Alle Beiträge von bimei
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Präsentation und Fachgespräch Montag und Dienstag in Bonn (Hennef)
Erledigt.
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Nach Ausbildung, welche Schule zum Studieren???
Passt schon besser in Ausbildung/Umschulung, ich schieb das mal dahin. Such dort auch mal nach Mediengestaltung usw., dazu gab es schon einige Threads.
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Wann habe ich Prüfungen (Fisi, Baden, 2002)?
Na, wie willst Du das durchhalten? Keine Panik, das haben schon viele geschafft. Ungefähr kannst Du Dich nach den Terminen der anderen Bundesländer richten, BaWü lag terminlich immer zwei Wochen plus/minus (Termine restliche Bundesländer auf der Prüfungspage von Uli). Ansonsten mal bei der zuständigen IHK nachfragen oder auf deren Webseite gucken.
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Geld vom Praktikumsbetrieb
Es gibt Betriebe, die etwas zahlen, aber Du musst das beim Arbeitsamt angeben, weil eine Anrechnung erfolgen kann. Wichtig bei der Überlegung etwas zu fordern ist, dass die Hauptsache der Praktikumsplatz und die Chance zu lernen und Arbeit zu bekommen ist.
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ausbildungsende ...wann?
Weil es eine betriebliche Umschulung ist, das ist durchaus normal, dass die mal zu geänderten Zeiten anfangen.
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Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung 02/03
Hab die Dauer jetzt mal hochgesetzt, nun kannste.
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ausbildungsende ...wann?
Es geht in diesem Fall nicht darum, ob sich das Ausbildungsverhältnis nach nichtbestandener Prüfung verlängert, ich glaube Du hast das missverstanden.
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Projekt am Ende der Ausbildung
Bist hier ganz richtig, hierher hab ich "Dich" verschoben.
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Freistellung???
Grundsatz ist erstmal: §7 BBiG Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Und Freistellen heisst hier rechtlich, dem Auszubildenden die für die Teilnahme an den Prüfungen notwendige Freizeit gewähren, ihn also nicht beschäftigen. Die Freistellung umfasst auch Wegzeiten und Pausen. Wenn Dein Arbeitgeber also darauf besteht, dass Du vorher arbeitest, musst Du auch.
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Ons
Aus den Boardregeln: 7. Werbung für Webseiten, Foren, politische Parteien, Interessenverbände und Kampagnen sowie Religionsgemeinschaften, Sekten oder weltanschauliche Bewegungen ist unerwünscht, ... Link editiert, Thread closed
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Video-CDs mit Nero brennen
Verschoben --> Anwendungssoftware
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Lizenzverwaltung mit software als projekt
Dürfte der http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=38478&werbeid=14 sein, mach ich hier mal wegen der Übersichtlichkeit zu.
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Projektarbeit ---> Gespräch
Das heisst es höchstens theoretisch, denn dort steht ja präsentieren und Fachgespräch. In der Praxis heisst das 15 Min Präsentation, 15 Minuten Fachgespräch.
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DVD-Player Standalone Probleme
Eventuell ist der Ländercode des Players nicht auf Deutschland eingestellt. moved ---> Hardware
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Geld trotz Selbstkündigung?!?
Genauer Gesetzestext dazu: SGB 3 § 144 Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit (1) Hat der Arbeitslose 1. das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlaß für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und hat er dadurch vorsätzlich oder grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe), 2. ..... 3. ..... 4. ..... ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben, so tritt eine Sperrzeit von zwölf Wochen ein. (2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. (3) Würde eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten, so umfaßt die Sperrzeit sechs Wochen. Die Sperrzeit umfaßt drei Wochen 1. im Falle einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe oder wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Maßnahme innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, 2. ....
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Jogomano.de
Da die Frage sich auf Fi.de bezog dürfte auch klar sein, auf was sich der Hinweis bezog. Ansonsten wäre es übrigens auch das falsche Forum für die Frage und der Thread längst verschoben. Bleib mal ein bisschen auf dem Teppich, wenn Du antwortest.
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[A-Amt] Vertragskopie statt Arbeitsbescheinigung zulässig?
Ausser der Lohnsteuer gehen alle Beiträge zur Krankenkasse.
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Freistellung???
Nein, müssen sie nicht, wenn ihr alle volljährig seid. Siehe unter anderem auch hier und in diversen anderen Threads.
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Sonderurlaub wegen Umzug
Ja, wird es wohl sein, war in einem vorherigen Betrieb bei mir auch so. Von der Rechtauffassung wird unterschieden zwischen Sonderurlaub und Freistellung (Dienstbefreiung). Sonderurlaub beinhaltet immer eine Weiterzahlung des Lohns/Gehalts, auf eine Freistellung besteht zwar (hier lt. Tarifvertrag) Anspruch, eine Weiterzahlung Lohn/Gehalt ist dann aber erstmal noch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, solange nichts anderes vereinbart ist.
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Sonderurlaub wegen Umzug
Ich habe nicht behauptet, dass Du das behauptet hast, nur eine eventuell für allgemeingültig gehaltene Aussage hinterfragt. Welcher Tarif o- ä. in Deinem Betrieb gilt, ging aus Deinem Posting nicht hervor.
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rechner als werbungskosten absetzen?
Um mal etwas Licht in das Dunkel zu bringen: Zur Einkommensteuererklärung z. B. gibt es die Anlage N, dort auf Seite zwei fangen die Werbungskosten an, darunter fallen z. B. Fahrtkosten, aber eben auch der Punkt "Aufwendungen für Arbeitsmittel".
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Prüfungsergebnisse IHK-Köln
Nana, keine Sorge... zur Aufklärung und Beruhigung schau doch mal hier vorletztes Posting.
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Antrag für die betriebliche Projektarbeit
Beim bibb gibt es auch Blankoanträge, als Excel-Datei.
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W2K stürzt ständig ab
Weiss nicht, ob es Dir weiterhilft, aber hier werden z. B. enige STOP 0x00000050 Errors aufgelistet mit Links zu geneueren Erklärungen.
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Sonderurlaub wegen Umzug
Wie kommst Du darauf (Quelle)? Sonderurlaube gibt es nur, wenn tarifvertraglich, betrieblich o. ä. vereinbart, gesetzlich gibt es keinen.