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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. :beagolisc http://forum.fachinformatiker.de/978518-post7.html bimei
  2. Das sagt mir, es ist Freitag. ~~close~~
  3. Ja. In der Berufsverordnung (http://bundesrecht.juris.de/itktausbv/__9.html) Zitate daraus: (2) [...] Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden. (6) Innerhalb des Prüfungsteiles B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. bimei
  4. *seufz* Vielleicht hilft Dir das: http://www.borisow.de/ Oder eben solche "Hinweistools" (keine Freeware). Ansonsten kenne ich nur statt Minimieren in den Systray (dafür gibt es einen Registry-Eintrag), aber das hilft Dir ja nicht weiter, wenn Du bereits schliessen geklickt hast. bimei
  5. Wer zitiert zusammnenhanglos? Ist das nicht Grundvoraussetzung mancher Forumsteilnehmer? Wer? Ich? Nö, mag nichts Süsses. :hells: Gemüsekuchen nehm ich aber und den hab ich sicher auch fast für mich allein. :eat: Aber ein Ouzo wäre gerade jetzt nicht schlecht. Hatte Majoon nicht welchen für mich hier gebunkert? Und ich würde ja soooo gern in einem anderen Thread eine zusammenhanglose FRage stellen. Aber als Mod unmöglich ...
  6. Was soll das Angepampe? Ich möchte gerne verstehen, warum Du dafür eine Lösung suchst. Blöde Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten. Was zu beweisen war! Sorry, dass ich helfen wollte. bimei
  7. Tja, der Zeitpunkt von Vertragsverhandlungen ergibt sich nunmal gelegnetlich dadurch, dass Verträge auslaufen. bimei
  8. Rettet dem Dativ. :beagolisc Wenn der Ausbilder mehrmals dazu angehalten hat, die Ausbildungsnachweise zu führen, aber die Auszubildenden das dann nichtmal machen, was soll dann die Massnahme des Ausbilders sein? Was das Ausbildungsnachweisführen mit "voll ausgelernt" zu tun hat, ist mir rätselhaft. bimei
  9. Mal eine blöde Frage: Warum klickst Du nicht auf minimieren, wenn Du minimieren willst? Wozu gibt es sonst "minimieren" und "schliessen", wenn beides das gleiche Ergebnis hat? :confused: bimei
  10. Aber das kannst Du doch auch, ohne Dich dahin umzudrehen. Beschreib mal einen Filmausschnitt, ein Geschehen im Alltag, einen Unfallhergang usw.. Zumindest die letzten beiden Dinge kannst Du (solltest Du) dafür auch nicht wiederholt ablaufen lassen, um zum Beschreiben hinsehen zu können. Man kann (theoretisch --> ist abhängig von einem selbst) alles beschreiben ohne es zu sehen. bimei
  11. Aus seiner Sicht möglw. schon, denn er würde für die Richtigkeit unterschreiben und das wiederum wäre nicht richtig, wenn er sich nicht sicher ist, dass die Richtigkeit auch gegeben ist. Nach BBiG ist das Führen der Ausbildungsnachweise eine Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Im schlechtesten Fall erfüllst Du die Voraussetzung nicht und die Zulassung wird aberkannt. Aber: Das Berichtsheft/die Ausbildungsnachweise müssen weder nach Gesetz (BBiG) noch Berufsausbildungsverordnung abgezeichnet sein, lediglich eine "regelmässige Durchsicht" ist bindend für alle vorgeschrieben. Ist ein Unterzeichnen vorgeschrieben, kann das natürlich durch Deine IHK verlangt werden, da die einzelnen IHKn Prüfungsordnungen haben. bimei
  12. Wieso musst Du Dich zu deren Erklärung zur Leinwand umdrehen? :confused: bimei
  13. Nein, kann nicht sein, Du interpretierst die Antwort falsch. Dass "nur der nicht bestandene Teil" abgefragt wird heisst lediglich, die Fragen kommen aus dem Bereich der Kern- oder Fachqualifikation, je nachdem eben, welcher Teil nicht bestanden wurde. Gefragt werden kann theoretisch alles. bimei
  14. Nicht unbedingt. Bei uns werden Bewerbungen in einer Datenbank erfasst. Und zu Deiner eigentlichen Frage: Ob ein Monat oder zwei Wochen, macht meiner Meinung nach keinen Unterschied. Wenn eine neue Stelle ausgeschrieben wird, würde ich mich auch erneut bewerben. bimei
  15. Die Wörter Umschulung und deren Abwandlungen gibt es zwar im Sprachgebrauch, gesetzlich gibt es sie aber nicht. Es heisst "berufliche Weiterbildung" (siehe bspw. SGB III, § 77 ff.) bimei
  16. Da sind noch einige Rechtschreibfehler und Gross- und Kleinschreibung solltest Du nochmal durchsehen. bimei
  17. Klickerklacker und weiterführende Links, siehe dort Posting 2 bimei
  18. Echt? Fein, das mindert dann ja die OTs im OT hier nochmal deutlich. *renn*
  19. 1. Frage: Anscheinend nicht, kannst Du Dir am besten selbst beantworten. 2. bis 4. Frage: Nein, wird es nicht geben. Letzter Satz: Zwischen Diskussion und Umfrage besteht aber eigentlich auch ein Unterschied. bimei
  20. Der Windows-Explorer ist zum kopieren/verschieben von Daten aus vielerlei Gründen ungeeignet, z.B. bei einem Abbruch des Kopiervorgangs durch eine beschädigte/unlesbare Dateien; dann kann man wieder von vorne anfangen. robocopy kopiert weiter, auch wenn Daten im Zugriff sind und man kann beliebig viele Abgleiche starten, wobei dann nicht jedesmal alle nochmal kopiert wird, sondern nur die noch nicht kopierten Dateien. Schneller ist robocopy ausserdem. Grosse Datenmengen niemals-nicht mit dem Explorer kopieren! :beagolisc bimei
  21. Das gibt es nicht nur in RLP, das steht im Rahmenlehrplan. Darin kommt vor: Teilbereiche und Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens Kosten- und Leistungsrechnung - Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung - Kostenbegriffe - Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger - Unterschied zwischen Voll- und Teilkostenrechnung - Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung Controlling - Kennzahlen, grafische Aufbereitung, Auswertung - Plankostenrechnung und Abweichungsanalyse Rahmenlehrpläne findest Du im Downloadbereich bimei
  22. Ja, gibt es, robocopy nehmen (bei bereits kopierten Datein kannst Du auch nachträglich mit robocopy nur die Timestamps kopieren). bimei
  23. bimei

    Arbeitsvertrag

    Zu Deinem Schutz habe ich den Link erstmal entfernt und das nicht nur wegen dem vom Chief angesprochenen Vertragsparagraphen, sondern wegen allen persönlichen Angaben. Du solltest wirklich anonymisieren und ihn dann nochmal hier einstellen. bimei

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