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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Weich ... ach nein, Du bist ja bereits geschlüpft, hm, dann ist die Schale wohl zu früh kaputt gegangen und Du warst nicht richtig ausgehärtet.
  2. bimei

    gleiche Fragen

    Moin, eine kleine Weile bin ich auch schon dabei, darum ist das: vom Grundsatz erstmal schon die richtige Aussage. Geändert hat sich die Anzahl der User und damit die Anzahl der sich wiederholenden Fragen und auch die Anzahl der nicht gezielten Nachfragen. Phil, Du musst erstmal bei Dir selbst anfangen: - Wieviel liest Du hier? Alles? - Wie schreibst Du selbst? (OP, full ack, Dein Nick, Deine Ortsangabe ...) - ... Woher willst Du das wissen? Suchen will auch gelernt sein. Auch da kann man helfen, das zu lernen. Selbst hier auf dem Forum, wenn bspw. ein Thema schon einmal da war, sind viele nicht in der Lage, das wiederzufinden. Suchen können in Kombination mit Gedächtnis ist nicht für jeden gleich einfach. Den Teil Deines zweiten Satzes in Anführungsstrichen verstehe ich nicht und damit verwäscht auch die Aussage des Satzes. Auch da, mehr User, mehr Antworten, mehr sich wiederholende Anfragen. Dennoch bleibt die Anfrage für den Einzelnen individuell, Aufregung, Prüfung, das Alter - Du weisst doch gar nicht, ob sich nicht auch eine gewisse Anzahl bereits zig Sachen quer gelesen haben. Die Zeit rennt, "keine Frage ist genau wie meine eigene, ich frag lieber selbst zu meinem speziellen Problem". Im Jahr 2000 wurden kaum Fragen zu Abschlussprojekten gestellt und es gab kaum Antworten. Wieviele Fragen und Antworten gibt es da jetzt? Und wenn man das weiter denkt schliesst sich wieder der Kreis, mehr Fragen, mehr User, mehr Antworten. Die Qualität der Fragen wird auch durch die Qualität der Antworten gesteuert. ... Da gäbe es noch eine Menge zu sagen, auch zu den bisherigen Antworten im Thread hier. Mach doch einfach mal ein Jahr Postingpause und lies alles, aber auch wirklich alles hier auf Fi.de, und dann melde Dich nochmal und gib Deinen Eindruck wieder. VG bimei
  3. Dann hast Du nur die Hälfte gelernt, denn ausschlaggebend dafür, an welcher Stelle die Kunden aufgeführt werden ist auch die Art des Betriebes und ob und wieviel man mit Kunden zu tun hatte. bimei
  4. Die Aussage hier in diesem Thread heisst dann also, Du hattest bis dahin die geistige und/oder körperliche Reife eines unter 18 Jährigen? Immerhin, wenn auch spät, das zeigt Selbsterkenntnis. bimei
  5. Es geht bei meiner Nachfrage in erster Linie nicht um dürfen oder nicht dürfen im rechtlichen Sinne, die Seite muss mir nicht erläutert werden. Gany hat es ausgeführt, es geht schon allein darum, dass es einfach höflich ist, die Abgelichteten vorher zu fragen und nicht einfach etwas anzunehmen. bimei
  6. Tja, nu, einer der Ur-Schokos kommt aus HH, passt doch. Soll ich Dir ein paar Flaschen schicken? Bei euch gibt es statt dessen sicher Weisswurscht-Duschgel mit der entsprechenden Konsistenz natürlich. *börghs*
  7. Guck Dir mal LOGInventory an, vielleicht ist das etwas für Deine Zwecke. LOGIN GmbH - LOGINventory Network Inventory Software bimei
  8. Erstmal Frage: Du hast die Abgebildeten aber gefragt, ob sie einverstanden sind, dass Fotos von ihnen hier veröffentlicht werden? bimei
  9. Tach, nur mal kurz zur Info eingeworfen, da hier doch die Schokodianer sind: Nächste Woche gibt es beim Aldi Schoko-Duschgel in den Sorten Schoko-Cocos und Schoko-Mint. Schoko-Duschen Winke
  10. Antwort: Morgen. Wusstest Du das etwa nicht? :eek Oh jeh, Stammtisch München, das wird ja wieder seitenfüllend, bis das steht. Die Art der Fragestellung ist glaube ich auch nicht optimal, um eure Start-Ziel-Differenz zu minimieren.
  11. SoL, wenn Du schon auf alles antwortest, erst lesen, denken, notfalls nochmal lesen oder nachfragen. Umschulungsträger ungleich Berufsschule! @Miguelito Dass nicht prüfungsrelevante Fächer bei einer Umschulung als "teilgenommen" gekennzeichnet sind, ist durchaus normal. bimei
  12. Das Abschlusszeugnis der IHKn sieht ab der Winterprüfung 2007/2008 bundeseinheitlich gleich aus: Zitat: Wie sieht das neue Zeugnis aus? Das neue Zeugnis erscheint in einem neuen bundeseinheitlichen Layout. Die Berufsbezeichnung sowie Fachrichtung oder Schwerpunkt werden auf dem Zeugnis aufgeführt. Das Gesamtergebnis mit Note und Punktzahl steht oberhalb der einzelnen Prüfungsergebnisse. Danach werden die in der Ausbildungsordnung in den Prüfungsanforderungen genannten Prüfungsbereiche in der von der Ausbildungsordnung genannten Reihenfolge aufgeführt. Hinzu kommt die Note in Worten und die ganzzahlige Punkteangabe. Auf Antrag wird die Berufsschulnote unterhalb der Prüfungsbereiche ausgewiesen. Quelle, gleichlautend auf fast allen IHK-Seiten zu finden. bimei
  13. Na, das ist ja mal wieder alles schön sachlich und so ausgesprochen zielgerichtet auf das Eingangsposting geantwortet. Nur um noch eine Chance zu geben, dass der Threadersteller auf seine Frage auch eine Antwort bekommt, lasse ich den Thread offen. Alles andere werde ich ab hier entfernen. Und speziell Du unterlässt bitte solche Sticheleien. Wenn Du Dich bemüssigt fühlst jeden Tag nach Postings von vic Ausschau zu halten oder ihn nötigenfalls mit solchen Sätzen anzulocken, dann ruft Dich definitiv das Falsche auf den Plan, wenn es Dir dann nur darum geht, Spitzen los zu lassen. bimei
  14. Aber jetzt gleich. Aus der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik: § 13 Berichtsheft Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. bimei
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  16. Fakten: Erstens: § 43 BBiG Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. [...] 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und 3. [...] Heisst, die Zulassung kann auch aberkannt werden. Zweitens: Einige IHKn sammeln die Ausbildungsnachweise bei der schriftl. Prüfung ein oder fordern sie vorher an, einige fordern zum Mitbringen zur mündl. Prüfung auf. Andere IHKn schreiben eben nichts und fordern zu nichts auf, müssen sie ja auch nicht, da es "erstens" gibt und es jeder IHK überlassen bleibt, wie und ob sie die Zulassungsvoraussetzung prüft. Schlau schnacken und darauf ankommen lassen ist jedenfalls nicht intelligent. bimei
  17. verschoben in die Schwatzecke.
  18. Die Telekom ist in Deinem Fall ein Kunde der Firma, bei der Du beschäftigt bist. Kundennamen stehen nicht in einem Zeugnis. bimei
  19. Ist auch so. Ich schon, es dauert nunmal, bis so etwas bei allen angekommen ist. Und wenn wir hier ohne Überheblichkeit weiter darüber bei einer solchen Nachfrage informieren, wird es in ein/zwei Jahren nur noch vereinzelt zu der Annahme kommen, dass jede IHK die Zeugnisse anders ausstellt. bimei
  20. Och doch, dürfen sie schon. Ob man sich darauf einlässt, ist eine andere Frage. bimei
  21. Auch wenn es vermutlich kein Rentenalter mehr geben wird, wenn Du mal gross bist: da doch eine minimale Möglichkeit besteht und wenn Du keine Fehlzeiten haben willst und ausserdem in den Tagen zwischen den Beschäftigungsverhältnissen krankenversichert sein willst, solltest Du Dich arbeitslos melden, ja. Eine Arbeitsbescheinigung kannst Du Dir auch jetzt schon ausstellen lassen. bimei
  22. Gegenfrage: Was sollen die Antworten Dir bringen? Was soll das aussagen? bimei
  23. Soso. Und das steht so allgemeingültig genau wo? (Nur schonmal als Hinweis die allgemeingültigen Gesetzestexte und Vorschriften, siehe --> Klick) bimei

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