Alle Beiträge von bimei
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Finanzierung und Fahrkosten Bzw. Wohnungszuschuß
Hi samos, die Genehmigung ist nicht das Problem, die Kostenerstattung ist jedoch begrenzt. Fahrtkosten: Nach & 83 SGB III werden Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (bei Pendelfahrten) bis zur Höhe des Betrages übernommen, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels anfällt, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel bis zur Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes. Und hier zu beachten: Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrags übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre. Unterbringung: Nach § 84 SGB III werden für die Unterbringung je Tag ein Betrag in Höhe von 60 Deutsche Mark, je Kalendermonat jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 400 Deutsche Mark und für die Verpflegung je Tag ein Betrag in Höhe von 35 Deutsche Mark, je Kalendermonat höchstens ein Betrag in Höhe von 265 Deutsche Mark übernommen. Dazu würden die Kosten für die An- und Abreise und für eine monatliche Familienheimfahrt oder anstelle der Familienheimfahrt für eine monatliche Fahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers übernommen werden (§ 83 SGB III). So, das Ganze mal ausgerechnet ohne die monatlichen Heimfahrten würde folgendes ergeben: Höchstens 665,- DEM für Unterkunft und Verpflegung. Wenn Du das umrechnen würdest auf Km-Geld-Erstattung bei einer Fahrt mit dem PKW (DEM 0,38/km) könntest Du im Monat 1750 km fahren, würde bei 20 Umschulungstagen 87,5 km pro Tag ergeben. Heißt in Deinem Fall, Du würdest bei täglicher Heimfahrt draufzahlen. Soweit klar? Sonst frag. Gruß bimei
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Fachinformatiker in Bremen ???
Hi Da' Anch, kannst es auch bei der Wirtschafts- und Sozialakademie in Bremerhaven und Bremen versuchen und dem bfw. In Bremerhaven gibts außerdem noch in der Kehdinger Straße einen Träger, weiß nur nicht mehr genau, wie der heißt, kannst Du aber übers Arbeitsamt erfragen. Würdest Du denn auch eine betriebliche Umschulung machen? Wenn ja, dann mail mich mal an, vielleicht kann ich da weiterhelfen. Gruß bimei
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Bewerbungen historisch schreiben?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von barakuda: Wer von euch weiss, was in der DIN 5008 steht und wo kann man dies evtl. nachlesen. hier z. B. http://scholl.be.schule.de/schule/faecher/itg/din5008/ bimei
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Da geht nix vorwärts
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reinz: Meiner Meinung nach sollte sich das Kultusministerium mal genauer die BS anschauen und schwerste Strafen verhängen. Gegen was oder wen? Gegen die Schüler, die jammern, weil es wieder mal keinen Internetanschluß gibt? Oder weil sie die stören, die etwas lernen wollen? Manch einer sollte sich freuen, daß es überhaupt noch Lehrer gibt, die bereit sind, diese oftmals arroganten, überheblichen IT-Schüler zu unterrichten. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>(weil eure Stundenwoche ist eine Frechheit) Ach ja? Hast Du schon mal genau hinterfragt, wie die Stundenwoche eines BS-Lehrers aussieht? <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>versucht mal eure Arbeit in Frage zu stellen und kommt um GOTTES WILLEN VON EURER WILLKÜR WEG ...und stellt ihr mal euer dauerndes Fordern und "über einen Kamm scheren" in Frage. Man wie mich dieses ewige Gemecker nervt... bimei
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Glückwunsch an Webentwickler
Webentwickler, altes Nordlicht, Glückwunsch, freue mich Dich als Moderator hier zu sehen. Sehr gute Wahl, da bin ich mir ganz sicher. Grüße vonne Küste bimei
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Erfahrung und Frage
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: ..eine frage hab ich noch: was für formulare muss ich denn ausfüllen? und welche mein ex-arbeitgeber? und, das wichtigste: kann ich dir irgendwo aus dem netz downloaden um sie vorab schonmal auszufüllen, oder muss ich mich wirklich 3std. anstellen nur um 4 formulare in die hand gedrückt zu bekommen? Hi blue_m, Du mußt einen Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen, ist aber nicht weiter wild. Den bekommst Du aber erst bei Deiner Arbeitslosmeldung. Ob Du dafür lange anstehen mußt, liegt an der Organisation Deines zuständigen Arbeitsamtes, hier bei uns gehts ganz schnell, weil sie für die Meldung eine extra Stelle haben. Dein jetziger Arbeitgeber muß Dir nach § 312 SGB III eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, ist an sich auch nicht weiter wild, aber einige Arbeitgeber lassen sich damit Zeit und Deinen Antrag auf Alg solltest Du natürlich erst abgeben, wenn Du alles beisammen hast. Deshalb bitte doch Deinen Arbeitgeber, Dir die Bescheinigung jetzt schon auszustellen. Kannst sie auch unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/vordruck/index.html downloaden (Arb-Bes-0007), laß Dich aber nicht vom Aussehen abschrecken. Und sieh Dir an, was Dein Arbeitgeber da so reingeschrieben hat, ein Kreuzchen an der falschen Stelle kann fatal sein. Du kannst übrigens auch jetzt schon während der Arbeitszeit zum Arbeitsamt gehen und Dich arbeitslos melden, es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und auch nur selten Arbeitgeber, die sich dagegen sperren. Gruß bimei [Dieser Beitrag wurde von bimei am 25. Januar 2001 editiert.]
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Erfahrung und Frage
Na, bimei eben. *schulterzuck* bimei
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Erfahrung und Frage
Okay, blue_m, gemach, gemach.... Nach § 24 ff. SGB III und § 123 SGB III erfüllst Du die Anwartschaftzeit, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Der Anspruch entsteht aber erst mit Arbeitslosmeldung, heißt für Dich, Du mußt Dich spätestens am 01.02. arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld berechnet sich bei Dir wie folgt (§ 134 Abs. 2 SGB III): Bemessungsgrundlage sind 50% des aufgrund der Ausbildung erzielbaren Tariflohnes, mindestens aber die Ausbildungsvergütung. Vorraussetzung für die Bemessung ist eine bestandene Abschlußprüfung. Wird die Abschlußprüfung nicht bestanden, bemißt sich das Alg nach der Ausbildungsvergütung. Um es noch mal kurz auszudrücken, Du mußt Dich spätestens am 01.02. arbeitslos melden, möglichst schon vorher. Du solltest, da Du ab 15.03. einen Arbeitsplatz hast, dieses auch gleich bei der Arbeitslosmeldung angeben, dann werden sie Dich nicht weiter behelligen, weil die Verfügbarkeit zu kurz ist und Du defenitiv schon einen Job hast. Ziemlich sicher wird es ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung geben (müssen sie nach dem Gestz machen) und dann solltest Du auch sagen, daß Du eventuell vorhast ein/zwei Wochen zu verreisen, also nicht erreichbar bist. In der Regel stellt das überhaupt kein Problem dar, vor allem dann nicht, wenn Du nur kurz arbeitslos bist. bimei
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Erfahrung und Frage
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: hi bimbei... ..hab überhaupt nicht verstanden, was du gesagt hast.... aber du scheinst echt ahnung zu haben, also vielleicht kannst du auch mir helfen: ich höre, wenn ich die prüfung bestehen sollte, zum 30.1. hier auf. fange aber meine neue stelle erst am 15.3. an.... nun zu meiner frage: kann (oder muss) ich mich in der zeit dazwischen arbeitslos melden? hab ich dann auch anspruch auf arbeitslosengeld? bekomme ich das geld auch wenn ich nicht für das arbeitsamt als arbeitskraft zur verfügung stehe? (wegen urlaub und so... ) und funktioniert das ganze auch, obwohl in meinem neuen arbeitsvertrag steht "....Arbeitsbeginn zum 1.4.01 oder früher.." ???? ich blick überhaupt nicht durch, bei dieser arbeitsamt geschichte... hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.... Moin blue_m, na, mal schauen, was wir hier haben. Hilf mir erstmal auf die Sprünge, hast Du eine normale betriebliche Ausbildung gemacht, oder bist Du Umschülerin? bimei
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Erfahrung und Frage
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von MK: Meine Problem ist nun Folgendes: Ich habe zum 12.1 gekündigt. Ich wollte ursprünglich am 15.1 woanders anfangen. Da ich nun zum 1.2 eine andere Arbeitsstelle angenommen habe, bin ich über zwei Wochen arbeitslos. Das war so nicht geplant. Ich habe mich noch nicht arbeitslos gemeldet. Droht mir eine Sperre? Hi Michael, da Du nicht im Sinne des §144 Abs. 1 SGB III vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hast, droht Dir an sich keine Sperre. Zum Zeitpunkt der Kündigung muß ein wichtiger Grund vorgelegen haben, hat er in Deinem Fall, da Du ursprünglich am 15.1. eine neue Arbeitsstelle antreten wolltest (dazu gibt es auch mehrere Gerichtsurteile z. B. BSG, vom 20.04.77 - 7 RAr 112/75 und vom 12.11.81 - 7RAr 21/81). Außerdem gilt immer: Das Arbeitsamt ist beweispflichtig für das Fehlen eines wichtigen Grundes (BSG, Urteil vom 28.11.92 - 7 RAr 38/92). Gruß bimei
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Umschüler === Arbeitsplatz
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von lisa: kurze Anmerkung zu Deinem Beitrag: Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Betrieb eine Ausbildungsvergütung zahlt. Wenn der Betrieb keine Vergütung zahlen kann oder will, wird auch diese Umschulungsform voll über's Arbeitsamt gefördert. Hi lisa, yepp, hab auch nichts anderes behauptet, ich sprach im von Dir zitierten Teil von der Ausbildung, nicht von der Ausbildungsvergütung. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Am Alter liegt es m. E. nicht, als Betrieb ist mir doch ein 30jähriger Umschüler lieber, der weiß worauf es ankommt, als ein Jungspunt, der nur Flausen im Kopf hat und denkt er könne als Informatiker ein wenig mit Computern rumspielen. Auch klar, aber vielen Betrieben muß man das leider erst verdeutlichen, im ersten Moment sehen einige das nach meiner Erfahrung anders. Schade eigentlich. Gruß bimei
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Umschüler === Arbeitsplatz
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beagol: Will mich denn hier keiner verstehen oder drücke ich mich wirklich so dumm aus? Hm, Beagol, diese Art der Umschulung kommt eher selten vor, darum verstehen eventuell einige nicht, was Du meinst. Wenn auch den Betrieben oft unbekannt ist, daß sie als Auszubildenden auch einen Umschüler einstellen können, ist das nicht weiter verwunderlich. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Die Umschulung die ich anspreche und selber absolviere unterscheidet sich in Sachen Bezahlung und Länge in nichts von den schulischen Umschulungen. Der Unterschied ist nur, daß ich ganz normal in einem Betrieb lerne und 1,5 mal pro Woche zur Schule gehe. Mal sehen, ob ich es etwas deutlicher machen kann. Die Umschulung , die Beagol macht, ist im Prinzip eine Btriebliche Ausbildung, mit dem Unterschied, daß sie im zweiten Lehrjahr beginnt. Bei einer solchen Einzelumschulung wird man im Betreib ganz normal als Auszubildender geführt und besucht auch mit den anderen Auzubis die normale Berufsschule. Unterschied ist auch, daß der Umschüler nicht durch UHG gefördert wird. Der Betrieb zahlt die Ausbildung, nicht die Bundesanstalt für Arbeit und es wird auch nicht durch ESF-Mittel o. ä. gefördert. Dem Gesetz nach ist die Maßnahme eine Teilzeitmaßnahme, keine Vollzeitmaßnahme (Umschulung). Daher kann man bei einer solchen Maßnahme Teil-UHG beantragen (§158 SGB III), d. h. zu der normalen betrieblichen Ausbildungsvergütung gibt es eine Zuzahlung vom Arbeitsamt. Leider ist diese Art der "Umschulung" recht unbekannt, denn die Chancen auf eine Weiterbeschäftigung im Betrieb sind klar größer und auch die Ausbildung ist oft besser, weil man ganz normal im Betreib "mitläuft", d. h. der Betrieb bildet für den Betrieb aus. Gründe für die seltenere Nutzung liegen auch in den Betrieben, weil sie das entweder nicht kennen, nicht so "alte" Azubis wollen und oft Zweifel da sind, ob jemand die Ausbildung bei Wegfall des ersten Lehrjahres auch schafft. Aber mit etwas Überzeugungsarbeit kann man das hinkriegen. Gruß bimei
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Das Leben ist hart!!!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Polli: Aber es gibt nochwas auf das ich für keinen dieser Jobs verzichte, auf Freizeit !!! Polli, das Wort das du schreiben wolltest heiß Frauen, nicht Freizeit. Oder meintest du Freizeit mit Frauen?
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Welche Netzwerkkarte??
3-Com ist schon okay, da es auch bei nicht-windows-betriebssystemen keine Treiberprobleme gibt, im Gegensatz zu d-link (sorry, maddin)