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Akku

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Beiträge von Akku

  1. Stell einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung, bleibe ein weiteres halbes Jahr in deinem Ausbildungsbetrieb und führe deine Abschlussprojekt in der Winterprüfung durch. Alles andere verkompliziert die Sache derart, das du Gefahr läufst wieder durch zu fallen. Du müsstest sonst ein Unternehmen finden, bei dem du dein "betriebliches Abschlussprojekt" durchführen kannst. Das ist auf keinen Fall so einfach wie es sich anhört.

  2. Du hast eine sehr gute Begründung warum dein Projekt nicht zuende geführt werden kann. Solange du alle Projektphasen korrekt durchlaufen hast, ist alles gut. Sowas passiert halt. Du must nur in der Doku gezielt darauf eingehen und die Begründung klar formulieren.

  3. Wenn die IHK doch den ganzen Code haben will, dann von den zuständigen ne Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen.

    Das wäre so, als wenn du deinen Arzt/Anwalt/Pastor/Priester aufforderst eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Ja, auch PA unterliegen einer eben Solchen.

    ...dann wird es darauf hinauslaufen, dass eben Dein AG sich das Urheberrecht vorbehält.

    Das geht nicht, das liegt beim Azubi. Das Recht zur Vermarktung, hat er seinem Arbeitgeber übertragen.

  4. Nun mal ruhig. Bewirb dich bei größeren Unternehmen die auch Ausbilden. In der Regel kann man dort auch als Praktikant unterkommen, noch einiges hinzulernen und seine Abschlussarbeit betreut durchführen. Kleinere Unternehmen können das nur selten leisten. Die Note spielt eine eher untergeordnete Rolle. Dein Auftreten ist viel wichtiger.

  5. Personaler, die den Ausbildungsberuf kennen, werden sich nicht vordergründig an Mathe stoßen. Das Gesamtpaket MINT ist viel interessanter. Bei Ausbildungsunternehmen die Produkte/Projekte herstellen/durchführen, die auf mathematischen Kenntnissen beruhen, werden schon etwas näher hinschauen.

    Ansonsten: Dreisatz, Zahlensysteme, Formeln umstellen (z.B. URI). Das war es schon.

  6. Du irrst dich. Wir unterliegen in keiner Form der Nötigung durch irgendeine IHK. Wenn Musterlösungen nicht stimmen (im Übrigen heissen sie nicht mehr Musterlösung sondern Lösungshinweise eben aus diesem Grund) können, dürfen und sollen wir unsere eigene Fachkompetenz einbringen. Das Einzige was wir im Nacken haben könnten ist das Verwaltungsgericht.

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