Also nochmal eine "kleine" Übersicht:
Arbeitszeit von 38,5 h auf 39,0 h
tabellenwirksame Einmalzahlung 2008
(hier nur beispielhaft dargestellt)
50,00 €
EG 15 / Stufe 4 - +1,13 %
EG 7 / Stufe 4 – +2,24 %
EG 1 / Stufe 4 – +3,73 %
lineare Erhöhung ab 1.1.08: 3,1 %
Ergebnis für 2008 3,1 % + tabellenwirksame 50 €
EG 15 / Stufe 4 – 4,27 %
EG 7 / Stufe 4 – 5,41 %
EG 1 / Stufe 4 – 6,95 %
lineare Erhöhung ab 1.1.09: 2,8 %
Einmalzahlung 2009 – nicht tabellenwirksam
225,00 € (Nicht für Azubis (beim ersten Schlichterspruch letzte Woche waren 150,00 € für Azubis geplant))
AZUBI
Erhöhung der Entgelte um 70 €
Beispiel: 2. Ausbildungsjahr: 666,15 € + 70 € = 736,15 €
Erhöhung: 10,5 %
Weitere Regelungen:
Erziehungsdienst erhält 2,5 zusätzlich Tage zur Vorbereitung vom Qualifizierungen
Verlängerung der Bewährungs- und Aufstiegsmöglichkeiten aus dem Überleitungsrecht: statt 30.09.2007 nun 31.12.2009
Anerkennung des TV-Restanten vom 25.10.2006 mit Inkrafttreten des 1.07.2008
Verlängerung des Übergangsrechtes bis 31.12.2010
Öffnungsklausel - Arbeitszeit --> ist gestrichen
Klage gegen ver.di (Meistbegünstigung) wird zurück genommen
Arbeitgeberwechsel im öD --> bisherige Entgeltbestandteile und Einstufungen können bei neuem AG anerkannt werden (Besitzstand)
eigenständige Entgeltordnung für Sozial- und Erziehungsdienst noch in 2008
Kündigung des TVÜ-VKA/ -Bund nun zum 31.12.2010 und nicht wie bisher 31.12.2007