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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Zurück zum Thema!
  2. Die werden i.d.R. nicht veröffentlicht. Nein. bimei
  3. Bestätigung aller Aussagen , ergänzend nur: Einen zuständigen Mod fragen. bimei
  4. Wie auch? Bei den ausbildenden Betrieben musst Du dann schon anfragen, ob sie auch einen Umschüler nehmen würden. bimei
  5. Du könntest bspw. bei der zuständigen IHK fragen, ob sie Dir eine Liste der in den Berufen ausbildenden Betriebe geben. bimei
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Linux
    Mit Verweis auf die Boardregeln closed.
  7. Dann solltest Du soetwas wie "Ab dem 21 Lebensjahr kann man sich von der Berufsschule freistellen lassen" vielleicht auch mit "glaube" kennzeichnen, auch wenn Dein Posting dann insgesamt noch mehr an Hilfestellung verliert. Und spar Dir solche Seitenhiebe! Zurück zum Topic! bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Upps ... jetzt sollte es aber passen. Danke für den Hinweis. :-) bimei
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Bis 31. Juli 2008. Weiterführende Links --> http://forum.fachinformatiker.de/849029-post8.html oder direkt: bmbf (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Ausbildungsoffensive 2004 und diverse Seiten verschiedener IHKn. bimei
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Auch wenn es OT ist: Erstens, wo steht, dass anki ITler ist? (Rhetorische Frage, bitte nicht antworten.) Zweitens, wenn man nicht helfen möchte, kann man einfach auch mal nichts schreiben. Drittens, auch Zweitens kann man lernen, darum üben, üben, üben! bimei
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Klick, da solltest Du alles finden. bimei
  12. Für wen auch immer der ist, den nehm ich jetzt! *ex* Es war ja irgendwie nach den ersten Beiträgen schon zu ahnen ... Schlauschnacker und Freitag, das kann im Laufe des Tages nicht besser werden. :beagolisc Wer weiss, was ich meine, darf ihn behalten.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    ... aber keine Verwertungsrechte. bimei
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Verschoben --> Anwendungen
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Hardware
    Ja, darum verschoben in die Hardwareecke. Und um den Mods dort gleich die Arbeit zu ersparen: Beantwortet doch bitte einfach nur die ursprüngliche Frage. bimei
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Richtig, weil es im Jugendarbeitsschutzgestz steht, § 32 - § 46 Auszug: § 32 JArbSchG Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2) [...] ff. *Autsch*, wiedereinmal, aLeXL bimei
  17. Doch, gab (gibt) es, durch einge der Berufsgenossenschaften, die MetallBG z.B.. Bei uns wurde früher auch darauf geachtet, das einzuhalten. Denn wenn bspw. ein Schiffbauer ins Dock fällt, weil ihm schmummerig geworden ist, er eigentlich aber noch arbeitsunfähig geschrieben war wg. Erkältung, hat der Betrieb u.U. ein Problem. bimei
  18. Ja, man gut. Sonst hätte mich wohl das Grauen gepackt, als ich sah, dass ich den Zug unmöglich erreiche und dann 5 Stunden mitten in der Nacht auf dem Bahnhof sitzen muss. :beagolisc Ich auch, wie war eigentlich noch gleich mein Name? :schlaf: Hattest doch genug Zeit am Wochenende. *sauf* :e@sy
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Was erwartest Du? Dass jetzt hier zig Leute mit ja oder nein antworten? Und dann? Also bitte leute, lasst das! Nun ja, jemand, der sich Prüfungen beim U-Form-Verlag gekauft hat und sie nun weiterverkaufen möchte, da er/sie sie nicht mehr benötigt, wird sich wohl kaum hier verewigen, um dann lange Zeit angeschrieben zu werden, obwohl er/sie die Prüfungen längst nicht mehr besitzt. bimei
  20. Das ist insofern irrelevant, weil es nicht Begründung für das sein sollte, was ich zum "arbeiten dürfen" schrieb, sondern nur ein Beispiel, wie weit "zu meinen arbeitsfähig zu sein" gehen kann, und ich allgemeinen nicht "ich kenn einen, der einen kennt und der hat erzählt" schreibe, sondern eine Quelle angebe.
  21. Theoretisch möglich, aber es gibt "abers". Rechtslage: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot, sie heisst erstmal nur, dass der AN mit Lohnfortzahlung durch den AG nicht arbeiten muss. Ob er aber wie in c) für sich und andere kein Risiko darstellt, entscheidet nicht den AN selbst. Wenn der AG die angebotene Arbeitsleistung ablehnt und ihn auffordert zu Hause zu bleiben oder ein äztliches Attest vorzulegen, dass er arbeitsfähig ist, muss der AN das auch machen. Platt gesagt: Der AG zahlt für die Arbeitsleistung und "bestimmt", ob sie auch erbracht werden soll. Es gibt ein Urteil einer rechtskräftigen Kündigung, weil ein AN trotz Arbeitsunfähigkeitsfeststellung des Arztes und Ablehnung der angebotenen Arbeitsleistung durch den AG arbeiten wollte (BAG 1999-02-04, 2 AZR 666/97). bimei
  22. Moin, Oy, was soll das denn heissen. Ich bin kein "den Leut" und die anderen beiden sind eben D. und D. und noch dazu Rheinländer. Jaja, um halb vier war ich dann auch zu Hause. :beagolisc Nach der letzten mail aus dem Zug kamen erst sehr "zue" HSV-Fans vorbei, die Wodka angeboten haben und meinten, sie wären die Verlierer der Herzen Eine viertel Stunde später einer aus dem Nachbarabteil, er wäre eingeschlafen, ob wir etwa schon fast in Hamburg wären, er hätte in Bremen aussteigen müssen. Ich:"Nö, in Bremen waren wir noch nicht." Dreimal hat er dann abwechselnd auf seine Uhr und den Zugfahrplan geguckt. Naja, in Bremen jedenfalls waren die Bahnsteige mittlerweile hochgeklappt, keine Anschlusszüge mehr. Also bahngesponsortes Grossraumtaxi für die Gestrandeten, ohne murren, so weit so gut. Nur dass sich zwei Taxifahrer noch an die Gurgel gehen mussten, als es gerade losgehen sollte. Angeblich hatte "unser" Fahrer der kleinen ich-bin-Zwei-Öltanks-Taxifahrerin, die ihn aus dem Wagen gezerrt hat, die Tour geklaut. Ohne, dass ich einen Sicherheitsheini von der Bahn um Hilfe bittend dazu geholt hab, liess sich das nicht regeln. :beagolisc ... *blah, blah, etwas später* ... Unterwegs haben die beiden Streiter per Handy weiter lautstark in fremder Sprache per Handy "diskutiert", meiner zusätzlich mit dem freien Arm in der Luft rumfuchtelnd und über die Autobahn rasend. Nachdem ich ihn einmal bat, aufzuhören zu telefonieren, musste ich ihm dann wohl oder übel das Handy wegnehmen, da ich eigentlich vor hatte, heil zu Hause anzukommen. :hells: Fazit: Eine spassige Heimfahrt. :beagolisc :schlaf: :schlaf:
  23. Zeit egal stand da, und ich hab auch extra gewartet, bis ich in Bremen bin, weil es dann schon nach 6 Uhr war. Näää, die hat heute Bonnitis.
  24. Also ich weiss ja nicht, was für Benjaminis Du hast (meine leben nicht so lange, dass die Stämme armdick werden könnten ), aber ich meine total vertrocknet; unwiederbringlich nicht mehr zu retten; verstorbene, blattlose, nicht mehr zu erkennende Pflanze. :floet:

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