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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Herzlichen Glückwunsch nachträglich, grueni. :hawk Hab gewartet, bis die anderen abgefüllt sind, jetzt hab ich noch reichlich Essen und Trinken für mich ganz allein. Vielleicht sollte ich den Thread lieber schlissen, damit keiner reinkommen kann. :floet:
  2. Komische Läden ... Hier in der Gegend gibt es in jeden grösseren Supermarkt, bei Rossmann, Schlecker usw. noch Adventskalender. Bei Rossmann bspw. kannst Du auch online bestellen, gerade eben waren auch noch Adventskalender verfügbar, für Haustiere und Menschen. :floet: Kann doch nicht so schwer sein. @Threadthema Ein Kilo Schokolade, wie gruselig. :beagolisc
  3. Doch, durch das Berichtsheft z.B. oder wenn im Zulassungsantrag eine Angabe der Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage gefordert ist z.B.. bimei
  4. Ob Dir da ein ZZeugnis weiterhilft, dass Dein potentieller Verhandlungspartner ausgestellt hat, ist natürlich fraglich. ;-) Wenn Du etwas für eine Gehaltsverhandlung in der Hand haben möchtest, schreib eine detaillierte Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbericht (auch wenn es eine betriebliche Stellenbeschreibung gibt!) und beurteile Deine Arbeit (ehrlich mit Stärken undf Schwächen) selbst. bimei
  5. Nein ist er nicht, Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. bimei
  6. Tse ... dann sag ichs jetzt doch. Indiana Jones - Jäger des verlorenen Schatzes Weitermachen, bis die Tage mal.
  7. Auflage wofür? Projekt? Was für ein Projekt ist das? Wenn Du die Gegenfragen beantwortet hast, vielleicht. ;-) bimei
  8. Ist das so in der Aufzählungsform geschrieben? Ok, Du bringst also Deine Kaffeetasse selbst weg, streifst die Schuhe an der Fussmatte ab, wenn Du die Firma betrittst usw. Aber was ist denn mit Deinem Sozialverhalten? Keine weitere Schlussformel? bimei
  9. Das ist unterschiedlich je nach zuständiger IHK und ob es bspw. in der Prüfungsordnung derselben steht. bimei
  10. Ok, mal ein bisschen zu den rechtlichen Grundlagen: 1. Die Zeit zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zählt im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nicht als Arbeitszeit. (Es handelt sich um Wegezeiten. Die sind zwar wie Arbeitszeiten gesetzlich unfallversichert; zählen allerdings nicht zu den Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Auch vergütungstechnisch spielen diese Zeiten grundsätzlich keine Rolle. Kein Arbeitnehmer kann für die Fahrtzeit von der Wohnung bis zum eigentlichen Arbeitsort Vergütung verlangen.) 2. Wird ein AN nur bei einem Kunden eingesetzt oder macht eine Dienstreise und muss diese Fahrtstrecke mit dem Auto zurücklegen, so wertet die Rechtsprechung die Fahrtzeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug selbst steuert. 3. Zu beachten ist aber, dass 2. nur in den Fällen gilt, in denen der eigentliche Arbeitsort unverändert bleibt und es sich um eine Dienstreise handelt (also vom Arbeitsplatz zum Kunden bspw.). Wird der Arbeitsort verändert, d.h. der AN zu einem Kunden versetzt, um dort z.B. ein Projekt durchzuführen, so sind die Fahrtstrecken zum Kunden nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten, da es sich dann wiederum um die normale Anreise zum im Vertrag vorgesehenen Arbeitsort handelt. Wichtig ist auch, was im Arbeitsvertrag steht: Steht dort kein Arbeitsort (nur die Adresse der Firma), wird die Fahrt von zu Hause zum Arbeitsort i.d.R. als Wegstrecke gewertet (siehe oben unter 1.) Steht im Arbeitsvertrag etwas wie "Die Firma behält sich vor, dem Mitarbeiter im Rahmen der Firma auch eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf. Dieser Vorbehalt gilt auch für einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort und für eine Zeitdauer, die jeweils eine Abwicklung eines Kundenauftrags mit sich bringt.", dann klar: Fahrt zum Arbeitsort = Wegezeit, nicht Arbeitszeit. Ausnahmen von diesen "Grundregeln": - es gibt eine Reisekostenordnung oder Betriebsvereinbarung - vertragliche Regelungen In der aktuellen Rechtsprehung wird übrigens z.Zt. eine Wegstrecke von 1,5 Std. als zumutbar gewertet. bimei
  11. Das ist aber nicht alles, oder? :beagolisc Vorab: Die Reihenfolge "Mitarbeiter, Vorgesetzte..." ist unglücklich, deutet i.d.R. auf Probleme mit Vorgesetzten hin. bimei
  12. *1, 2 und 3 austrink* Danke. :e@sy Ach, ... oh ... die waren gar nicht für mich. *hicks* Zu spät, sorry. Aber sie haben geholfen.
  13. Ja, und? ditro hat das eben vor fast 2 Jahren als mögliches Thema für das Abschlussprojekt in Betracht gezogen. Zuletzt aktiv hier war ditro übrigens im Juni 2005, nach der Prüfung... ~~closed~~
  14. "Geduld gehörte nicht zu seinen Stärken ..." :hells: bimei
  15. ... kann auch bedeuten, der Betrieb ist/war eine Bank, ein "Laden"geschäft, Dienstleistung bei Kunden mit besonderen gesetzlichen Auflagen etc. Da ist es durchaus üblich Ehrlichkeit zu erwähnen, es muss also nicht negagtiv sein. bimei
  16. Nur per PM. Und mit verweis auf den Anzeigenmarkt closed.
  17. Stimmt, "richtig Retro" ist "Der Spatz vom Wallrafplatz" oder "Der Hase Cäsar" :floet:
  18. :beagolisc :beagolisc :beagolisc Dann fährt der Kahn aber bad ohne Piraten, jeder, der das singt, schreibt, spricht geht über die Planke. :floet:
  19. Du kannst z.B. bei den einzelnen IHKn nach einer Liste der ausbildenden Betriebe fragen. bimei
  20. En ganzes fass heisse Milch mit Honig? :beagolisc Wenn Du da anschliessend statt Muskelkater man nicht etwas anderes schmerzhaftes hast. :floet: "und so" ist dann sicher essen, ähm picken, richtig?
  21. Wie, noch so jemand? *Wochenendfässchen mit * reinroll* *Platzhalter für das momentane Wunschgetränk
  22. Och, frag soviel Du willst. :-) Alles, was Dir zu allgemein ist und Du spezifischer fragst, versuchen wir spezifisch zu beantworten. 2. Frage: Ganzheitliche Aufgabe 1 und Ganzheitliche Aufgabe 2 (jeweils 6 Handlungsschritte, von denen 5 bearbeitet werden müssen). 1. Frage: In WiSo bisher ja, in GH1 und 2 nein. bimei
  23. Lösch mal jeweils unter HK_L_M und HK_C_U --> Software--> Microsoft --> Office die Verzeichnisse "PowerPoint". Geht das nicht, das komplette Officeschlüsselverzeichnis. Nach dem Löschen einen kompletten Neustart machen und als entsprechender User wieder anmelden. (Vorsichtshalber vorher die Schlüsselverzeichnisse exportieren.) bimei
  24. Dort gibt es nicht nur die FAQ, jedes einzelne Thema, schriftliche Prüfung, Projektantrag, Projektdokumentation, Fachgespräch wird einzeln erklärt. Also vielleicht doch nochmal langsamer lesen. Zu Deiner Frage der Wahrscheinlichkeit der Prüfungsfragenwiederholung. Im WiSo-Teil ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, da die Grundlagen WiSo deutlich länger existieren und sich nicht so gravierend und schnelllebig ändern. Bis sich die Themen in GH1 und GH2 mit einer so hohen Wahrscheinlichkeit wiederholen, dürfte aber viel Zeit vergehen. ;-) bimei

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