Alle Beiträge von bimei
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Randalierende Lobpiraten und die ewigen Montage
*Licht anmach* Aaaah *Licht wieder ausmach und Schlafleuchten in Steckdosen steck* Schon besser. :hells: Mohoiiin, *warme Brötchen und Croissants auspack* *Kaffee extrastark zieh* *auf Schreibtisch guck, was heute zu tun ist* :beagolisc *zurücklehn und noch einen Augenblick an mein Bett denk* :schlaf:
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Bitte bewertet mal mein Arbeitszeugnis
Das ist sogar gesetzlich so verankert. Wichtig aber, siehe Chief's Posting, zwei verschiedene Vertragsverhältnisse. Ist alles in einem Zeugnis, geht die Selbständigkeit/Verantwortung, die man im Job nach der Ausbildung bescheinigt bekommen könnte, eventuell unter, usw. usf. Du solltest ausserdem die Entscheidungsfreiheit offen haben, ob Du beide Zeugnisse einer Bewerbung beilegst, z.B. auch, wenn Du Dich in 30 Jahren nochmal für einen neuen Job bewirbst.
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Domain oder Portal nicht aufrufbar
Der inhaltliche Zusammenhang Deiner Sätze ist Meckern unter Missachtung der Arbeit, die einige hier in ihrer Freizeit leisten. Ich für meinen Teil habe das wunschgemäss beachtet und werde es auch nicht vergessen. Ebenso wie ich nicht vergessen werde und schätze, was andere hier leisten und wie ich beachte, in welcher weniger penetranten Form wieder andere hier vortragen, was ihnen nicht gefällt oder sogar mal lobende Worte finden. Speziell Dir biete ich an, Dich per mail zu informieren, wenn die von Dir bemängelten Dinge beseitigt oder minimiert sind, so dass Du dem Forum bis dahin fernbleiben kannst und Dir das Grauen nicht mehr ansehen musst. Vielleicht fällt Dir die Geduld bis zum Eintreffen der mail leichter. bimei
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Domain oder Portal nicht aufrufbar
Danke. .....
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Seite nich immer i.O. in Firefox
Eventuell weder noch. Ich benutze auch fast ausschliesslich Firefox, bin relativ viel auf dem Forum und hab den Fehler noch nie gehabt.
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Randalierende Lobpiraten und die ewigen Montage
Trööööt, blaue Installationsbalken sind soooo langweilig. Gibts Kaffee? Ich hab Kuchen dabei. *Teilchenauswahl, Apfelkuchen, kalten Hund, Broccolikuchen und Sahne hinstell*
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Der hier ist tierisch gut ...
Wie passend. Soso.
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Filme zu bestimmten Filmgenre gesucht
Hm, sowas wie "Staatsfeind Nr.1"?
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8 Seiten für Doku OK?
Lies vielleicht nochmal Dein vorheriges Posting! Du gehst lediglich darauf ein, was timmi lesen würde und was nicht, DAS ist hier nicht Thema, sondern ob 8 Seiten bei piti reichen. Ende dieser Unterbrechung!
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8 Seiten für Doku OK?
Wo soll die Grenze sein? Der erste sagt, 1-2 Seiten, der nächste sagt dann, dann ist es kleinlich bei einer 3.Seite. 10-15 Seiten sind doch ein Spielraum. Wie oder was auch immer das ist oder sein mag, hier in diesem Thread ist jedenfalls nicht der richtige Platz, das zu diskutieren.
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Was ist als Bruttogehalt nach Ausbildung möglich?
Ab hier: Keine Pauschalisierungen, gegenseitiegen Anfeindungen, Provokationen usw. usf. Wer keinen sachlichen Beitrag schreiben kann/möchte, spart sich gämzlich einen Beitrag in diesem Thread. bimei
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IT Handbuch bei der Abschlussprüfung
Es wird Dir kaum nutzen, die Handhabung von Ex-Prüflingen zu erfahren, denn entscheidend ist, wie die Prüfungsaufsicht das handhabt. ;-)
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Was verdienen Fachinformatiker-Systemintegration? :-)
Klärt doch bitte die Glaubensfrage und die Ob-Existenz der Stellenausschreibung per PM, mail, Telefon, Fax ... jedenfalls ohne weitere Postings dazu hier. Zurück zum Ursprungsthema!
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fristlose Kündigung in der Ausbildung
Offensichtlich nicht. ~~Thread closed~~
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Wann muss Übernahme bekannt sein?
Die Regelung der "rechtzeitigen Meldung" gilt zwar nicht nur bei befristeteten Verträgen, somndern auch bei Kündigungen, aber Hauptaussage von Dir sollte ja sein, dass sie bei Ausbildungsverträgen nicht gilt. Das ist auch richtig, unterstützend der Gesetzestext: § 37 b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
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Mit 10 oder 2 Finger?
Kennzeichne Deine Spässe einfach, dann werden sie auch eher als solche verstanden. Wieso ist der letzte Satz das Gegenteil von "immer die ganze Faust nehmen"? (<-- erneute Kennzeichnung)
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Kündigung vom Arbeitnehmer: Wann Arbeitszeugnis anfragen/verlangen ?
Aber nur "mehr oder weniger". Eine "automatische Pflicht" zur Zeugniserstellung besteht gesetzlich nicht (nur nach Ausbildungsverhältnissen), man hat lediglich einen Anspruch nach § 630 BGB (und u. U. nach § 113 GewO, § 73 HGB, § 19 SeemG), heisst man muss es im Zweifel beantragen/einfordern.
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FI: Abschlußprüfungen deutschlandweit gleich?
Beitrag #19 in diesem Thread --> Prüfungspage.
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Mit 10 oder 2 Finger?
<überspitzt> Vielleicht melden sich ja auch noch die User zu Wort, die meinen, man versteht sie auch (muss sie verstehen), ohne dass sie halbwegs Rechtschreibung und Zeichensetzung beachten, wozu das also in der Schule lernen. </überspitzt> :floet: Zu dem Beruf des Klägers gehört es, wie chickie weiter oben schon schrieb, nunmal dazu. Und eigentlich ist es ganz einfach: Wer es nicht probiert hat, kann gar nicht mitreden und das geht auch schon in Richtung Wissensverweigerung. Dass Du "immer" die ganze Faust nimmst, ist vielen hier nicht neu, auch so zu schreiben, macht den Kohl nicht fett und war bereits vermutbar.
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Bestellung der älteren Prüfungen
www.u-form.de
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FI: Abschlußprüfungen deutschlandweit gleich?
Aus der Verordnung: § 15 (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Siehe auch Verordnungen im Downloadbereich, und Prüfungspage
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Schreibweiße Doku?
siehe http://www.caesborn.de/pruefungspage/projekt_dok.html --> Sprachliches und Schreibstil.
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Abschlussprüfung BW Wann?
Welches Jahr und welche Prüfung (Winter/Sommer)?
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Anschreiben bitte bewerten
Es handelt sich nicht um den gleichen Ausbildungsbetrieb, sondern um den möglichen Wechsel in einen anderen Betrieb zur Fortführung und Beendigung der Ausbildung. Im hier angeschriebenen "Wunschbetrieb" hat Onkel_Hägi vor seiner Ausbildung gearbeitet. Onkel_Hägi und ich hatten schon im Vorfeld einen "internen" Austausch über die (Erstmal-)Vorgehensweise. Lieb gucken ist aber immer gut.
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Kinobilder die dritte
Bist Du nochmal so frei für einen zweiten Tip?