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stefanniehaus

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Beiträge von stefanniehaus

  1. Ich sehe auch keinen Grund, warum der AG wirklich Zwangsurlaub anordnen könnte.

    Aber: Was hat der Azubi davon wenn er den Urlaub nicht will?

    Nachholen beim nächsten Arbeitgeber kann er ihn nicht und eine Auszahlung wird auch schwer durchsetzbar sein, da der Azubi ja die Möglichkeit hat den Urlaub abzubauen (mal abgesehen von den 2 1/2 Tagen). Ergo hätte der Azubi keinerlei Vorteile.

    Wenn er dann wirklich noch arbeiten will, soll es dem AG nur recht sein. Theoretisch 7 Tage lang eine Arbeitskraft für lau ;-)

  2. Mit Abi sollte es absolut kein Problem sein, im 2. Lehrjahr anzufangen.

    Du solltest dich aber besser vorher mal anfragen ob das möglich ist. Sonst müsste der Ausbildungsvertrag ja wieder geändert werden.

    Ich denke nicht, dass die Telekom dir darauf nen Strick drehen werden. Entweder sie sind damit einverstanden oder nicht; dadurch wirst du ja kein schlechterer Azubi ;)

  3. Korrekt.

    Der Betrieb muss den Auszubildenden nur für die Zeit der Prüfung freistellen; nicht für die Zeit danach. (I.d.R. ist danach ja kein Unterricht mehr).

    Bei allen Azubis die ich kenne hat der Betrieb zwar gesagt "nach der Prüfung braucht ihr nicht zu kommen, ruht euch mal aus", aber der Betrieb kann auch verlangen, dass man nach der Prüfung zur Arbeit kommt; das ist sein gutes Recht.

  4. Da du selber keine Steuern zahlst,

    kann dein Vater deine Fahrtkosten geltend machen d.h von seiner Steuer absetzen.

    Sonst hast du keine Ansprch auf erstattung!

    Schön wärs, aber ein Vater kann normalerweise nicht die Fahrtkosten der Kinder absetzen..

    Was aber möglich wäre ist das was LadyPreis angesprochen hat:

    Theoretisch könntest du, wenn du näher an den Arbeitsplatz ziehen würdest, Zuschüsse von der Arbeitsagentur bekommen; heißt also Unterstützung bei der Miete etc.

    Du solltest dich dort einfach mal über die Voraussetzungen etc. informieren.

  5. Hmm.. unschön...

    Sehe ich das richtig, dass du im Moment noch in der Ausbildung bist und jetzt kurz davor bist, eine Arbeitsstelle nach deiner Ausbildung zu bekommen?

    Ich würde mal vorsichtig anfragen, ob man das Vorstellungsgespräch vielleicht verlegen kann. Wenn du schon mal in die engere Auswahl bekommen bist glaube ich nicht, dass die sagen werden "dann wollen wir Sie nicht mehr...".

    Wenn das nicht geht (und Urlaub kein Thema ist).. krank melden... hast dich halt noch nicht ganz auskuriert oder dir am Wochenende was eingefangen.

    Wenn es dann nur ein Tag ist.. wirst dadurch wohl nicht gekündigt werden ;)

  6. ja ok, ich habe die genauen Abläufe da mal etwas ausgeblendet.

    Real ist es dann wirklich so, dass die aktuelle Gesetzeslage umgesetzt wird, d.h. berechnung ab dem 21. Kilometer und der Bescheid automatisch unter Vorbehalt ausgestellt wird. In diesem Fall sollte das FA aber selbst tätig werden.

    Sonst ist das nicht der Fall.

  7. Fahrkosten zur Arbeitsstelle kannst du ab dem 1. KM angeben, da das Urteil noch aussteht und der Rat diverser Lohnsteuerhilfevereine so aussieht, dass man ab dem 1. KM angeben soll. Falls das Urteil negativ ausfällt, muss man die Steuer nachzahlen, aber man hat das Geld erstmal.

    Nein es ist genau umgekehrt.

    Wenn man alles ab dem 1. km angibt, werden vom Finanzamt automatisch 20km abgezogen.

    Sollte ein Urteil mal etwas anderes besagen, so bekommt man dann Geld vom Finanzamt zurück.

  8. In Niedersachsen bzw. an meiner Berufsschule:

    Berücksichtigt werden alle Fächer bzw. Lernfelder, die laut Rahmenlehrplan für diesen Beruf vorgesehen sind. Die Gewichtung ergibt sich aus der vorgegebenen Stundenanzahl im Rahmenlehrplan.

    Heißt also auch, dass durchaus eine Note aus dem 1. Lehrjahr mit einfließen kann, wenn dieses LF beispielsweise nur im 1. Lj unterrichtet wurde.

  9. Wenn er jetzt verweigert, und dann sein Studium beginnt, wird er nicht mehr gezogen, bis die das auf die Reihe haben ist er schon mittendrin.

    Das kommt so nicht hin.

    Entweder die kriegen das so schnell auf die Reihe, dann wird er zum Zivildienst gezogen - oder die kriegen es nicht auf die Reihe und er muss zum Bund, da er ja schon seine Einberufung bekommen hat.

    Die Chance für das Studium ist da nicht gerade groß. Zumal er zu dem Zeitpunkt, wo er sich einschreiben würde, vorher schon den Einberufungsbescheid bekommen hat.

  10. Verweigern bringt ihm aber nicht viel.

    Dann wird er zum Zivildienst herangezogen, wo die ihn auch sehr gut gebrauchen können ;)

    Und vor dem Studium werden die wohl nicht Halt machen. Bundeswehr/Zivildienst geht hier vor.

  11. Eigentlich hätte der erste Treffer bei Google schon Klarheit gebracht :rolleyes:

    Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de

    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

    Somit dürfte die Frage beantwortet sein.

    Was mich aber interessieren würde: Du zahlst 2400 Euro jährlich für die Autoversicherung? Ist dein Auto aus Gold oder fährst du nen Ferrari oder was ?

  12. Ist das Gehalt in Ordnung? Überall hört man das normale Leute ein Durchschnittsgehalt von 18 Euro pro Stunde bei Männern und 14 Euro pro Stunde bei Frauen haben?? Und ich habe gerade mal 12 das kommt mir echt wenig vor hab ja kein Hausmeisterjob gelernt :rolleyes:

    Ich weiß ja nicht wo du das her hast, aber wir hören das hier wohl zum ersten Mal. Und Durchschnitt ist dann auch wohl n bisschen übertrieben.

    18 Euro pro Stunde wären ja 3000 Euro Brutto; das wäre wohl definitiv zu hoch gegriffen.

    Deine Angabe von 26300 ist schon ganz in Ordnung; es verdienen auch einige wesentlich weniger.

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