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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Nein ist er nicht, Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. bimei
  2. bimei hat auf beetFreeQ's Thema geantwortet in Plauderecke
    Tse ... dann sag ichs jetzt doch. Indiana Jones - Jäger des verlorenen Schatzes Weitermachen, bis die Tage mal.
  3. Auflage wofür? Projekt? Was für ein Projekt ist das? Wenn Du die Gegenfragen beantwortet hast, vielleicht. ;-) bimei
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Ist das so in der Aufzählungsform geschrieben? Ok, Du bringst also Deine Kaffeetasse selbst weg, streifst die Schuhe an der Fussmatte ab, wenn Du die Firma betrittst usw. Aber was ist denn mit Deinem Sozialverhalten? Keine weitere Schlussformel? bimei
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das ist unterschiedlich je nach zuständiger IHK und ob es bspw. in der Prüfungsordnung derselben steht. bimei
  6. Ok, mal ein bisschen zu den rechtlichen Grundlagen: 1. Die Zeit zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zählt im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nicht als Arbeitszeit. (Es handelt sich um Wegezeiten. Die sind zwar wie Arbeitszeiten gesetzlich unfallversichert; zählen allerdings nicht zu den Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Auch vergütungstechnisch spielen diese Zeiten grundsätzlich keine Rolle. Kein Arbeitnehmer kann für die Fahrtzeit von der Wohnung bis zum eigentlichen Arbeitsort Vergütung verlangen.) 2. Wird ein AN nur bei einem Kunden eingesetzt oder macht eine Dienstreise und muss diese Fahrtstrecke mit dem Auto zurücklegen, so wertet die Rechtsprechung die Fahrtzeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug selbst steuert. 3. Zu beachten ist aber, dass 2. nur in den Fällen gilt, in denen der eigentliche Arbeitsort unverändert bleibt und es sich um eine Dienstreise handelt (also vom Arbeitsplatz zum Kunden bspw.). Wird der Arbeitsort verändert, d.h. der AN zu einem Kunden versetzt, um dort z.B. ein Projekt durchzuführen, so sind die Fahrtstrecken zum Kunden nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten, da es sich dann wiederum um die normale Anreise zum im Vertrag vorgesehenen Arbeitsort handelt. Wichtig ist auch, was im Arbeitsvertrag steht: Steht dort kein Arbeitsort (nur die Adresse der Firma), wird die Fahrt von zu Hause zum Arbeitsort i.d.R. als Wegstrecke gewertet (siehe oben unter 1.) Steht im Arbeitsvertrag etwas wie "Die Firma behält sich vor, dem Mitarbeiter im Rahmen der Firma auch eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf. Dieser Vorbehalt gilt auch für einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort und für eine Zeitdauer, die jeweils eine Abwicklung eines Kundenauftrags mit sich bringt.", dann klar: Fahrt zum Arbeitsort = Wegezeit, nicht Arbeitszeit. Ausnahmen von diesen "Grundregeln": - es gibt eine Reisekostenordnung oder Betriebsvereinbarung - vertragliche Regelungen In der aktuellen Rechtsprehung wird übrigens z.Zt. eine Wegstrecke von 1,5 Std. als zumutbar gewertet. bimei
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Das ist aber nicht alles, oder? :beagolisc Vorab: Die Reihenfolge "Mitarbeiter, Vorgesetzte..." ist unglücklich, deutet i.d.R. auf Probleme mit Vorgesetzten hin. bimei
  8. *1, 2 und 3 austrink* Danke. :e@sy Ach, ... oh ... die waren gar nicht für mich. *hicks* Zu spät, sorry. Aber sie haben geholfen.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Ja, und? ditro hat das eben vor fast 2 Jahren als mögliches Thema für das Abschlussprojekt in Betracht gezogen. Zuletzt aktiv hier war ditro übrigens im Juni 2005, nach der Prüfung... ~~closed~~
  10. "Geduld gehörte nicht zu seinen Stärken ..." :hells: bimei
  11. ... kann auch bedeuten, der Betrieb ist/war eine Bank, ein "Laden"geschäft, Dienstleistung bei Kunden mit besonderen gesetzlichen Auflagen etc. Da ist es durchaus üblich Ehrlichkeit zu erwähnen, es muss also nicht negagtiv sein. bimei
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nur per PM. Und mit verweis auf den Anzeigenmarkt closed.
  13. Stimmt, "richtig Retro" ist "Der Spatz vom Wallrafplatz" oder "Der Hase Cäsar" :floet:
  14. :beagolisc :beagolisc :beagolisc Dann fährt der Kahn aber bad ohne Piraten, jeder, der das singt, schreibt, spricht geht über die Planke. :floet:
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Du kannst z.B. bei den einzelnen IHKn nach einer Liste der ausbildenden Betriebe fragen. bimei
  16. En ganzes fass heisse Milch mit Honig? :beagolisc Wenn Du da anschliessend statt Muskelkater man nicht etwas anderes schmerzhaftes hast. :floet: "und so" ist dann sicher essen, ähm picken, richtig?
  17. Wie, noch so jemand? *Wochenendfässchen mit * reinroll* *Platzhalter für das momentane Wunschgetränk
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Och, frag soviel Du willst. :-) Alles, was Dir zu allgemein ist und Du spezifischer fragst, versuchen wir spezifisch zu beantworten. 2. Frage: Ganzheitliche Aufgabe 1 und Ganzheitliche Aufgabe 2 (jeweils 6 Handlungsschritte, von denen 5 bearbeitet werden müssen). 1. Frage: In WiSo bisher ja, in GH1 und 2 nein. bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Lösch mal jeweils unter HK_L_M und HK_C_U --> Software--> Microsoft --> Office die Verzeichnisse "PowerPoint". Geht das nicht, das komplette Officeschlüsselverzeichnis. Nach dem Löschen einen kompletten Neustart machen und als entsprechender User wieder anmelden. (Vorsichtshalber vorher die Schlüsselverzeichnisse exportieren.) bimei
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Dort gibt es nicht nur die FAQ, jedes einzelne Thema, schriftliche Prüfung, Projektantrag, Projektdokumentation, Fachgespräch wird einzeln erklärt. Also vielleicht doch nochmal langsamer lesen. Zu Deiner Frage der Wahrscheinlichkeit der Prüfungsfragenwiederholung. Im WiSo-Teil ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, da die Grundlagen WiSo deutlich länger existieren und sich nicht so gravierend und schnelllebig ändern. Bis sich die Themen in GH1 und GH2 mit einer so hohen Wahrscheinlichkeit wiederholen, dürfte aber viel Zeit vergehen. ;-) bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ihr entfernt euch vom eigentlichen Thema. Eben darum geht auch nicht und Du siehst das falsch. Die Berufsschule ist nicht Hauptträger und -zuständiger für die Ausbildung. Eine Ausbildung ist hauptsächlich (bzw. ausschliesslich) betrieblich, was auch schon an der Stundenzahl zu erkennen ist. Dies ist kein Thread über Berufsschulen! bimei
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    So, und wer ab hier nicht auf die Frage des Threaderstellers antworten möchte, lässt es bleiben. Auch der Ton sollte in weiteren Postings nichts zu wünschen übrig lassen. bimei
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    !!!! Bitte ab sofort! bimei
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Hi, Ja, und darum wirst Du einen Grossteil Deiner Fragen auf der Prüfungspage beantwortet finden. Was dann noch offen ist, nochmal (nach)erfragen. ;-) Nein, jedenfalls keine Originalprüfungsfragen früherer Prüfungen. Die kannst Du nur beim U-Form-Verlag bestellen. bimei

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