Tja, und dann hätten wir das nochmal etwas früher in 2003...
oder lieber aus 2002?
Vielleicht doch lieber aus 2001?
2000 gibt es auch ...
... und November 2000 dürfte der Urahn sein.
auch :floet:
bimei
Dann solltest Du soetwas wie "Ab dem 21 Lebensjahr kann man sich von der Berufsschule freistellen lassen" vielleicht auch mit "glaube" kennzeichnen, auch wenn Dein Posting dann insgesamt noch mehr an Hilfestellung verliert.
Und spar Dir solche Seitenhiebe!
Zurück zum Topic!
bimei
Bis 31. Juli 2008.
Weiterführende Links --> http://forum.fachinformatiker.de/849029-post8.html
oder direkt:
bmbf (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Ausbildungsoffensive 2004
und diverse Seiten verschiedener IHKn.
bimei
Auch wenn es OT ist:
Erstens, wo steht, dass anki ITler ist? (Rhetorische Frage, bitte nicht antworten.)
Zweitens, wenn man nicht helfen möchte, kann man einfach auch mal nichts schreiben.
Drittens, auch Zweitens kann man lernen, darum üben, üben, üben!
bimei
Für wen auch immer der ist, den nehm ich jetzt! *ex*
Es war ja irgendwie nach den ersten Beiträgen schon zu ahnen ... Schlauschnacker und Freitag, das kann im Laufe des Tages nicht besser werden. :beagolisc Wer weiss, was ich meine, darf ihn behalten.
Ja, darum verschoben in die Hardwareecke.
Und um den Mods dort gleich die Arbeit zu ersparen: Beantwortet doch bitte einfach nur die ursprüngliche Frage.
bimei
Richtig, weil es im Jugendarbeitsschutzgestz steht, § 32 - § 46
Auszug:
§ 32 JArbSchG Erstuntersuchung
(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn
1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
(2) [...]
ff.
*Autsch*, wiedereinmal, aLeXL
bimei
Doch, gab (gibt) es, durch einge der Berufsgenossenschaften, die MetallBG z.B..
Bei uns wurde früher auch darauf geachtet, das einzuhalten. Denn wenn bspw. ein Schiffbauer ins Dock fällt, weil ihm schmummerig geworden ist, er eigentlich aber noch arbeitsunfähig geschrieben war wg. Erkältung, hat der Betrieb u.U. ein Problem.
bimei
Ja, man gut. Sonst hätte mich wohl das Grauen gepackt, als ich sah, dass ich den Zug unmöglich erreiche und dann 5 Stunden mitten in der Nacht auf dem Bahnhof sitzen muss. :beagolisc
Ich auch, wie war eigentlich noch gleich mein Name? :schlaf:
Hattest doch genug Zeit am Wochenende.
*sauf* :e@sy
Was erwartest Du? Dass jetzt hier zig Leute mit ja oder nein antworten? Und dann?
Also bitte leute, lasst das!
Nun ja, jemand, der sich Prüfungen beim U-Form-Verlag gekauft hat und sie nun weiterverkaufen möchte, da er/sie sie nicht mehr benötigt, wird sich wohl kaum hier verewigen, um dann lange Zeit angeschrieben zu werden, obwohl er/sie die Prüfungen längst nicht mehr besitzt.
bimei