangsfrage: Ich fürchte, eine Meldepflicht würde die Arbeitsmarktsituation nicht verbessern. Könnte nämlich auch sein, dass sich AGs dann Arbeitnehmer von Verleihern holen, Überstunden anordnen etc. Denn: Wie soll eine Meldepflicht kontrolliert werden, von wem? Und was, wenn der AG der Pflicht nicht nachgekommen ist? Ich habe schon einige viele AG-Anfragen beim AA gesehen. Bsp.: Sachbearbeiter Einkauf, Std. x, Gehalt nach Vereinbarung, befristet. Tja, was macht das AA dann, bzw. was kann es machen? In die Datenbank der Arbeitssuchenden "Sachbearbeiter" und "Einkauf" eingeben. Eventuell gabs noch eine Alterbeschränkung o. ä. Da werden natürlich massig Jobsuchende ausgespuckt und denen auch der Job vom AA als Vermittlungsangebot zugeschickt. 90% derer, die das bekommen regen sich dann darüber auf, der AG, der angefordert hat schimpft auch. Was ist das Ende vom Lied? Was ich also damit meine, es wird gar nicht qualifiziert nach Arbeitssuchenden gefragt. AAs geben inzwischen sogar für die Arbeitssuchenden Stellengesuche in Tageszeitungen auf. (... nur gibt es nicht genügend Mittel, um das für alle Arbeitssuchenden zu machen.) Was ich noch damit meine: Man darf bei solchen Aussagen wie der von "Der Kleine" nicht nur eine Seite betrachten, sollte sich auch mal ansehen, wie sich die Situation für (in diesem Fall das AA) darstellt.
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bimei antwortete auf Eye-Q's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Rechtfertigung ist der erste Schritt zum Schuldeingeständnis... Hach, bin ich heute wieder gemein. -
Aaaalso: Die Fehlzeiten müssen dem AA gemeldet werden. Die 40 Tage können mittelabhängig, je nach Förderung, sein, aber auch eine individuelle Grösse der Stelle, die zu beurteilen hat, ob eine Anmeldung zur Prüfung "Sinn" macht. Tipp: offen das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des AA suchen und die Sachlage erklären. Frage: 40 Tage von "was"? Und wer sagt das?
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Ja genau. Sachen, die vielleicht offen geblieben sind, Fragen, wie Du dies oder jenes beachtet hast. Gerade das gehört zur Kunst: Probleme aufzeigen, die bewältigt wurden, Dinge erzählen, die nicht in der Doku stehen ... und trotzdem für einen Unwissenden zu schildern, worum es in dem Projekt geht. Du musst es quasi verkaufen, als ob es ein Kunde ist. Schaffst Du schon, ist gar nicht so schwer. ;-) Entwicklung und Folgeprojekte würde ich allerdings nicht zu sehr aufbauschen, es geht um Dein Projekt, nicht um spätere.
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bimei antwortete auf Eye-Q's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Ja. Nein. Irritationen sind persoanenabhängig, wenn Du auch nur auf Deine eigenen Postings guckst.... -
Wenn Du Dein Projekt selbst erstellt hast, solltest Du keine Probleme bekommen. Einen Bezug zum Projekt gibt es immer. Mach Dich nicht verrückt, Prüfer sind entgegen der Meinung Ungeprüfter Menschen und auch sie wissen, dass man nicht alles wissen kann.
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Frage ist, was Du unter "anderem Fachgebiet" verstehst. Bei mir wurden schon auch Fragen ausserhalb des Projektes gestellt. Was ich auch ganz legitim finde, wenn geprüft werden soll, ob ich mich mit der Materie und dem Umfeld dazu auseinandergesetzt habe.
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moved --> Ausbildung
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Ist es klassisches Outsourcing oder eine Betriebsaufspaltung, die unter § 613 a BGB fällt? Wo bist Du jetzt angestellt? Ist das eine komplette Kostenstelle, die sich ausgliedert/ausgegliedert wird? Usw. Die Gründungsfrage ist wichtig, das sind verschiedene gesetzliche Grundlagen. Hinten runterfallen wirst Du bei keiner, nur eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht immer....
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Gucken kannst Du auf jeden Fall mal bei Braunstein, der hat Infos und weiterführende Links, vielleicht ist etwas brauchbares dabei.
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Nicht nur das, Du scherst ausserdem über einen Kamm und verallgemeinerst. Nimm Dich beim nächsten Mal etwas zurück, noch ein solches Posting werde ich sonst editieren.
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Ja, bzw. 4 Jahre, wenn Du in der zweiten Jahreshälfte gekauft hast. Zu Deinen Fahrtkosten. Wäre natürlich Betrug, es sei denn, Du nutzt den Ausweis für öffentliche Verkehrsmittel dafür, um zu Kunden zu kommen und nicht für den Arbeitsweg....
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Seid so nett und schreibt scheema eine PM oder mail, damit das hier nicht zum Basar wird.
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Euer Problem versteh ich nicht so ganz. Wenn ihr kein pdf habt/machen könnt, ziemlich weit oben hab ich einen Link zu einer Excel-Vorlage gepostet, warum nicht die statt Word nehmen, solange sich ein Word-Formular noch nicht anbot?
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Abschlussprüfung Winter 2001/2002...Help
bimei antwortete auf bad woman's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Da nicht jeder das vorliegen hat, poste doch bitte die konkrete Fragestellung, ist dann einfacher.