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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Nach zwei Wochen könnte schon die Gefahr des Zerbröselns oder eines grünen pelzigen Ansatzes bestehen. *Epoxidharz reich*
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Von Fussball stand da doch nichts, reicht sicher, wenn Du Alpenveilchen magst.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Die alten Paulaner nahmen Spaten und vergruben das Bier. Und nun? Lernt ihr erstmal den Unterschied zwischen "seid" und "seit", dann reden wir über so nebensächliche, vermeintliche Unzulänglichkeiten.
  4. Klärt ihr die Definition, Sinnhaftigkeit oder was auch immer einer Signatur bitte per PM, mail, im Daily Talk ... ? Danke. ;-) bimei
  5. ~~~~OW~~~~ :D
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Genau das wurde Dir beantwortet. Nur positive oder "abnickende" Antworten bekommt man nicht immer. Oder sollen Deine Fragen gar keine Fragen sein, da am Ende auch jeweils ein Ausrufezeichen steht? bimei
  7. Hier wegen Doppelposting und zur weiteren Redundanzvermeidung closed.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Da es sich mehr um ein Problem mit der Anwendung handelt ---> verschoben Anwendungssoftware
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Guck z. B. mal 9 Threads weiter unten, hier im gleichen Forum... bimei
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Thema/Thread doppelt: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=88357 Hier closed bimei
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nur als Info, das ist veraltet, das ist jetzt § 37 BBiG. bimei
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nicht ganz: Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung oder mit Ende des Vertrages. Eine Verlängerung bei Nichtbestehen der Prüfung gibt es "nur auf Verlangen des Auszubildenden". § 21 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. bimei
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Der Thread ist nun in Absprache mit Quark, in stark auf das Wesentliche reduzierter Form, als Kopie zurück im Prüfungsforum. Hier closed, damit sich wirkliche Interessenten für die Lerngruppe nicht verirren. bimei
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Zitat: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [...] Gestreckte Abschlussprüfung als Erprobungsverordnung Da die Folgen einer derartigen Veränderung der Prüfungsstruktur für die ausbildenden Betriebe und den Aussagewert des Ergebnisses der gestreckten Abschlussprüfung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht überschaubar sind, wird gegenwärtig noch keine Änderung der Prüfungsvorschriften des BBiG bzw. der HwO vorgenommen. Vielmehr wird die neue Prüfungsstruktur zunächst in einem größeren Feldversuch bei mehreren Ausbildungsberufen erprobt. Um das erforderliche Regel-Ausnahme-Verhältnis gegenüber den bestehenden weiterhin gültigen Vorgaben des BBiG und der HwO zu wahren, sind dabei sowohl der Zeitraum (Befristung bis zum 31. Juli 2007) als auch die Anzahl einzubeziehender Berufe (etwa 20) begrenzt. Vor diesem Hintergrund haben sich Vertreter des Bundes und der Sozialpartner auf die folgende einzubeziehenden Berufe geeinigt: Chemikant/Chemikantin, Pharmakant/Pharmakantin, Chemielaborant/Chemielaborantin, Biologielaborant/Biologielaborantin, Lacklaborant/Lacklaborantin, Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin, Metallbauer/Metallbauerin, Industriekaufmann/Industriekauffrau sowie vier fahrzeugtechnische Berufe und acht industrielle Metall- und Elektroberufe. Für den Fall, dass noch weitere Berufe in die Erprobung einbezogen werden können, haben sie sich auf folgende Berufe verständigt: Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin, Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin Glastechnik, Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin, Installateur und Heizungsbauer/Installateurin und Heizungsbauerin und ein Beruf aus dem Elektrohandwerk. Diese Festlegungen können jedoch im Konsens aller Beteiligten wieder geändert werden, wenn sich die Struktur der gestreckten Abschlussprüfung bei bestimmten Berufen im Neuordnungsverfahren als nicht sachgerecht erweisen sollte. [...] Aus Gründen der Rechtsklarheit werden die Erprobungsverordnungen als eigenständige Verordnungen und nicht zusammen mit den jeweiligen Ausbildungsordnungen nach § 25 BBiG bzw. § 25 HwO erlassen. Dabei wird in der jeweiligen Erprobungsverordnung in § 1 Abs. 5 geregelt, dass die Vorschriften der Ausbildungsordnung auch in der Erprobung zugrunde zu legen sind; die Prüfungsvorschriften der Ausbildungsordnung werden jedoch während des Erprobungszeitraums bis zum 31. Juli 2002 durch die Vorschriften der Erprobungsverordnung ersetzt. Siehe auch Stichwort: Erprobungsverordnung. Mehr oder ist es klar soweit? bimei
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Du übermittelst mir dann bitte noch per PM den Namen, Anschrift/Telefonnummer, damit ich die Quelle und Aussagekraft überprüfen kann und das nicht ein weiteres Gerücht bleibt. Für alle Unsicheren empfehle ich die Suche nach "Gestreckte Abschlussprüfung" z.B. über google und dann in den Ergebnissen die Wahl einer geeigneten IHK, oder auch die Suche hier im Forum, wo schon diverse Male die Erprobungsphase, und für welche Berufe sie gilt, beschreiben ist. bimei
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    "Gute" Forumsuser haben eine solche Einschränkung nicht nötig. So trennt sich die Spreu vom Weizen. .... Ende OT! bimei
  17. Finst? *schnief* Soso, Du brauchst also 3 h für ein Baguette... Ab sofort Nahrungsrationierung für chickie. Dann bleibt auch mehr für uns.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Hallo? Augen auf, und nicht wieder sinnbefreit lesen bitte! Wiederholung: Eine Chance gibt es für euch noch, mehr nicht. bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Da der Antrag dem PA vor Durchführung der Projektarbeit zur Genehmigung vorzulegen ist (siehe Verordnung), ist das wohl kaum möglich. ;-) bimei
  20. Das ist auch nicht Aufgabe der Schule. ;-) bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Ob und die Höhe ist erstens mal je nach Bundesland unterschiedlich, und was soll man in diesem Fall mit Bildungsurlaub anfangen können? Nur für als Bildungsurlaub anerkannte Weiterbildungen kann Bildungsurlaub gewährt werden. bimei
  22. Klar, gleichgültige Schlipsträger und so, als "Hauptwort" auch: Verunglückte.
  23. Oh, verstehe. Also ist das Huhn dafür verantwortlich wenn manchmal die Betroffenheit der Umwelt in Besoffenheit der Umwelt ausartet, weil sie keine Nahrungsgrundlage mehr für Getränke haben?
  24. Au ja, ein Pixel-Piratenküken, cool. Du bist niemals von Hunger betroffen? Das halte ich für ein Gerücht, wenn nicht gar für sehr starkes Flunkern.
  25. Es soll doch auch spannend und überraschend sein, oder? :cool: Wovon nicht? Von der Absetzung, dem Flauschigsein, Hunger? Wie sehen Piratenhühner eigentlich aus? Muss man die nur noch teeren, damit sie schwarz und böse aussehen? Federn bringen sie ja schon von Natur aus mit. :floet:

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