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bimei

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Beiträge von bimei

  1. § 5 BUrlG Teilurlaub

    (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

    a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

    B) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

    c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

    (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

    (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

    Nachzulesen bspw. hier.

  2. Wieso dauer tdas so lange? Andere IHKs sind da wesentlich schneller...

    Weil die PA-Mitglieder das nicht hauptamtlich machen, weil die Anzahl der Prüflinge bei den einzelnen IHKn unterschiedlich sind usw. usf.

    Seid doch froh, wenn ihr überhaupt vor der mündl. Prüfung Ergebnisse bekommt, das ist keinesfalls überall so.

    bimei

  3. Hallo lou,

    Präsentation/Fachgespräch und Ergänzungsprüfung finden normalerweise am gleichen Tag statt; die MEP im Anschluss an die mündliche Prüfung. Wenn Du den Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen kannst (dafür solltest Du dann ein Attest vom Arzt vorlegen), versucht die Kammer/der PA i.d.R., einen anderen Termin mit Dir zu vereinbaren.

    Bist Du längerfristig krank und ein neuer Termin ist nicht möglich, wirst Du die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen müssen, bzw. wirst erneut zugelassen zur "Erstprüfung". Ob es eine Wiederholungs- oder eine Erstprüfung ist, entscheidet letztendlich die zuständige Kammer und ich auch abhängig von den Umständen, warum ein Termin nicht zustande gekommen ist.

    Ausserdem wollte ich fragen, ob man die Note für die Dokumenatation erfährt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Präsentation+Fachgespräch teilnehmen kann...

    Das lässt sich pauschal nicht beantworten, ist kammer- und event. auch umständeabhängig.

    bimei

  4. AFAIK kann robocopy das nicht,

    Doch, klar. Mit COPY:T werden nur die timestamps kopiert.

    es bleibt grundsätzlich ja ein Tool zum kopieren von Dateien.

    Das ist für robocopy aber doch etwas tiefstaplerisch ausgedrückt. ;)

    Nur der neugier halber, weshalb ist der timestamp so wichtig? Dokumentiert ja immerhin das Vorgehen. Un ne Info über die grunde lässt sich ja in die dateiinfo packen.

    Warum es für Matze's Fall wichtig ist, kann ich natürlich nicht beantworten. Bspw. können die timestamps aber wichtig sein bei einer automatischen Rechnerbetankung. Wenn dafür eine *.ini erstellt mit allen benötigten Informationen erstellt wird, die nötigen Batch-Dateien usw. auf einem Server an einem entfernten Standort aber nicht die richtigen timestamps haben, wird das nix. <-- in Kürze als Bsp., noch kürzer: Es gibt Szenarien, wo das notwendig ist.

    Für die "wahren Schätze" von robocopy sollte man allerdings nicht die GUI nutzen, sondern sich mit Befehlszeilen auseinandersetzen.

    bimei

  5. - MUSS der Betrieb das Unterschreiben?´

    Nein, nicht nach allgemeingültigen Vorschriften/Gesetzen (siehe vorherige Postings). Nur, wenn die für Dich zuständige IHK verlangt unterschriebene Ausbildungsnachweise auf Grundlage ihrer Prüfungsordnung.

    - Besteht die Gefahr das ich DURCHFALL?

    Hast Du keine Ausbildungsnachweise besteht die Gefahr die Zulassung zur Prüfung aberkannt zu bekommen.

    Hast Du Ausbildungsnachweise, siehe oben.

    bimei

  6. Meine Frage zielt darauf ab, als dass ich gelesen habe, dass hier im Forum jemand von der IHK Essen heute Post hatte mit dem Termin. Für mich ist auch Essen zuständig und ich habe noch keine Post

    Für Dich ist aber möglw. ein anderer Ausschuss zuständig, die einzelnen IHKn haben mehrere Ausschüsse, bei grösseren auch mehrere Ausschüsse pro Ausbildungsberuf. Und an der Terminierung sind die Ausschüsse logischerweise beteiligt. Also ruhig Blut.

    Mach Dir Sorgen, wenn Du drei Wochen vor Ferienbeginn NRW noch nichts gehört hast. ;)

    bimei

  7. Bevor das hier ausartet, kommt mal wieder runter.

    Die oder eine ähnliche Frage taucht hier regelmässig mind. einmal im Jahr auf. Einige von euch wissen das auch, wenn das Gedächtnis nicht zu sehr schwächelt.

    Um es mal auf einen für alle akzeptablen Punkt zu bringen:

    Ob und welche Gesundheitsuntersuchungen es in einem Betrieb gibt, ist u.a. abhängig von der Art des Betriebes und der Betriebsgrösse. U.U. sind bestimmte Untersuchungen vorgeschrieben (durch BG, Gewerbeaufsicht, Gesetz), andere möglw. in Betriebsvereinbarungen verankert, wieder andere nach Nase, einzelvertraglich oder gar auf Zuruf. Bei manchen kann man sich verweigern, bei anderen weniger. Was der Einzelne macht, muss er/sie entscheiden und dabei eben auch mögl. Vorgaben/Vorschriften berücksichtigen. Seinen AG kann man sich letztendlich immernoch aussuchen.

    Und was speziell diesen, wie auch alle in den Vorjahren hier diskutierten angeht: Niemand von euch/uns kann ohne genaue Angaben seitens des Fragestellers eine beurteilen, was ok ist und was nicht. Alle Antworten sind also subjektiv und lediglich eine persönliche Meinung, meist gebildet aus den persönlich vorliegenden Umständen.

    Fazit:

    Etwas mehr Contenance und Weitsicht bitte.

    bimei

  8. 1. Wie läuft so eine Ergänzungsprüfung genau ab?

    Unterschiedlich, je nach IHK. Einige haben x Umschläge, aus denen man x ziehen kann, andere PA's stellen Fragen zu einem vom Prüfling vorher gewählten Thema, wieder andere gestalten individuell.

    2. Wenn man z.B. in GH1 35%, GH2 45% und in WISO 70% hat, muss man dann 2 Ergänzungsprüfungen machen?

    2? Nein.

    Aus der Berufsverordnung § 15:

    (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

    3. Wie errechnet man, wieviel Prozent man bei der Ergänzungsprüfung haben muss, um dann Gesamt die Prüfung zu bestehen?

    Siehe oben, letzter Satz des Abschnitts aus der Verordnung.

    Oder Notenrechner. Dort poppen auch Fensterchen auf, in denen genau steht, wieviel Punkte in welchen Bereich zum Bestehen erreicht werden müssen.

    Für Deinen Beispielfall:

    62 Punkte in der Fach-Qualifikation oder

    72 Punkte in der Kern-Qualifikation

    Irgendwie gibt es im Internet verschiedene Aussagen.

    Dann sollte man sich an die Verordnung halten, in der gibt es keine verschiedenen Aussagen und die ist bindend. ;)

    bimei

  9. is ja auch kein vorwurf

    Wurde auch nicht als Vorwurf aufgefasst, ist eher eine Mischung aus gefährlichem Halbwissen und Provokationsversuch mit später nachfolgendem Rückzieher. Auf jeden Fall untauglich als "kleiner daily talk".

    bimei

    P.S. closed

  10. dacht mir schon sowas in der Art.

    Darum würde ich den "Weiterbeschäftigungsparagraphen" nie als Option sehen. Wenn die Bedingungen für eine Seite nicht stimmen, kommt es eben auch dann nicht zu einem Vertragsabschluss, im Zweifel ist man sehr schnell wieder draussen und muss für die zwei/drei Wochen, die man gearbeitet hat die Entlohnung einklagen.

    Dann doch lieber einen Kleiderbügel-Rücken und gleich fragen, ob man Chance auf Übernahme hat. Das Verhandlungsergebnis kann nicht schlechter sein, als bei einer "erschlichenen" Beschäftigung.

    ;)

    Gruss

    bimei

  11. Achnee!!!! :rolleyes::rolleyes:

    Deswegen hab ich gefragt ob das speziell jemand aus diesem Kreis weiß!!

    Die IHK Nienburg ist meines Wissens nach immer noch eine Geschäftsstelle der IHK Hannover. Sollte das nicht so sein, sorry.

    Sollte das so sein, auch sorry, dass ich helfen wollte.

    :rolleyes:

    bimei

  12. ... Zu welchen Rahmenbedingungen wird denn dann so ein "automatischer" Vertrag geschlossen? Sprich Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, ...

    Zu "betriebsüblichen" Rahmenbedingungen, sollte man die einklagen müssen. Sollte man die nicht einklagen müssen, ist alles möglich, was schlechter oder besser ist. Sprich: Schnellstmöglich aushandeln. ;)

    Nach einem Monat, sofern es dann immer noch keinen vertrag gibt, kommt § 2 Nachweisgesetz zum Tragen.

    bimei

  13. Also selbst wenn du > 90% in der Dou hättest un "nur" 70 % in der Prüfung bekommste eher um dei 70 % für die Doku, ob das so stimmt würde ich auch gerne wissen und wie das bewertet wird (ob man eine Nachprüfung machen muss wenn die Noten stark voneinander abschweichen und so).

    Kurz und knackig gesagt: Das ist Quatsch.

    Eine mögliche Nachprüfung gibt es nur im Prüfungsteil B und nur zu den in der Verordnung angegebenen Bedingungen.

    Auszug aus der Verordnung:

    (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

    bimei

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