Ok, nochmal zur Aufklärung, wie ich es gemeint habe (jeder Teil meiner Antwort bezieht sich lediglich auf den gequoteten Teil der Frage):
1.Teilantwort: es ist unterschiedlich je nach IHK, ob man bei Bestehen von bspw. Wiso den Teil Wiso ebenfalls wiederholen muss. Daher: bei der zuständigen IHK erkundigen, um sicher zu sein.
2. Teilantwort: Muss man einen bereits im ersten Anlauf bestandenen Teil wiederholen, kann man sich anschliessend nicht aussuchen, ob man das erste "Bestanden" oder das zweite "Bestanden" (oder das dritte...) werten lassen möchte.
Hab ich auch nicht so verstanden. Werde mich auch bemühen, mich das nächste Mal gründlicher auszudrücken.