Aus seiner Sicht möglw. schon, denn er würde für die Richtigkeit unterschreiben und das wiederum wäre nicht richtig, wenn er sich nicht sicher ist, dass die Richtigkeit auch gegeben ist.
Nach BBiG ist das Führen der Ausbildungsnachweise eine Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Im schlechtesten Fall erfüllst Du die Voraussetzung nicht und die Zulassung wird aberkannt.
Aber:
Das Berichtsheft/die Ausbildungsnachweise müssen weder nach Gesetz (BBiG) noch Berufsausbildungsverordnung abgezeichnet sein, lediglich eine "regelmässige Durchsicht" ist bindend für alle vorgeschrieben.
Ist ein Unterzeichnen vorgeschrieben, kann das natürlich durch Deine IHK verlangt werden, da die einzelnen IHKn Prüfungsordnungen haben.
bimei