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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Hardware
    Wobei stürzt er denn ab, hast Du das mal beobachtet?
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Jepp, das geht auch bestens für Platikteile. Was ich vorgeschlagen hab ist für die stärker nikotinisierten Flächen.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Vorsichtig, fast schon diplomatisch ausgedrückt. nur die Pünktchen und das "Hmmm" machen das wieder zunichte. Musst Du noch üben. Möglich, harren wir der Antwort, die eventuell kommen wird.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Hm, ist das nun ein Lob, Kritik, Bewunderung oder Neid? :D Ich glaube ja eher, er dachte daran. *auf Auflösung wart*
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Kannst auch Fettlöser für Küchen nehmen, gibts als Sprühzeugs beim Aldi usw..
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Wenn Du damit meinst, jeweil extra Foren einzurichten, nein, ist schliesslich kein politisches Forum. Wenn Du damit meinst, ein Thema, ein Thread, tja, sagen eigentlich schon die Boardregeln.
  7. bimei hat auf PCrella's Thema geantwortet in Plauderecke
    Hm, vielleicht, dass weder Threadtitel noch Posting andeuten, worum es geht...
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass Du den gesetzlichen Urlaubsanspruch erhälst? Dann kann das u. U. richtig sein, weil die Samstage als Werktage mitzählen. Genau kann man das nur beantworten, wenn Du den kompletten Text zum Urlaub aus Deinem Vertrag posten würdest.
  9. bimei hat auf Freedom's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das ist gesetzlich geregelt, siehe oben Gesetzestext. Der ist für alle gültig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen und Randbedingungen erfüllt sind.
  10. bimei hat auf Freedom's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    § 53 SGB II (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit 1. dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und 2. sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). Um das für Dich konkret zu prüfen, solltest Du dann zum Arbeitsamt gehen.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Und wie bist Du versichert?
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Bekommst Du denn Unterhaltsgeld oder irgendetwas anders? Wie bist Du versichert?
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nu ist es ja auch gut, wurde ja schon erwähnt.
  14. Heisst, Du gönnst es uns nicht bis SGB XI? [x] vermerkt. OT-Posting [x] vermerkt
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Für so blöd, dass sie es alle anklicken, lesen, sich darüber lustig machen und dabei immer schön überall dafür werben.
  16. Du erfüllst die Anwartschaftzeit (12 Monate), § 123 SGB III und die Rahmenfrist (3 Jahre) § 124 SGB III. Die Anspruchsdauer richtet sich allerdings nach der um vier Jahre verlängerten Rahmenfrist, § 127 SGB III, dabei gibt es dann Ausschlusszeiten aus dem etsten Titel des SGB ... Willst Du das wirklich alles wissen? Ist jedenfalls soweit richtig, was die da machen.
  17. Für die Berechnung kann durchaus ein längerer Zeitraum angesetzt werden, wenn die Gehälter/Löhne in der Zeit sehr differiert haben. Ich guck mir das aber nachher nochmal an, wie die darauf kommen könnten. Im Gesetz heisst es: §312 SGB III (1) Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesanstalt hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere 1. die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, 2. Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und 3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat, anzugeben. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen. Bei Beendigung kannst Du definieren als "mit den Arbeitspapieren". Das sollte eigentlich auch üblich sein, wenn nicht sogar schon vorher.
  18. Ah so, fehlt zur Berechnungsgrundlage wohl ein genügend zusammenhängender Zeitraum ... Nimm einfach Abrechnungen oder Arbeitsvertrag mit, die fordern das dann notfalls von dem Arbeitgeber an.
  19. Was willst Du mit einer Arbeitsbescheinigung von vor drei Jahren? Die Arbeitsbescheinigungen müssen nur den Zeitraum der letzten 52 Wochen versicherungspflichtiger Beschäftigung enthalten.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Siehe Uli's Prüfungspage und FAQ Prüfungsforen und dann noch Bewertunsmatrix Projektarbeit
  21. *lach* Nein, ist schon ganz gut, mal zu sehen, dass so etwas nicht einfach zu entscheiden ist und Prüfer auch einen Sch....job haben können. Beide Entscheidungen werden immer von einer Gruppe als unpopulär, ungerecht, unfair, zu hart, zu weich, unkorrekt usw. angesehen.
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Und was wenn darauf keiner antwortet? Dann wählen wohl alle etwas anders. Nein, so eine Umfrage werden wir nicht starten, wir sind ja auch kein politischen Forum und Umfragen der Art dürfte es genügend im Internet geben..
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    1. Hat niemand danach gefragt. 2. Beleidige bitte nicht nochmal andere Forumsteilnehmer.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Nein, Begründungen siehe u. a. hier
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    *räusper* ---> *auf Threadthema deut*

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