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bimei

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Beiträge von bimei

  1. Wird von dieser Möglichkeit wirklich Gebrauch gemacht, ohne sich vorher anzumelden?

    Ist bei uns schon vorgekommen, ja. Und was heisst, ohne Anmeldung, da vorher bekannt war, dass die Möglichkeit vorbehalten wird, ist das mind. eine Teilanmeldung. Wenn dann eine Stunde vorher ein Anruf erfolgt a la "ich würde gleich bei Ihnen vorbeikommen", ist das angemeldet. Ein Ansprechpartner ist im Zweifel durch den Projektantrag bekannt usw. usf. ;)

    bimei

  2. Moin,

    eine kleine Weile bin ich auch schon dabei, darum ist das:

    Das war schon immer so

    vom Grundsatz erstmal schon die richtige Aussage. ;)

    Geändert hat sich die Anzahl der User und damit die Anzahl der sich wiederholenden Fragen und auch die Anzahl der nicht gezielten Nachfragen.

    Phil, Du musst erstmal bei Dir selbst anfangen:

    - Wieviel liest Du hier? Alles?

    - Wie schreibst Du selbst? (OP, full ack, Dein Nick, Deine Ortsangabe ...)

    - ...

    Dieser Meinung bin überhaupt nicht. Meistens wird hier die Frage gestellt, ohne vorher mal Google verwendet zu haben. Ebenso der Hinweis selbst nach zu schauen, wird leider nur damit abgetan "drauf schauen und posten versteh ich nicht"

    Woher willst Du das wissen? Suchen will auch gelernt sein. Auch da kann man helfen, das zu lernen.

    Selbst hier auf dem Forum, wenn bspw. ein Thema schon einmal da war, sind viele nicht in der Lage, das wiederzufinden. Suchen können in Kombination mit Gedächtnis ist nicht für jeden gleich einfach.

    Den Teil Deines zweiten Satzes in Anführungsstrichen verstehe ich nicht und damit verwäscht auch die Aussage des Satzes.

    Es würde mir aber hier gezielt über das Problem der Formulierung von Abschlussarbeiten gehen, da hier als Antwort die Ablage-P genannt wird, weil das Problem nicht erkennbar ist. Im Grunde kann ich doch, wenn ich meinen Antrag mal formuliert habe, einfach ein paar im Forum quer lesen.

    Auch da, mehr User, mehr Antworten, mehr sich wiederholende Anfragen. Dennoch bleibt die Anfrage für den Einzelnen individuell, Aufregung, Prüfung, das Alter - Du weisst doch gar nicht, ob sich nicht auch eine gewisse Anzahl bereits zig Sachen quer gelesen haben. Die Zeit rennt, "keine Frage ist genau wie meine eigene, ich frag lieber selbst zu meinem speziellen Problem".

    Im Jahr 2000 wurden kaum Fragen zu Abschlussprojekten gestellt und es gab kaum Antworten. Wieviele Fragen und Antworten gibt es da jetzt? Und wenn man das weiter denkt schliesst sich wieder der Kreis, mehr Fragen, mehr User, mehr Antworten. Die Qualität der Fragen wird auch durch die Qualität der Antworten gesteuert.

    ...

    Da gäbe es noch eine Menge zu sagen, auch zu den bisherigen Antworten im Thread hier.

    Mach doch einfach mal ein Jahr Postingpause und lies alles, aber auch wirklich alles hier auf Fi.de, und dann melde Dich nochmal und gib Deinen Eindruck wieder. ;)

    VG

    bimei

  3. btw.: Ich habe meine Ausbildung erst mit 27 angefangen...

    Die Aussage hier in diesem Thread heisst dann also, Du hattest bis dahin die geistige und/oder körperliche Reife eines unter 18 Jährigen? Immerhin, wenn auch spät, das zeigt Selbsterkenntnis.

    :D

    bimei

  4. Bei den anderen nehme ich es einfach an.

    Es geht bei meiner Nachfrage in erster Linie nicht um dürfen oder nicht dürfen im rechtlichen Sinne, die Seite muss mir nicht erläutert werden. Gany hat es ausgeführt, es geht schon allein darum, dass es einfach höflich ist, die Abgelichteten vorher zu fragen und nicht einfach etwas anzunehmen. ;)

    bimei

  5. Das Abschlusszeugnis der IHKn sieht ab der Winterprüfung 2007/2008 bundeseinheitlich gleich aus:

    Zitat:

    Wie sieht das neue Zeugnis aus?

    • Das neue Zeugnis erscheint in einem neuen bundeseinheitlichen Layout.
    • Die Berufsbezeichnung sowie Fachrichtung oder Schwerpunkt werden auf dem Zeugnis aufgeführt.
    • Das Gesamtergebnis mit Note und Punktzahl steht oberhalb der einzelnen Prüfungsergebnisse.
    • Danach werden die in der Ausbildungsordnung in den Prüfungsanforderungen genannten Prüfungsbereiche in der von der Ausbildungsordnung genannten Reihenfolge aufgeführt. Hinzu kommt die Note in Worten und die ganzzahlige Punkteangabe.
    • Auf Antrag wird die Berufsschulnote unterhalb der Prüfungsbereiche ausgewiesen.

    Quelle, gleichlautend auf fast allen IHK-Seiten zu finden.

    bimei

  6. Na, das ist ja mal wieder alles schön sachlich und so ausgesprochen zielgerichtet auf das Eingangsposting geantwortet.

    Nur um noch eine Chance zu geben, dass der Threadersteller auf seine Frage auch eine Antwort bekommt, lasse ich den Thread offen. Alles andere werde ich ab hier entfernen.

    Sonst fühlt sich schon wieder der @victorinox dazu berufen, auf den Plan zu treten ...

    Und speziell Du unterlässt bitte solche Sticheleien. Wenn Du Dich bemüssigt fühlst jeden Tag nach Postings von vic Ausschau zu halten oder ihn nötigenfalls mit solchen Sätzen anzulocken, dann ruft Dich definitiv das Falsche auf den Plan, wenn es Dir dann nur darum geht, Spitzen los zu lassen.

    bimei

  7. In den einschlägigen Vorschriften steht, daß der Azubi ein Berichtsheft führen muß; davon, daß der Betrieb ihm dazu Zeit geben muß, habe ich noch nicht gelesen.

    Aber jetzt gleich. :D

    Aus der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik:

    § 13 Berichtsheft

    Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.

    bimei

  8. Fakten:

    Erstens:

    § 43 BBiG Zulassung zur Abschlussprüfung

    (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

    1. [...]

    2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und

    3. [...]

    Heisst, die Zulassung kann auch aberkannt werden.

    Zweitens:

    Einige IHKn sammeln die Ausbildungsnachweise bei der schriftl. Prüfung ein oder fordern sie vorher an, einige fordern zum Mitbringen zur mündl. Prüfung auf. Andere IHKn schreiben eben nichts und fordern zu nichts auf, müssen sie ja auch nicht, da es "erstens" gibt und es jeder IHK überlassen bleibt, wie und ob sie die Zulassungsvoraussetzung prüft.

    Schlau schnacken und darauf ankommen lassen ist jedenfalls nicht intelligent.

    bimei

  9. Dachte das seit der Winterprüfung 07/08 es bundesweit einheitliche Zeugnisse gibt!

    Ist auch so.

    Also von daher verstehe ich die Aussage nicht ganz das jede IHK das anders macht.

    Ich schon, es dauert nunmal, bis so etwas bei allen angekommen ist. Und wenn wir hier ohne Überheblichkeit weiter darüber bei einer solchen Nachfrage informieren, wird es in ein/zwei Jahren nur noch vereinzelt zu der Annahme kommen, dass jede IHK die Zeugnisse anders ausstellt.

    bimei

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