Nichts.
Wenn ich als AG z.B. einen Azubi zum FI will und erst beim Bewerbungsgespräch feststellen muss, dass sich ein 60ähriger darauf beworben hat, dann ist es schlicht Zeit- und Geldverschwendung.
Und selbst wenn es ein weniger extremes Beispiel ist, z.b. das der AG einen Junior Consultant will um sein Unternehmen zu verjüngen und für die nächsten 20 Jahre aufzustellen, dann ist es doch heute schon Quatsch, dass man nicht in die Anzeige reinschreiben darf was man tatsächlich sucht. Wobei das mit dem Alter doch eh jeder am Lebenslauf sieht, wann derjenige seinen Abschluss gemacht hat - egal ob ich das Geburtsdatum reinschreibe oder nicht. Nationalität halte ich auch für elementar - zumindest sollte der AG wissen, ob derjenige ggf. eine Arbeitserlaubnis benötigt. Name und Geschlecht könnte man wegen mir weglassen, wobei ich mir ohne Name die Kontaktaufnahme via Post/Telefon schwierig vorstelle ...
Das AGG hat meist nur zur Folge, dass ...
- man sich teilweise umsonst bewirbt, da die AG nicht reinschreiben dürfen was sie tatsächlich suchen
- die gescheiterten Bewerber kein ehrliches Feedback mehr bekommen, warum es nicht geklappt hat, da Angst vor Klage
- manche Prozesshansel damit ihr Konto aufbessern (wie die Abmahnanwälte im Internet, wenn das Impressum nicht stimmt)
Und nun will man das noch auf die Spitze treiben durch anonyme Bewerbungen.
Das kann ich nur unterstreichen.