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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Och, das weisst Du spätestens dann, wenn Du mal Altdaten wieder herstellen musst, die nicht auf SQL umgesetzt oder noch älter sind --> dosdvsw1 Das ist aber eine dürftige Fehler-/Problembeschreibung. Was sagt denn der Verbindungstest? Datenbanken gecheckt? Datenbanken mal getrennt und einzeln wieder verbunden und jeweils einen Zugriff zwischendurch getestet? *Aperitifs vorm Essen mix*
  2. DaFlo bat darum, die Fehler aufzuzeigen bzw. zu sagen, warum die Dokumentation so schlecht bewertet sein könnte. Für alles andere von Schadenfreude bis zum "Darüberherziehen" könnt ihr jetzt mal Abstand nehmen! Alle, die sich bis hier in die Gruppe letzterer eingereiht haben, haben sich Punktabzug wegen mangelnder Sozialkompetenz eingehandelt. bimei
  3. Oh cool und spassig, hab ich neulich auch machen müssen. Haste nicht vielleicht eine ältere Datev-DC da?
  4. Beispiel? "Delikt" - Strafe Berufskraftfahrer - Strafe Nicht-Berufskraftfahrer und mit Quellenangaben bitte. bimei
  5. Letztendlich entscheidet das die zuständige Stelle (IHK/PA), 5 Antworten mit "ja" und fünf mit "nein" geben Dir keine Gewissheit. bimei
  6. Die IHKn haben mit den von Dir benötigten Schulnoten nichts zu tun, und die Unterlagen Deiner schulischen Leistungen von "damals" verwahrt auch die Schule. Normalerweise bekommt man soetwas aber auch in den Ferien und wenn es sonst eine vorläufige Bescheinigung ist oder ein Schreiben, dass xyz erst am xx.xx.xx ausgestellt werden kann. Hast Du bei Deinem ehemeligen Berufskolleg den erklärt wofür und bis wann Du das benötigst? bimei
  7. Die Präferenz sollte mit der Fähigkeit zusammenhängen, wie man die Mittel nutzen kann. Welches Medium man für eine "gelungene" Präsentation braucht, kann man nur selbst oder event. Personen im persönlichen Umfeld beurteilen (wenn man mal berühmt ist, vielleicht auch Zeitungskritiker...). Vorgeschrieben ist da nichts. [überspitzt] Wer also so richtig gut mit einem überdimensionalen Daumenkino hantieren kann, ohne innerhalb der 15 Minuten einen Krampf zu bekommen und noch dazu nicht das Hauptaugenmerk auf das Dauemenkino sondern auf Inhalt des Vortrags lenkt, bekommt bestimmt eine gute Note. [/überspitzt] bimei
  8. :beagolisc *allesweg fette Ironie-Tags spendier*
  9. Sag mal, hast Du einen Papagei verschluckt? Es reicht jetzt mit den Nachfragen! bimei
  10. Vermögensbildungsgesetz 2. bimei
  11. Klar. Aber heute bräuchte ich auch ein/zwei Gläser. :beagolisc Und? "Alles ist gut"?
  12. Dafür kannst Du robocopy nutzen und dann eben nur die geänderten dateien spiegeln. Such am besten selbst über google nach robocopy, es gibt unzählige Seiten dazu. bimei
  13. Mit der Angabe würde ich Dich als Arbeitgeber gleich wieder nach Hause schicken. Das kann von ~2.850 Eur Brutto bis ~4.950 Eur Brutto sein. Mit Deiner Angabe kann ich also als AG nichts anfangen und nicht rechnen. :floet: Angaben immer in Brutto machen, und mögl. immer p.a.! bimei
  14. Es ist ja einheitlich in unserem Deutschland geregelt, gesetzlich durch das BBiG und durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch die Berufsverordnung. Nicht in anderen Bundesländern herrschen unbedingt andere Sitten, sondern mind. eine Ebene darunter, bei den einzelnen IHKn. bimei P.S. Du kannst ja das "Wieso und warum" mal weiterreichen in Form von "Wo steht denn bei "meiner" IHK, dass die Berichtshefte/Ausbildungsnachweise unterschrieben werden müssen und wer hat das beschlossen?" :floet:
  15. Entweder hofft und wartet der Ersteller, bis ein zuständiger Mod den nicht freigeschalteten Anhang sieht oder er/sie gibt einem zuständigen Mod per PN mit Bitte um Freischaltung bescheid. bimei
  16. Sorry, charmanta, ich muss Dir in zwei Punkten teilweise widersprechen. :hells: Das Berichtsheft/die Ausbildungsnachweise müssen weder nach Gesetz (BBiG) noch Berufsausbildungsverordnung abgezeichnet sein, lediglich eine "regelmässige Durchsicht" ist bindend für alle vorgeschrieben. Ist ein Unterzeichnen vorgeschrieben, kann das natürlich durch einzelne IHKn verlangt werden. Heisst hier aber, das ist nicht allgemeingültig. Auch nicht ganz richtig. Die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer schulischen Ausbildung oder Umschulung beinhaltet nicht das Führen von Ausbildungsnachweisen. Gängig ist zwar bei den meisten IHKn ein Führen des Berichtsheftes für die Praktikumszeiten, aber auch das ist, wie beim Punkt oben, nicht allgemeingültig. Ouellen: BBiG und Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik. bimei
  17. Der "Beruf" wird nicht nur von Siemens ausgebildet und es ist eigentlich eine Zusatzqualifikation. Wie soll Dir jemand Deine 10-Jahresfrage beantworten können, wenn es zum einen die Zusatzqualifikation noch keine 10 Jahre gibt und es zum anderen sehr unwahrscheinlich ist, dass jemand von uns die Zukunft voraussehen kann, zumindest so langfristig? Zu Deiner Frage des Vedienstes nach der Ausbildung siehe Antwort von BadFish und ergänzend dazu: Es kommt auf den Betrieb, die Tätigkeiten, den Standort, die Brac´nche, die Arbeitszeiten, Tarif-oder-nicht-Tarif, sonst. Vergütungen/Leistungen usw. usf. an. bimei
  18. Zur Redundanzgründenvermeidung hier closed. bimei
  19. Hier, immerhin weiter im Norden als Chief und deutlich auch ein Nordlicht, gibt es die auch nicht zurück. Die IHK archiviert ein Exemplar, Aufbewahrungsfrist halt. Und die Prüfer behalten selbstverständlich jeweils ihr Exemplar, um sich immer wieder an dem vorzüglichen Werk zu ergötzen. Tse, komische Frage. bimei
  20. Moin Conti, http://asta-server1.fernuni-hagen.de/cms/fileadmin/docs/formalia/BMF_IV_C8-S2227_5-05_20051104.pdf Relevant für Dich müsste sein: 7) Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen einschließlich der in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG genannten Ersatz- und Ergänzungsschulen sind Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG und dürfen daher nicht bei den einzelnen Einkunftsarten abgezogen werden. Der Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife gilt als Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Dies gilt auch, wenn ein solcher Abschluss, z.B. das Abitur, nach Abschluss einer Berufsausbildung nachgeholt wird. Derartige Aufwendungen können als Sonderausgaben gemäß Â§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. bimei
  21. Was steht denn bei den Dateitypen unter den Ordneroptionen, was mit einer *xls gemacht werden soll? bimei
  22. Zu allen drei Fragen: Kommt auf den Betrieb, die innerbetrieblichen Vereinbarungen, event. Tarifverträge usw. an. Regelungen ansonsten in LStR 37, 38, 39, 40 und 40a bimei
  23. I.d.R. wird William Sadler von Michael Christian synchronisiert. Finden kann man soetwas z.B. auf http://www.stimmgerecht.de/ http://www.synchronkartei.de/ http://www.deutsche-synchronsprecher.de/ bimei
  24. Siehste. Oh, und das ist so schlimm, dass man so eine Flunsch ziehen muss? Plateausohlen gab es schon in den 70ern. Aber Du bist zu jung, um das zu wissen. Auch die gab es schon in den 70ern, nur dass sie da noch ganz normal Basketballschuhe hiessen. Und aus eigener Erfahrung: Sollte es sich um die vom Hühni beschriebenen "Basketballschuhe" handeln, die haben wir früher einfach in die Waschmaschine gesteckt (in einem Kopfkissenbezug o.ä.), wenn sie zu schmutzig waren. bimei P.S. Für alle, die werder zu jung noch zu alt sind oder was auch immer: Chuck Taylor All Star - Wikipedia

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