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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Ihr entfernt euch vom eigentlichen Thema. Eben darum geht auch nicht und Du siehst das falsch. Die Berufsschule ist nicht Hauptträger und -zuständiger für die Ausbildung. Eine Ausbildung ist hauptsächlich (bzw. ausschliesslich) betrieblich, was auch schon an der Stundenzahl zu erkennen ist. Dies ist kein Thread über Berufsschulen! bimei
  2. So, und wer ab hier nicht auf die Frage des Threaderstellers antworten möchte, lässt es bleiben. Auch der Ton sollte in weiteren Postings nichts zu wünschen übrig lassen. bimei
  3. !!!! Bitte ab sofort! bimei
  4. Hi, Ja, und darum wirst Du einen Grossteil Deiner Fragen auf der Prüfungspage beantwortet finden. Was dann noch offen ist, nochmal (nach)erfragen. ;-) Nein, jedenfalls keine Originalprüfungsfragen früherer Prüfungen. Die kannst Du nur beim U-Form-Verlag bestellen. bimei
  5. Sorry, Korrektur: Auch für Bayern bzw. Regensburg ist Termin der 10. Mai. Siehe auch IHK Regensburg und dort Verweis auf AkA - Nürnberg bimei
  6. Sagt welche IHK bzw. steht wo zum Nachlesen?
  7. Hast Du schonmal unter dem User, bei dem es nicht funktioniert, die Registryeinträge gelöscht, damit sie beim erneuten Anmelden neu erstellt werden? bimei
  8. Pirat gespaltene Zunge? Dachte, die gibts nur bei den Indianern. So ganz neu ist das nicht, aber bei meinem Zahndoc muss ich auch nie etwas zahlen, egal ob Plastikfüllung oder was auch immer. Alles, was im Grinsdebereich ist, ist (*glaub*) auch kosten-/zuzahlungsfrei. Kann man da nicht einfach einen Geschirrspülertab lutschen? Ach nee, die waren ja gegen Glaskorrosion.
  9. Es gibt, weder gesetzlich noch in der Ausbildungsverordnung, keine festgelegte Form. Eine festgelegte Form kann von der für Dich zuständigen IHK vorgeschrieben sein. Einige IHKn bieten auch entsprechende Vordrucke an. Also, im Zweifel nochmal bei der zuständigen IHK fragen und/oder im Downloadbereich derselben gucken, ob es einen Vordruck gibt. Da trägst Du dann Urlaub, Arbeitunfähigkeit etc. ein, keine Bescheinigungen vorlegen, das ist nicht notwendig. bimei
  10. Ich schrieb "möglicherweise"! Angenommen, Projektdokumentationsabgabe ist im März, ist doch noch Zeit genug, wenn Du den Termin zur Abgabe des Antrags bspw. Anfang Januar bekommst. Nur keine Aufregung, niemand hält Dich davon ab, zu planen, was Du machen möchtest und einen Antrag zu formulieren. Oder machst Du das erst, wenn Du weisst, wann der Abgabetermin ist und verbietest Dir bis dahin jeden Gedanken an ein mögliches Projekt und eine Antragsformulierung? (Rhetorische Frage, denn ein anderer Thread von Dir deutet auf ein "nein" als Antwort hin. Und vielleicht ist es ja für Dich auch gut, dass der Abgabetermin nicht nächste Woche ist. :hells: ) bimei
  11. Möglicherweise gibt es noch keinen genauen Termin. Dann ist das eine Antwort, doch ja. bimei
  12. § 37 BBiG Abschlussprüfung (1) [...] (2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. [...] (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. (4) [...] Beantragen: Bei der zuständigen IHK. bimei
  13. Siehe: http://forum.fachinformatiker.de/fragen-anregungen-zum-board/98179-fotos-fachinformatiker-de.html Steht auf der Liste, aber eben nicht in der Priorität ganz oben. bimei
  14. bimei

    Emsdetten

    Solche Parolen (gilt für alle), nichtmal mit Grinsesmilies, möchte ich hier nicht lesen. Sollte das Thema für jemand nicht den genügenden ernst haben, um auf so etwas verzichten zu können, bitte keine Beteiligung mehr. Die Grenze des "Geschmacks" für Spässe solcher Art ist zu dünn und auch für den Einzelnen individuell zu unterschiedlich, um den Zeitpunkt des Aneckens nicht zu überschreiten. bimei
  15. Kann er, wenn es sich um eine teilweise Betriebsschliessung (Betriebsstilllegung) handelt. Wenn eine Kündigung nicht durch "zu einem früheren Zeitpunkt durch zwingende betriebliche Erfordernisse" notwendig ist, kann allerdings erst zum Zeitpunkt der Stillegung gekündigt werden. @desi Es hat Ausnahmefälle gegeben (z.B. in Insolvenzfällen), wenn kein Ausbildungsplatz zum beenden der Ausbildung gefunden wurde, wo eine Zulassung zur Prüfung auch ohne betriebliches Ausbildungsverhältnis genehmigt wurde. Das Projekt wurde dann bspw. im Rahmen eines Praktikums oder in der Schule durchgeführt. Das alles entscheidet aber die zuständige Stelle, also die für Dich zuständige IHK. bimei
  16. bimei

    Emsdetten

    *kurz mal reinguck, wie ihr das hier heute (diesmal) hinbekommt* Etwas-OT: Das war schon 20 Jahre früher so, nur dass da Biologie und Chemie gleich vier Jahre koplett ausfiel. Das "bereits" im Satz ist also falsch. ;-) OT-Ende. Ok, weitermachen, recht "gesittet" macht ihr das bisher. bimei
  17. bimei

    Emsdetten

    Schauen wir doch erstmal (mal wieder), ob "ihr" es ohne Sticheleien (und was auch immer) schafft, ein paar Postings durchzuhalten. ;-) Wenn es nicht mehr geht, kriselt oder aus dem Ruder läuft, spare ich mir dann jeden Kommentar. ;-) bimei
  18. Süüücher doch, dass ist die Pipette mit der kaum sichtbaren Tröpfchengrösse. Das benetzt nichtmal lange genug den Rand des Glases, um auf den Rum aufzutreffen, da ist es schon verdunstet. Au weih :eek , das ist ernst!
  19. *heissen Rum mit einem Tröpfchen Tee aus der TeePipette reich* Och, sowas tangiert mich weniger. bimei
  20. Nabend, was nimmt man zuerst, wenn man Allergie und Erkältung hat? Etwas gegen Erkältung oder etwas gegen die Allergie? *nies* *nase putz* :eek Lässt Du sie Dir mt Gold füllen, Brillies oder soetwas? Warum kostet eine Füllung Geld? Kennen wir jemand aus Köln, der/die es nicht weit zur Ehrenfeldstrasse hat und nett ist? Ehrlich, das ist eine Notlage. :hells: *heisse Milch mit Honig anbiet* *mir heissen Rum mit einem Tropfen Tee einschenk*
  21. Du könntest Dir bspw. die unzähligen Threads in diesem Forum zu Bewerbungen ansehen und einen Formulierungsvorschlag machen, dann helfen Dir auch gerne User weiter und zeigen Dir Schwächen/Stärken auf. bimei
  22. Schonmal was von PM gehört? Die "gewisse Dienstleistung" beinhaltet bereits, dass wir Freizeit opfern, hier schätzungsweise deutlich mehr Beiträge lesen (müssen), als einzelne von euch, Anhänge, Links usw. gesichtet werden ... Wo das Problem ist, wenn der Einstellende eine PM an einen Forumsmoderator schickt, seinen Anhang freizuschalten verstehe ich nicht so ganz. Könnte nicht nur die Freischaltung beschleunigen, sondern auch freundlich gegenüber dem Moderator sein, der vielleicht noch dabei ist einen der zig anderen neuen Beiträges des Forums zu lesen und noch lange nicht bei dem betreffenden Thread angekommen ist. War längst passiert, als Du Deinen freundlichen Beitrag verfasst hast. Nichts zu danken. bimei
  23. Nö, die haben gesehen, dass da ein Anhang auf Freischaltung wartet. Vielleicht sollte einfach mal jemand "bitte" sagen und derjenige bescheid geben, der ein Dokument zur Freischaltung einstellt. Aber wozu, ist ja alles selbstverständlich, richtig? Stets zu Diensten. bimei

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