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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von R8der: Wer muß den heute noch Arbeiten außer den armen Hessen! Ich.
  2. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von EisenUli: Andererseits ist es fuer mich kein Problem, wenn einer sich um 2 Stunden vertut. Im spaeteren Berufsleben macht er dann eben zwei Ueberstunden, und die Sache passt. Eine ansonsten gute Projektleistung wird also dadurch nicht geschmaelert. Mal etwas Off Topic ... Übertragen aufs spätere Berufsleben bzw. RL-Projekt würde ich das eben so sehen, dass ich vor meinem Chef sage ich hab für das Projekt 2 Stunden länger gebraucht, dem Kunden gegenüber wird es natürlich vetragsgemäss mit der veranschhlagten Zeit berechnet. Wenn ich meinen Chef in dem Fall als Prüfer sehe, sollte ich ihm nicht verschweigen, dass es in 35 Stunden nicht zu schaffen war, denn dann würde bei gleichlautenden Projekten künftig falsch kalkuliert ... @CrashDown Uli spricht natürlich aus Erfahrung, da würde ich auch drauf hören. Kann aber gut nachvollziehen, wie ungern Du das machst und schön, dass Du das hier auch mal sagst, sowas hat auch Seltenheitswert.
  3. Hi CrashDown, ob das ein Beinbruch ist, entscheidet der Prüfungsausschuss, aber ich denke 2 Stunden sind nicht das Problem. Wenn Du in Deiner Doku einen Punkt "Änderung gegenüber dem Projektantrag" aufnimmst und dort kurz schreibst, die Stundenzahl zur Durchführung hat sich erhöht, (weil ...), dann bist Du ehrlich und zeigst damit nur, dass eine vorherige Planung anders verlaufen ist. Daran würde ich persönlich nichts nachteiliges sehen, im Gegenteil, beschönigen kann jeder. Im Zweifel warten wir aber auf EisenUlis Antwort, der kann sagen, wie er als Prüfer das sehen würde.
  4. Und dann gibts immer wieder die, die leider darauf eingehen.... @sir.tarris Böse, och nö. ~~~closed~~~
  5. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hades: aehm...bimei, du meinst mit 6,90 % sicherlich nur den arbeitnehmeranteil, der kv-beitrag waere hier insgesamt 13,8 % Logisch. Glaubst Du hier interessieren sich viele Leute dafür, dass der Arbeitgeber auch noch einen Anteil zahlen muss, der ausserdem zum Brutto für den AG als Kosten dazukommt? <ironie> Bei solchen Fragen ist immer nur das gefragt, was nachher übrigbleibt, auf Kralle sozusagen. </ironie> Was glaubst Du wäre passiert, wenn ich präzise auf die Fragestellung geantwortet und nur die Abgaben aufgeführt hätte. Das ist Vorbeugung.
  6. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von littlepunkdog: Wie es genau aussieht, ob eine bestimmte anzahl der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein muss, usw., kann ich so nicht sagen ( @hades: Vielleicht weisst du da näheres ??). Ein Mitglied reicht theoretisch, jede Gewerkschaft bemüht sich dann schon darum, Leute zur Mitgliedschaft zu bewegen. Vorgemacht in einem Autohaus vor Ort, Tarifvertrag eingeführt und umgesetzt, aber da gabs nur ein Gewerkschaftsmitglied.
  7. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hades: die funktion des betriebsrates muessen gewerkschaftsmitglieder uebernehmen Nö, Gewerkschaftsmitglied muss man dazu nicht sein.
  8. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Babbels: ABER WIE GESAGT DAS THEMA IS GEGESSEN... UND DAS WARS JETZ ! Ich nehm Dich beim Wort, kannst Dich darauf verlassen!
  9. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Cyberfauli: 1.Jahr = 1458,.DM Brutto wie siehts bei diesem gehalt mit den steuern aus was kommt da bei raus ? Kennt sich da einer mit den Steuerrechtlichen Abzügen aus ??? Nanu, das hab ich übersehen. Brutto 1.458,- DM ./. KV 100,60 DM ./. PV 12,39 DM ./. RV 139,24 DM ./. AV 47,39 DM = Netto 1.158,38 DM (Bin mal von Kirchensteuer=ja und KV-Beirag 6,90 % ausgegangen) Gruss
  10. Hallo Ignore, schau doch auch mal hier rein, da gabs schonmal ein ähnliches Problem. Gruss
  11. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von StefanE: Du bist heute aber schnell... Joo, das nennt man Eminenzmundraub.
  12. Hi Steffen, kann eine Browser-Einstellung sein. Versuch mal das: "Cookies"-Einstellungen IE: "Extras --> Internetoptionen --> Sicherheit --> Stufe anpassen --> Cookies aktivieren (2x)" Netscape: "Bearbeiten --> Einstellungen --> Erweitert --> Cookies aktivieren" Gruss
  13. @Babbels Deine Wortwahl hab ich wiedermal an einer Stelle korrigiert. Du solltest Dich etwas mässigen, wenn Du weiter am Forum teilnehemn willst, sieh dies als Verwarnung an. Einen Blick auf die Boardregeln solltest Du auch mal werfen.
  14. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saturo: hm, falls ich mich verlesen habe und doch ein spezieller Name drinsteht, warum löscht du das nicht einfach weg, Bimei? Kann es sein, dass Du meinen letzten Satz überlesen hast? Und warum ich es nicht ganz einfach nur lösche, sondern auch noch etwas dazu schreibe dürfte auch klar sein, oder?
  15. Hallo Babbels, so eine Aussage kann Dir nicht nur sehr schnell eine Klage wegen Verleumdung, übler Nachrede oder ähnliches einbringen, sondern gehört in der Form auch nicht hierher. Auszug aus den Boardregeln: 5. Personalien (E-Mail-Adressen, Postadresse, Telefonnummer, Eingescanntes Foto, etc..) von Forumsteilnehmern und/oder Dritten zu posten ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung tabu! Wenn man soetwas vorträgt, dann auch ganz sicher nicht unter dem Deckmantel der Anonymität, der allerdings auch nur solange da ist, bis z. B. diese Firma bei uns Rückfragt, wer hinter dem Login steckt, von wo gepostet wurde etc. Dein Posting habe ich entsprechend editiert.
  16. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von geizhals: Was einem schon weiterhelfen würde wäre ne Datenbank mit den Allgemeinen Tätigkeiten eines FISIs oder FIAEs an die man sich richten könnte da in drei Jahren Ausbildung doch was zusammen kommt und n bischen Abwechselung muss auch im Berichtsheft drin sein. Warum fängst Du dann nicht an eine solche zu erstellen? Und zu Deinem ersten Posting hier, das Du in der Form in mehrere Threads gesetzt hast: Dein Ton ist leicht daneben, Du könntest etwas sachlicher sein.
  17. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von BigMac: Ja stimmt.. man sollte das Ganze mal weiter beobachten. Ganz recht und das machen wir jetzt mal im Coffehouse, okay? <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR> Aber ich würde schon einen "Anlaufpunkt", wo man mit gleichgesinnte aus der Umgebung diskutieren kann und dann evtl. auch mal RL-Treffen oder so aumachen kann, ganz nett finden. Wenn es euch ernst ist, kriegt man das auch hin, wenn die Threads im CH sind, sogar RL-Treffen und Irrfahrten durchs Weserbergland haben über "banale" Kaffee-Threads hinbekommen. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Endlich mal einer der der selben Meinung ist Schwächelst Du etwa? <OT>P.S. Hast Du immernoch die gleiche Frisur wie vor einem Jahr?<OT> Gruss
  18. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von sativa: Also, ab 6 Jahre ist man Langzeitarbeitslos ... Falsch, langzeitarbeitslos ist man wenn man 12 Monate und länger ohne Beschäftigung war. Wenn man das erst ab 6 Jahren wäre, wäre die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen noch erschreckender ...
  19. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Crush: Dann ist´s ja auch ok, nur das mit 6 Jahre arbeitslos kommt mir trotzdem noch unglaubwürdig vor. Ist ja auch nicht richtig, sagte ich doch weiter oben. Denke mal, da liegt ein Missverständnis vor.
  20. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Crush: Es geht nicht um Fort- oder Weiterbildung, sondern um eine Umschulung - Und die Paragraphen beziehen sich auf die Förderung von FuU, Fortbildung und Umschulung ... auch Umschulungen sind Weiterbildungen, allerdings mit einem Berufsabschluss. Vielleicht macht das dies deutlich: § 92 SGB III Angemessene Dauer (1) Die Dauer der Maßnahme ist angemessen, wenn sie sich auf den für das Erreichen des Bildungsziels erforderlichen Umfang beschränkt. Eine Vollzeitmaßnahme, die nicht in Fernunterricht oder unter Einsatz von Selbstlernprogrammen und Medien durchgeführt wird, ist für die Weiterbildungsförderung nur anerkennungsfähig, wenn Unterricht von im Regelfall 35 Stunden und im Ausnahmefall von mindestens 25 Stunden wöchentlich erteilt wird. (2) Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluß in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. (3) Die Dauer einer anderen Vollzeitmaßnahme ist nur angemessen, wenn sie ein Jahr nicht übersteigt. Sie kann bis zu zwei Jahre dauern, wenn 1. das Bildungsziel innerhalb eines Jahres nicht erreicht werden kann und 2. in der Maßnahme Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die zu einer Qualifikation führen, die einem anerkannten Berufsabschluß vergleichbar ist. Und eine Regelung gelockert, nöö, das SGB III gibts seit dem 24. März 1997 und hat das AFG nur abgelöst, die Änderungen die seit dem eingeflossen sind beziehen sich nicht auf Weiterbildungsförderung.
  21. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Niconator: Die vom Arbeitsamt haben mir gesagt das ich sozusagen 6 Jahre arbeitslos sein muss, damit ich eine Umschulung bezahlt bekomme! <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Crush: Die haben da wohl was verdreht oder deren Geldhahn ist schon zu - Du mußt 5 Jahre steuerzahlend gewesen sein um das Recht auf Umschulung zu erwerben - nicht 6 Jahre arbeitslos, denn das ist totaler Schwachsinn! Beides nicht so ganz richtig. § 77 SGB III Grundsatz (1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist, 3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat und 4. die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist. (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. nicht über einen Berufsabschluß verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder 2. über einen Berufsabschluß verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als sechs Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können. (3) Arbeitnehmer ohne Berufsabschluß, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. § 78 SGB III Vorbeschäftigungszeit Die Vorbeschäftigungszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Teilnahme 1. mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder 2. die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe im Anschluß an den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt und Leistungen beantragt hat. Der Zeitraum von drei Jahren gilt nicht für Berufsrückkehrer. Er verlängert sich um die Dauer einer Beschäftigung als Arbeitnehmer im Ausland, die für die weitere Ausübung des Berufes oder für den beruflichen Aufstieg nützlich und üblich ist, längstens jedoch um zwei Jahre. @Niconator Hört sich so an, als ob bei Dir etwas falsch angekommen ist. Du musst nicht 6 Jahre arbeitslos sein, sondern von Arbeitslosigkeit bedroht ... oder hast 6 Jahre in einem anderen Job gearbeitet, weil es in Deinem Beruf keine Arbeitsplätze gab und gibt ... Wenn es in Deinem jetzigen Beruf genügend Arbeitsplätze gibt, kann das AA der Förderung nicht zustimmen. @Crush Was Du durcheinandergebracht hast, ist mir nicht ganz klar, aber siehe §78 SGB III
  22. Was in jedem anderen Thread gilt, auch nochmal hier: Keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Provokationen und Unruhestifterei, Unterlassung jeglicher Unterstellungen. Notfalls werde ich nicht nur diesen Thread schliessen, sondern euch aus der Diskussion aussperren. Also immer schön sachlich bleiben ...
  23. Was in jedem anderen Thread gilt, auch nochmal hier: Keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Provokationen und Unruhestifterei, Unterlassung jeglicher Unterstellungen. Notfalls werde ich nicht nur diesen Thread schliessen, sondern euch aus der Diskussion aussperren. Also immer schön sachlich bleiben ...
  24. Was in jedem anderen Thread gilt, auch nochmal hier: Keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Provokationen und Unruhestifterei, Unterlassung jeglicher Unterstellungen. Notfalls werde ich nicht nur diesen Thread schliessen, sondern euch aus der Diskussion aussperren. Also immer schön sachlich bleiben ...
  25. Wenn ihr nicht aufhört euch gegenseitig zu beleidigen, zu beschimpfen, zu provozieren und Unruhe zu stiften, jegliche Unterstellungen zu unterlassen, werde ich nicht nur diesen Thread schliessen, sondern euch notfalls aus der Diskussion aussperren. Also immer schön sachlich bleiben ....

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