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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Das ist die Regel bei FiSi-Arbeiten vor und nach der Ausbildung, um sie nicht zu überfordern. :beagolisc *Überstundenabbummeln einreich*
  2. Moin, Öy :beagolisc , dass mir Montag keine Klagen aus dem Rheinland kommen! Weil FiSi's eine Daseinsberechtigung brauchen? :floet:
  3. Das ist aber keine betriebliche Umschulung, es geht nicht um Umschulungsträger. bimei
  4. Tja, und dann hätten wir das nochmal etwas früher in 2003... oder lieber aus 2002? Vielleicht doch lieber aus 2001? 2000 gibt es auch ... ... und November 2000 dürfte der Urahn sein. auch :floet: bimei
  5. ... und alles Weitere dazu klärt ihr dann bei Bedarf per PN, mail ..., bitte.
  6. Zurück zum Thema!
  7. Die werden i.d.R. nicht veröffentlicht. Nein. bimei
  8. Bestätigung aller Aussagen , ergänzend nur: Einen zuständigen Mod fragen. bimei
  9. Wie auch? Bei den ausbildenden Betrieben musst Du dann schon anfragen, ob sie auch einen Umschüler nehmen würden. bimei
  10. Du könntest bspw. bei der zuständigen IHK fragen, ob sie Dir eine Liste der in den Berufen ausbildenden Betriebe geben. bimei
  11. bimei

    Root Password ändern

    Mit Verweis auf die Boardregeln closed.
  12. Dann solltest Du soetwas wie "Ab dem 21 Lebensjahr kann man sich von der Berufsschule freistellen lassen" vielleicht auch mit "glaube" kennzeichnen, auch wenn Dein Posting dann insgesamt noch mehr an Hilfestellung verliert. Und spar Dir solche Seitenhiebe! Zurück zum Topic! bimei
  13. Upps ... jetzt sollte es aber passen. Danke für den Hinweis. :-) bimei
  14. Bis 31. Juli 2008. Weiterführende Links --> http://forum.fachinformatiker.de/849029-post8.html oder direkt: bmbf (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Ausbildungsoffensive 2004 und diverse Seiten verschiedener IHKn. bimei
  15. Auch wenn es OT ist: Erstens, wo steht, dass anki ITler ist? (Rhetorische Frage, bitte nicht antworten.) Zweitens, wenn man nicht helfen möchte, kann man einfach auch mal nichts schreiben. Drittens, auch Zweitens kann man lernen, darum üben, üben, üben! bimei
  16. Klick, da solltest Du alles finden. bimei
  17. Für wen auch immer der ist, den nehm ich jetzt! *ex* Es war ja irgendwie nach den ersten Beiträgen schon zu ahnen ... Schlauschnacker und Freitag, das kann im Laufe des Tages nicht besser werden. :beagolisc Wer weiss, was ich meine, darf ihn behalten.
  18. ... aber keine Verwertungsrechte. bimei
  19. Verschoben --> Anwendungen
  20. bimei

    Notebook

    Ja, darum verschoben in die Hardwareecke. Und um den Mods dort gleich die Arbeit zu ersparen: Beantwortet doch bitte einfach nur die ursprüngliche Frage. bimei
  21. Richtig, weil es im Jugendarbeitsschutzgestz steht, § 32 - § 46 Auszug: § 32 JArbSchG Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2) [...] ff. *Autsch*, wiedereinmal, aLeXL bimei
  22. Doch, gab (gibt) es, durch einge der Berufsgenossenschaften, die MetallBG z.B.. Bei uns wurde früher auch darauf geachtet, das einzuhalten. Denn wenn bspw. ein Schiffbauer ins Dock fällt, weil ihm schmummerig geworden ist, er eigentlich aber noch arbeitsunfähig geschrieben war wg. Erkältung, hat der Betrieb u.U. ein Problem. bimei
  23. Ja, man gut. Sonst hätte mich wohl das Grauen gepackt, als ich sah, dass ich den Zug unmöglich erreiche und dann 5 Stunden mitten in der Nacht auf dem Bahnhof sitzen muss. :beagolisc Ich auch, wie war eigentlich noch gleich mein Name? :schlaf: Hattest doch genug Zeit am Wochenende. *sauf* :e@sy
  24. Was erwartest Du? Dass jetzt hier zig Leute mit ja oder nein antworten? Und dann? Also bitte leute, lasst das! Nun ja, jemand, der sich Prüfungen beim U-Form-Verlag gekauft hat und sie nun weiterverkaufen möchte, da er/sie sie nicht mehr benötigt, wird sich wohl kaum hier verewigen, um dann lange Zeit angeschrieben zu werden, obwohl er/sie die Prüfungen längst nicht mehr besitzt. bimei

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