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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. *lol* DAS wäre allerdings fatal. Allerdings hätten die Bäume noch eine kleine Chance zu wachsen, bis Pollini laufen kann. Problem ist erstmal der Vater, der mit Pollini zur gleichen Zeit auf dem Spielplatz ist wie Mütter, Babysitterinnen ... :hells:
  2. Huhu Polli :e@sy Wird ja auch mal Zeit. Oh weh, hoffentlich haben die Spielplätze in Deiner Gegend auch Bäume die hoch genug sind.
  3. Das Forum ist voll von Threads, in denen "Leute etwas zur (welcher auch immer) Prüfung sagen". Aber eben nicht in diesem Thread, denn das ist der "Suche-Thread", wie der Threadtitel und eine Ankündigung in diesem Forumsteil schon sagen.
  4. Papillon? @Manitu Joo. @Saga Könntest Du bitte die Bilder auch als Links posten? Ist für zwangsweise Langsamsurfer netter, und für mich zusätzlich, weil ich dann nicht editieren muss.
  5. Editieren, soso. Du hattest aber ursprünglich ein bisschen etwas anderes geschrieben.
  6. E.T. ...........
  7. Wenn Du nocheinmal, wie heute morgen, Threadpushing betreibst, sicher nicht, denn dann werde ich den Thread event. schliessen müssen. Üb Dich derweil in Geduld.
  8. bimei

    Auto-Motorisierungen

    An welcher Stelle hat Brei geschrieben, ein Auto zu brauchen?
  9. Nicht nur "meist", die Anzahl betrieblicher Ersthelfer ist in der BGV A1 vorgeschrieben (2 bis 20 Beschäftigte mind. ein Ersthelfer z.B.). ;-)
  10. Einen "Ausbilderschein" muss niemand haben, die Regelung ist ausgesetzt (bis 31.07.2008).
  11. Bin auch gut zu Hause angekommen, hab aber irgendwie das Gefühl, ich war nicht allzu lange zu Hause. :schlaf: Vielen Dank auch von mir nochmal an mixki und ihre Eltern. Und an alle anderen für Essen schnipseln, Brot backen, Senf mitbringen usw. und die freundliche Aufnahme.
  12. WAS wird hier geduldet? Kannst Du das wirklich beurteilen? Was stellst Du Dir vor? Das Forum zu schliessen? Und was hat das Thema hier überhaupt zu suchen? Antworten nicht nötig und schon gar nicht hier.
  13. Nein, kein Spass, eher Hinweis bei sehr grossem Ekel vor Spinnen nicht unbedingt den Staubsauger zu benutzen.
  14. Das Portal wird z. Zt. umgestaltet, daher ist da zeitweise eventuell ein "Nichts".
  15. Hab ich auch gesehen. Für ein Ekeln oder gar Angst vor Spinnen hab ich durchaus Verständnis, deshalb bitte auch mein Posting nicht als Provokation oder Memmenabgetue werten, war keinesfalls so gemeint. Jeder hat irgendetwas, wo ihm unbehaglich ist, oder er Ekel oder Angst verspürt. Dafür sollte man niemand verurteilen, wenn man es selbst nicht so empfindet. Sowetwas zuzugeben ist Stärke, nicht andere für eine Schwäche zu verurteilen.
  16. In der Annahme Du meinst mich: Nach neuem BBiG ist die Regelung für die Zulassung zur Prüfung für einen Externen: § 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. (3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Wie immer gilt, es entscheidet die zuständige Stelle. Bzgl. der Mindestzeit, die ja Dein Anliegen in diesem Fall ist, ist Abs. 2 Satz 2 ein sog. Gummibandparagraph. Denn wenn vom Nachweis der Mindestlaufzeit abgewichen werden kann, heisst das letztendlich, es kann von der Mindestzeit abgewichen werden. @perdi Sorry, was Du schriebst bzgl. der 3 Jahre ist natürlich richtig, da hab ich etwas gelesen, was so nicht da stand. ;-)
  17. Naja, immerhin, das ist noch insofern eine freundliche Art, eine Spinne einzufangen, weil sie im Staubsaugerbeutel relativ lange überleben können (mehrere Tage) und der ein oder andere sich vielleicht doch noch überlegt, sie freizulassen. Aber aufpassen, sie könnten euch mt einem Haps verschlingen. :floet:
  18. verschoben --> Anwendungen
  19. Ich weiss, dass Druid keine feste IP hat, aber eine IP aus einem Nummernkreis. Darum meine Antwort "Warum nicht?" auf den Satz "kann theoretisch nicht sein" von Druid. Du bist doch der Held der provokativen Postings, von Dir hätte ich am wenigsten ein Nichtverstehen erwartet. Aber gut zu wissen, dass "wer austeilen kann, nicht automatisch austeilen versteht". Nun deutlich genug? Weitere Verständnisnachfragen bitte nur per PM. [Ende OT]
  20. Und was an Deinem schon gemachten Posting http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=768281&postcount=190 soll unverständlich gewesen sein, dass Du das nochmal postest? Oder wurde eine Erwiederungserwartung nicht erfüllt?
  21. Ist mir schon klar, nur siehe Druid. ;-)
  22. Wieso nicht?
  23. Für mich ist nicht klar, was Du nun tatsächlich machst. So wie es beschreiben ist, kann das auch "ein bisschen Rumklickern zum Anpassen einer Software" sein. Wo ist der wirtschaftliche Teil (Kosten-/Notzenanalyse z.B.)? Pflichtenheft? Soll die Vertragslaufzeit verkürzt werden oder die Laufzeit vom Abschluss des vertrages bis zur Erfüllung?
  24. Nur mal als Anmerkung, falls Du es überlesen haben soltest, uppercase ist durch die Prüfung gefallen und Wiederholer. Und zur Prüfung als Externer ohne Ausbildung: 3 Jahren, nein, 1,5 Jahre.

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