Guten Morgen erstmal.
Zu meiner Frage: Es hat mich gestern leicht verwirrt, als ich im netz bei ner fahrschule gelesen hab, dass ich mit dem Führerschein Klasse B (also ohne Anhängerschein) nur anhänger bis zu einer zulässigen gesamtmasse von bis zu 750 kg fahren darf.
Da meine Fahrleherin damals gesagt hat, dass ich unseren anhänger(zulässige gesamtmasse 1000kg) mit unserem auto (leergewicht 1200kg) fahren darf, habe ich mal im netz gesucht..
das ergebnis war dieser gesetzestext:
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
kann mir jetzt jemand sagen, ob ich den fahren darf oder nicht?