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bimei

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Beiträge von bimei

  1. ja ich könnte ihn Verklagen (Weill auf meisten Rechnungen mein NAME steht)[...]

    Ja, ist klar.

    Wird bei uns aber auch so gemacht, dass der Name des Azubis auf der Rechnung steht, für den Kosten abgerechnet werden. So hätten wir schlechtesten Falls eine Klage vom Azubi am Hals, gegen wen oder was auch immer. Schlimmer wäre, wenn dort ein anderer Name stehen würde und wir ein vielfaches an Klagen von Kunden bekommen würden, weil wir Leistungen von jemand abrechnen, der dort gar keine Leistung erbracht hat.

    bimei

    P.S. Kann mir jemand erklären was Dollarhef ist? :hells:

  2. Und dann würd ich das a..... mal in ne Nacht und Nebelaktion abpassen und die Fresse polieren.

    Gewalt ist vielleicht keine Lösung aber ne Möglichkeit.

    Manche Leute verstehen es halt nicht anderes. [...]

    Danach fühlt man sich fürs erste auf jeden Fall besser.

    Natütlich darfst sollte man zu solchen Maßnahmen erst greifen, wenn man aus dem Drecksladen raus ist.

    Aufforderung zu einer Straftat?

    So etwas möchte ich hier nicht mehr lesen und auch nicht weiter diskutiert sehen!

    bimei

  3. Mhh aber in gewisser Weise müsste es doch schon eine "Ober-IHK" geben oder ? denn man kann doch Beschwerde gegen die Lösungsvorschläge bzw. Aufgebenstellungen (als Prüfer/Lehrer/IHKler) einreichen und das was da am Ende rauskommt müsste doch wiederum für ganz Deutschland gelten (bspw. wenn eine Aufgabe aus der Prüfung gestrichen wird). Oder meinst du das unmitelbar am Prüfungstag Unterschiede herrschen (Was bspw. Zulassung von Hilfsmaterial angeht)?

    Wenn Du mal das Kapitel Gremien liest, also wer wofür zuständig ist, erledigen sich einige Deiner Fragen.

    bimei

  4. *ouzo für bimei ausleg* *klettgeräusch nachmach*

    :D :D

    Ja, danke, den Ouzo hatte ich nötig. Wegen dem zweiten Teil des Postings hätte ich mich fast daran verschluckt. :D

    Was ich mich immernoch frage, was Chief da wohl versucht hatte wegzutrinken. Also entweder hat sich ein leeren Glas an seiner Zunge oder Lippe festgesogen oder ... :D :hells:

    *Kalten Ouzo aus Vorrat nehm*

  5. Allerdings: es geht ja nicht um "mich"

    Richtig, es geht hier um die Frage von mavrix, die nur die wenigsten beantwortet haben. Du, wenn ich das richtig sehe, z.B. noch gar nicht.

    Aber es ist besser, das nicht zu tun. Sonst juckt es victorinox schon wieder in den Fingern, er setzt sich an die Tastatur und dann folgt ein Beitrag, dessen Inhalt ich mir jetzt schon sehr gut vorstellen kann (das hängt damit zusammen, dass seine und meine Einstellungen in manchen, nicht allen, Punkten sehr weit differenzieren.)

    Was soll die Stichelei?

    Ok, wenn sich noch irgendjemand bemüssigt fühlt, hier nicht auf mavrix Frage zu antworten, werde ich mir vorbehalten, die Beiträge zu editieren.

    bimei

  6. Was soll diese Bemerkung?

    Die Bemerkung, in Hinblick auf Deine Folgefragen

    Kann ich in meinem Fall den Laptop überhaupt absetzen? Oder muss man richtig von daheim aus arbeiten und Sachen machen, die wirklich mit der Arbeit zu tun haben, damit das anerkannt wird?

    bedeutet, dass ich Dein Anliegen nicht ganz nachvollziehen kann, wenn Du bereits ein Formular hast, zumal Du das Anliegen selbst nicht erstmalig hier im Forum vorträgst.

    Ob Du absetzen kannst oder nicht, entscheidet letztendlich die Finanzbehörde (was ich im Folgenden des Postings auch erläutert hatte). Das Formular nicht auszufüllen ist "wer nichts macht, hat schon verloren", es auszufüllen ist "wer etwas macht kann verlieren" (was ich wiederum durch "Versuch macht kluch" zum Ausdruck bringen wollte). Dein Posting hörte sich (mal wieder) nach einem Nichtentscheidenkönnengau an, ob Du das Formular nun ausfüllen sollst oder nicht.

    Gekennzeichnet war die Bemerkung mit einen Smiley, der die Bedeutung unterstreichen sollte.

    Jetzt klarer, was die "Bemerkung soll"?

    bimei

  7. ich möchte meinen Laptop als Werbungskosten absetzen und habe diesbezüglich einen Formular zum ausfüllen vom Finanzamt bekommen.

    Dann mach das doch. :confused:

    Gekauft hatte ich das Laptop übrigens 2005, ...

    Anschaffung 2005. Zu dem Zeitpunkt betrug die Abschreibung für Computer noch 3 Jahre.

    Anschaffung im ersten Halbjahr 2005 = je ein drittel des Anschaffungspreises für 2005, 2006 und 2007.

    Anschaffung im zweiten Halbjahr 2005 = ein Achtel in 2005, ein Drittel in 2006, ein Drittel in 2007, ein Achtel in 2008.

    Ob und wieviel anerkannt wird ist auch immer stark finanzamtsabhängig. Versuch macht kluch.

    Und wie siehst bei der nächster Lohnsteuererklärung aus,...

    Schecht, siehe oben, Anschaffungszeitpunkt.

    bimei

  8. Das Abschlusszeugnis der IHKn sieht ab der Winterprüfung 2007/2008 bundeseinheitlich gleich aus:

    Zitat:

    Wie sieht das neue Zeugnis aus?

    • Das neue Zeugnis erscheint in einem neuen bundeseinheitlichen Layout.
    • Die Berufsbezeichnung sowie Fachrichtung oder Schwerpunkt werden auf dem Zeugnis aufgeführt.
    • Das Gesamtergebnis mit Note und Punktzahl steht oberhalb der einzelnen Prüfungsergebnisse.
    • Danach werden die in der Ausbildungsordnung in den Prüfungsanforderungen genannten Prüfungsbereiche in der von der Ausbildungsordnung genannten Reihenfolge aufgeführt. Hinzu kommt die Note in Worten und die ganzzahlige Punkteangabe.
    • Auf Antrag wird die Berufsschulnote unterhalb der Prüfungsbereiche ausgewiesen.

    Quelle, gleichlautend auf fast allen IHK-Seiten zu finden.

    Ansonsten, siehe robotto

    bimei

  9. Hallo daywandler,

    hat vielleicht jemand einen als datei irgendwo rumliegen? ~hoff~

    wenn nicht, wo kriegt man sonst einen her? IHK, Berufsschule?

    Die Lehrpläne sind nicht einheitlich, können sich von Berufsschule zu Berufsschule unterscheiden.

    Andere Vorabinfos wie sachlich-zeitliche Gliederung usw. findest Du bspw. im Downloadbereich.

    Gruss

    bimei

  10. Kann mir nicht vorstellen, dass für ein Informatik Beruf eine ärztliche Untersuchung angeordnet wird... bzw. ich hab sowas noch nie gehört... oder gesehen...

    Ist aber ganz normal in grossen Betrieben und kann jeh nach Betriebsart auch vorgeschrieben sein.

    dave,

    was untersucht wird ist unterschiedlich.

    Hier mal ein paar Threads:

    http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/26430-einstellungsuntersuchung.html

    http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/76585-ausbildungsuntersuchung.html

    http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/80219-gesundheitstest.html

    Ansonsten mal nach "Betriebsarzt", "betriebsärztliche Untersuchung" u.ä. suchen.

    bimei

  11. Wieso löschst du den Anhang nicht einfach weg ?

    Solange dort steht:

    Anhänge, die auf Freischaltung warten galileocomputing_it_handbuch.zip

    Eigentlich war ich der Meinung, dass Lesen und Verstehen nicht so schwer ist und der Dateiname zur Vereinfachung beiträgt, das Buch dann bei galileo auch zu finden.

    Aber gut, gelöscht. ;-)

    bimei

  12. Herrjeh, heute ich hier aber echt der Wurm in den Prüfungsforen. :hells:

    Hallo Beam ,

    Beam heisst nicht Beam, sondern Akku.

    danke sehr das ist echt sehr lieb von dir,ich habe alte abschlussprüfungen gesucht,aber das ist auch sehr hilfreich,danke nochmal

    Mit Beam ist gemeint, Suchanfragen gehören in den Verlinkten Thread. Siehe auch Erklärung hier.

    beamen = <engl.> (bis zur Unsichtbarkeit auflösen und an einem anderen Ort wieder Gestalt annehmen lassen (Zitat Duden)

    bimei

  13. Also falls in der angehängten Datei nicht der gleiche wikipediastoff gesammelt wurde wir bei "stormies link" , dann ...

    Also entschuldige bitte, aber ... nein, verkneif ich mir.

    Nochmal Zitat:

    Und hier mal ein Link zu den ganzen openbooks und ja die sind alle umsonst ^^

    Galileo Computing - <openbook> -

    und das Buch für fi´s

    Ergänzt habe ich das Wort Buch.

    Einige Postings später:

    Bitte bzgl. des dritten Anhangs bitte Stromis Link nutzen.

    Kostenlos heisst nicht, dass wir das Buch hier zum Download anbieten dürfen, sorry.

    Wieder ergänzt um das Wort Buch.

    Auf deutsch und in Kurzform:

    Das Buch im dritten Anhang von Stormi bitte direkt auf der verlinkten Seite downloaden!

    bimei

  14. Also mal zu deinem Dingens da.

    Sorry, aber bevor ich mir das weiter antue ...

    Das ist das zweite Mal an einem Tag gewesen, dass ich so ein genösel von Dir über etwas lese, das andere zusammengestellt und zur Verfügung gestellt haben. Niemand wird gezwungen, das zu nutzen. Statt dankbar zu sein, dass sich jemand die Mühe macht, darauf herumzutrampeln ist ja eine ganz feine Art.

    Wieso stellst Du nicht mal heldenhaft etwas zusammen, was anderen dann sicher ultimativ hilft, statt nur zu nehmen und dann abzustrafen?

    *kopfschüttel*

    bimei

  15. Wann wird der andere Anhang frei geschalten?

    Was ist an meinem Posting so schwer zu verstehen? :beagolisc

    Zum Nochmallesen, obwohl nicht so weit entfernt

    Bitte bzgl. des dritten Anhangs bitte Stromis Link nutzen.

    Kostenlos heisst nicht, dass wir das hier zum Download anbieten dürfen, sorry.

    Heisst auf deutsch, der Anhang wird nicht frei geschaltet und dann wieder weiter mit Satz eins, "... Stormis Link nutzen".

    bimei

  16. Das hatten sie ja damals abgschafft weil es das Berufsbild ja "erst" seit 1998 gibt.

    Das ist, sorry, Unsinn.

    Mit dem Berufsbild hat das gar nichts zu tun, abgeschafft ist auch nicht richtig.

    Die Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde (vorerst) bis zum 31.07.2008 ausgesetzt.

    @DerArne

    Ob der Schein sinnvoll ist oder nicht, kann man pauschal kaum beantworten. Kommt vielleicht auch manchmal auf die Betriebsgrösse an. In einem grossen Betrieb bspw. wäre es u.U. völlig wurscht, ob Du so einen Schein hast oder nicht, weil es genügend AN gibt, die ausbilden dürfen.

    Mal aus der AEVO zitiert, was als Nachweis ohne Ausbildereignungsprüfung gilt:

    § 6 AEVO Andere Nachweise

    (1) Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine dieser Verordnung entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen hat, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet.

    (2) Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 2 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann auf Antrag vom Prüfungsausschuß ganz oder teilweise von der Prüfung nach § 3 befreit werden. Die zuständige Stelle erteilt darüber

    eine Bescheinigung. § 5 gilt entsprechend.

    (3) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen von dem nach den §§ 2 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung.

    (4) In Betrieben der Landwirtschaft [...]

    Schadet also sicher nichts; ob es nützt, den Schein zu machen, muss man selbst abwägen.

    bimei

    bimei

  17. Gibt es hier denn Niemanden, der in diesem Bereich ebenfalls gerade eine betriebliche Umschulung [...] gemacht hat?

    Doch, ganz viele. Ein Niemand antwortet gerade. ;)

    Schön wärs - ich habe dort keine zeitlich-sachliche Gliederung zu einer zweijährigen betrieblichen Umschulung gefunden.

    Weil es keine allgemeingültige zeitlich-sachliche Gliederung dafür gibt.

    Bei einer Umschulung bei einem Träger "entwirft/gestaltet" der Träger die Gliederung.

    Bei einer betrieblichen Umschulung macht das im Zweifel der Betrieb. Der muss eben sehen, dass er die Ausbildungsinhalte in dem Zeitraum von zwei Jahren vermittelt, nicht mehr, nicht weniger. Ob er dafür eine schriftliche zeitliche Gliederung erstellt, naja, wohl nicht immer.

    Das meinte ich mit "Die zeitliche Gliederung kann variieren".

    Selbst eine Gliederung bezogen auf die Ausbildungsinhalte zu erstellen macht nur ansatzweise Sinn. Du für Dich solltest vor allem darauf achten, dass Dir die Inhalte vermittelt werden, egal, was auf einem Papier dafür als Zeiträume angesetzt sind. Wenn Du für einen Inhalt mehr Zeit benötigst, für einen anderen weniger, macht eine nicht zu stark festgelegte zeitliche Gliederung mehr Sinn.

    Versteif Dich nicht zu sehr darauf, eine zeitlich-sachliche Gliederung zu haben, die Inhalte, die Du lernen willst/musst/kannst sind wichtiger als der Zeitraum der einzelnen Schritte.

    Nichts desto trotz kann Dir aber ja möglicherweise jemand eine Beispielgliederung aus der eigenen Umschulung posten/schicken.

    bimei

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