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bimei

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Beiträge von bimei

  1. hört sich für mich so an, als ob er nur körperlich anwesend war, da hier nicht gesagt wird, ob er mit Erfolg, großem Erfolg oder ähnlichem teilgenommen hat.

    Letzteres schreibt man bei "hausinternen" Schulungen nicht, sowieso nicht im Zusammenhang mit "nutze die Möglichkeit". Dann wäre es ein leichter Widerspruch in sich.

    Der Satz heisst in der Form, er hat freiwillig die Möglichkeit genutzt, sich zusätzlich zu qualifizieren. Und das ist nichts Schlechtes.

    bimei

  2. Hallo,

    i.d. R. bekommst Du einen Einladung.

    Da es in der Verordnung § 15 aber heisst ...

    (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. [...].

    ... solltest Du sicherheitshalber bei der für Dich zuständigen IHK nachfragen.

    bimei

  3. 15 Minuten Präsentation muss einheitlich gelten

    Das ist nur fast richtig.

    In der Berufsverordnung heisst es:

    § 15 Abschlussprüfung

    (1) [...]

    (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen.

    (3) [...]

    I.d.R. ist es aber überall so wie Du schreibst, 15Min./15Min. ;)

    bimei

  4. Noch schneller kann ich nicht arbeiten, sonst überhol ich mich noch selber. :D

    Das ist keine Argument, das sagen Leute, denen man im Laufen die Schuhe besohlen kann, auch. :D

    *skeptisch Bimei anschaut*

    Wird das hier eine Verhaltens- und Leistungskontrolle?

    *zum roten BR-Telefon hetz*

    Hier im CH? Ja. Und hier gibt es keinen BR, das rote Telefon geht direkt zum Kapitän, Meuterer haben keine Chance. :D

  5. Bei einigen IHKs ist es lediglich möglich, sich die Noten des Berufsschulzeugnisses auch ins IHK-Zeugnis eintragen zu lassen.

    Kleine Korrektur, das ist nicht nur bei einigen IHKn möglich, sondernm bei allen, weil es gesetzlich geregelt ist.

    § 37 BBiG Abschlussprüfung

    (1) [...]

    (2) [...]

    (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

    (4) [...]

    bimei

  6. Vorweg, jetzt kommt ein :floet: - Beitrag.

    Warum bekomme ich nicht mehr Geld, obwohl ich regelmäßig Überstunden schieben muss?

    Vielleicht, weil Du Deine Arbeit nicht in der vorgegebenen Zeit schaffst?

    Wenn man jemand einstellt, damit Du die Überstunden nicht mehr machen musst, bekommt der das Geld, nützt Dir also auch nix.

    Und nun? Wo ist der Pferdefuss an Deiner Aussage, überleg mal.

    yu3.gif *anbiet und weiter zurücklehn* 1238.gif

    bimei

  7. Wie sehen meine weiteren Fortbildungsmöglichkeiten aus, wenn ich meine Ausbildung abgeschlossen habe?

    Lässt sich dadurch das Einkommen nochmal erheblich steigern?

    Beide Fragen kann Dir niemand vernünftig und seriös beantworten. Bis dahin gehen noch fast vier Jahre ins Land.

    Und gibt es IT-Berufe für die man auschließlich Fachabitur oder Abitur benötigt?

    Nein.

    Gruß

    bimei

  8. Du lehnst Dich ganz schön weit aus dem Fenster.

    Anders wäre es wenn ich ein forum schreibe dessen url wie folgt heißen würde : .../forum.Maler-und-Verputzer.de

    ^^da wüste ich das ich weite ausholen müsste.

    ^^wie oben schon erwähnt setzte ich ein wenig intelligenz und kombinationsvermögen vorraus bei Fachinformatikern da im regelfall kein Betrieb nen sonder- oder Hauptschüler ausbildet.

    Unterlass künftig solche Verunglimpfungen!

    ^^Beispiel allerdings glaubst ja net wirklich das ich hier jetzt ewig die alten kamellen raussuch sowas kostet a zeit.

    Wenn das so viel Zeit kostet, scheint es ja aufwendig zu sein. Das wiederum bedeutet, es gibt in der Mehrzahl Threads, die nicht dem entsprechen, was Du hier anprangerst.

    Was Du Dir verinnerlichen solltest ist, Du willst etwas von uns, wenn Du um Hilfe bittest, nicht wir etwas von Dir.

    Mit diesem Thread hast Du Dich selbst ins Zielfernrohr derer gesetzt, denen Du noch nicht aufgefallen bist. Zu dumm aber auch. :rolleyes:

    bimei

  9. ..., ist wohl eine moderierte Freigabe der Anhänge.

    Hrm, wenn das so ist, wäre es echt toll, wenn jemand die Anhänge freischalten könnte ... Die liegen immerhin schon seit 13.10.08 da und niemand fühlt sich genötigt?

    Was gleichbedeutend ist mit "die liegen seit 13.10. da und niemand bittet mal einen zuständigen Moderator um Freischaltung". Was glaubt ihr, dass wir hier 24 Stunden nur darauf warten, euch zu Diensten sein zu können?

    bimei

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